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Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Sachsen-Anhalt: So sichern Sie Ihr Existenzminimum

Wenn das Konto gesperrt ist – jetzt schnell handeln und Pfändungsschutz sichern

Eine Kontopfändung trifft viele Schuldner völlig unerwartet: Plötzlich ist das Konto gesperrt, die Miete kann nicht mehr bezahlt werden, und auch der Einkauf im Supermarkt wird zum Problem.
Die Lösung heißt Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – ein gesetzlich geregeltes Instrument, das sicherstellt, dass Sie trotz Pfändung über Ihr Existenzminimum verfügen können.

In Sachsen-Anhalt – von Halle über Magdeburg bis Stendal – ist die Umwandlung in ein P-Konto für viele Betroffene der erste und wichtigste Schritt, um wieder handlungsfähig zu werden.
Doch Vorsicht: Viele Schuldner machen dabei entscheidende Fehler.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Konto schützen, welche Freibeträge aktuell gelten und worauf Sie in Sachsen-Anhalt besonders achten müssen.


1. Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein P-Konto ist ein ganz normales Girokonto, das durch eine Umwandlung besonderen Pfändungsschutz erhält (§ 850k ZPO).
Das bedeutet: Selbst wenn ein Gläubiger Ihr Konto pfändet, bleibt ein bestimmter Betrag monatlich unantastbar – Ihr sogenannter Grundfreibetrag.

Mit einem P-Konto sichern Sie sich:

  • den monatlichen Grundfreibetrag für Ihren Lebensunterhalt
  • zusätzliche Freibeträge für Kinder, Ehepartner oder bestimmte Sozialleistungen
  • Schutz vor Kontosperrungen, die Ihr gesamtes Einkommen blockieren


2. Aktueller Pfändungsfreibetrag in Sachsen-Anhalt (Stand: Juli 2025)

Der bundeseinheitliche Grundfreibetrag nach § 850k ZPO beträgt seit 1. Juli 2025:

👉 1.560,00 € pro Monat

Zusätzlich können folgende Erhöhungsbeträge beantragt werden:

  • für die erste unterhaltspflichtige Person: + 590,00 €
  • für jede weitere unterhaltspflichtige Person: + 330,00 €
  • für Kindergeld, Sozialleistungen oder bestimmte Einmalzahlungen kann ein weiterer Schutz über eine P-Kontobescheinigung beantragt werden

💡 Wichtig: Diese Freibeträge gelten bundesweit – auch in Sachsen-Anhalt.
Allerdings bestehen regionale Unterschiede bei der Umsetzung durch Banken, insbesondere bei Sparkassen und Volksbanken in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal, wo interne Abläufe variieren.


3. So richten Sie Ihr P-Konto in Sachsen-Anhalt richtig ein

Schritt 1: Umwandlung beantragen

Sie haben das Recht, jedes bestehende Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen – das gilt auch für regionale Banken wie:

  • Saalesparkasse Halle (Saale)
  • Sparkasse MagdeBurg
  • Volksbank Dessau-Anhalt eG
  • Harzsparkasse Wernigerode
  • Stendaler Volksbank eG

👉 Tipp: Beantragen Sie die Umwandlung schriftlich und behalten Sie eine Kopie Ihres Antrags.


Schritt 2: Bescheinigung über zusätzliche Freibeträge einholen

Um über den Grundfreibetrag hinausgehende Beträge zu schützen (z. B. Kindergeld, Unterhalt, Sozialleistungen), benötigen Sie eine P-Kontobescheinigung.

Diese erhalten Sie direkt bei der Schuldnerberatung Brandt oder online über
👉 www.p-kontobescheinigung.de

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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