Wenn das Konto gesperrt ist – jetzt schnell handeln und Pfändungsschutz sichern
Eine Kontopfändung trifft viele Schuldner völlig unerwartet: Plötzlich ist das Konto gesperrt, die Miete kann nicht mehr bezahlt werden, und auch der Einkauf im Supermarkt wird zum Problem.
Die Lösung heißt Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – ein gesetzlich geregeltes Instrument, das sicherstellt, dass Sie trotz Pfändung über Ihr Existenzminimum verfügen können.
In Sachsen-Anhalt – von Halle über Magdeburg bis Stendal – ist die Umwandlung in ein P-Konto für viele Betroffene der erste und wichtigste Schritt, um wieder handlungsfähig zu werden.
Doch Vorsicht: Viele Schuldner machen dabei entscheidende Fehler.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Konto schützen, welche Freibeträge aktuell gelten und worauf Sie in Sachsen-Anhalt besonders achten müssen.
1. Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein P-Konto ist ein ganz normales Girokonto, das durch eine Umwandlung besonderen Pfändungsschutz erhält (§ 850k ZPO).
Das bedeutet: Selbst wenn ein Gläubiger Ihr Konto pfändet, bleibt ein bestimmter Betrag monatlich unantastbar – Ihr sogenannter Grundfreibetrag.
Mit einem P-Konto sichern Sie sich:
- den monatlichen Grundfreibetrag für Ihren Lebensunterhalt
- zusätzliche Freibeträge für Kinder, Ehepartner oder bestimmte Sozialleistungen
- Schutz vor Kontosperrungen, die Ihr gesamtes Einkommen blockieren
2. Aktueller Pfändungsfreibetrag in Sachsen-Anhalt (Stand: Juli 2025)
Der bundeseinheitliche Grundfreibetrag nach § 850k ZPO beträgt seit 1. Juli 2025:
👉 1.560,00 € pro Monat
Zusätzlich können folgende Erhöhungsbeträge beantragt werden:
- für die erste unterhaltspflichtige Person: + 590,00 €
- für jede weitere unterhaltspflichtige Person: + 330,00 €
- für Kindergeld, Sozialleistungen oder bestimmte Einmalzahlungen kann ein weiterer Schutz über eine P-Kontobescheinigung beantragt werden
💡 Wichtig: Diese Freibeträge gelten bundesweit – auch in Sachsen-Anhalt.
Allerdings bestehen regionale Unterschiede bei der Umsetzung durch Banken, insbesondere bei Sparkassen und Volksbanken in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal, wo interne Abläufe variieren.
3. So richten Sie Ihr P-Konto in Sachsen-Anhalt richtig ein
Schritt 1: Umwandlung beantragen
Sie haben das Recht, jedes bestehende Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen – das gilt auch für regionale Banken wie:
- Saalesparkasse Halle (Saale)
- Sparkasse MagdeBurg
- Volksbank Dessau-Anhalt eG
- Harzsparkasse Wernigerode
- Stendaler Volksbank eG
👉 Tipp: Beantragen Sie die Umwandlung schriftlich und behalten Sie eine Kopie Ihres Antrags.
Schritt 2: Bescheinigung über zusätzliche Freibeträge einholen
Um über den Grundfreibetrag hinausgehende Beträge zu schützen (z. B. Kindergeld, Unterhalt, Sozialleistungen), benötigen Sie eine P-Kontobescheinigung.
Diese erhalten Sie direkt bei der Schuldnerberatung Brandt oder online über
👉 www.p-kontobescheinigung.de
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