Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Pfändungsschutzkonto im Insolvenzverfahren – Pflicht & Rolle des P-Kontos in der Insolvenz

Pfändungsschutzkonto im Insolvenzverfahren – Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein unverzichtbares Instrument im Insolvenzverfahren. Es schützt Ihr Existenzminimum, sichert Ihre laufenden Ausgaben und ist für Schuldner in der Insolvenz nicht nur hilfreich, sondern oft auch zwingend erforderlich. Doch was genau ist das P-Konto? Wann muss es eingerichtet werden? Und welche Rolle spielt es während der Privatinsolvenz?

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Pfändungsschutzkonto – mit praktischen Tipps aus der anwaltlichen Praxis, rechtlichen Grundlagen und einer klaren Anleitung, wie Sie Ihr Konto schützen und Ihre finanzielle Existenz stabilisieren können.


Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das automatisch einen bestimmten Betrag vor Pfändungen schützt – den sogenannten Pfändungsfreibetrag. Dieser liegt im Jahr 2025 bei 1.560,00 € monatlich (Stand: Juni 2025). Das P-Konto ermöglicht es Schuldnern, trotz einer Kontopfändung weiterhin über ihr Einkommen bis zur Freigrenze zu verfügen.

Wichtig: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Bank darf dies nicht verweigern.


Warum ist ein P-Konto im Insolvenzverfahren so wichtig?

Während des Insolvenzverfahrens besteht ständig die Gefahr einer Kontopfändung, z. B. durch einzelne Gläubiger, die auf einen Zahlungstitel zurückgreifen. Obwohl das Insolvenzverfahren grundsätzlich einen Pfändungsschutz über den Insolvenzverwalter vorsieht, kann es in der Praxis dennoch zu ungerechtfertigten Kontosperrungen oder Doppelpfändungen kommen.

Ein P-Konto sichert Ihr Existenzminimum zusätzlich ab und verhindert, dass Ihr Einkommen – etwa Lohn, Rente oder Sozialleistungen – vollständig blockiert wird. Gerade in der Wohlverhaltensphase ist das P-Konto essenziell, um Ihre monatlichen Ausgaben (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel) zu decken.


Ist ein P-Konto Pflicht in der Insolvenz?

Rechtlich besteht keine ausdrückliche Pflicht, ein P-Konto zu führen – faktisch ist es jedoch unverzichtbar. Ohne ein P-Konto können gepfändete Beträge auf dem Konto blockiert werden, selbst wenn Sie unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Das Insolvenzgericht oder der Treuhänder übernimmt keine Verantwortung für den Kontozugriff.

Unsere Empfehlung als erfahrene Kanzlei: Richten Sie spätestens mit Einleitung des Insolvenzverfahrens ein P-Konto ein, um sich vor Zahlungsunfähigkeit im Alltag zu schützen.


Welche Freibeträge gelten auf dem P-Konto?

Der monatliche Grundfreibetrag von 1.560,00 € (Stand: 2025) kann erhöht werden, wenn unterhaltspflichtige Personen im Haushalt leben oder Kindergeld bezogen wird. Diese Erhöhungen müssen jedoch nachgewiesen werden – z. B. durch eine P-Kontobescheinigung, die wir Ihnen als Kanzlei ausstellen können.

Familienstand Freibetrag monatlich (2025)
Alleinstehend 1.560,00 €
mit 1 unterhaltsberechtigten Person 2.145,23 €
mit 2 unterhaltsberechtigten Personen 2.471,27 €
mit 3 Personen oder mehr je +326,04 € zusätzlich

Kombination mit dem Insolvenzverfahren – das müssen Sie wissen

Das P-Konto läuft parallel zum Insolvenzverfahren. Wichtig ist dabei:

  • Es schützt nur den Pfändungsfreibetrag, nicht den vollen Kontostand.
  • Überzahlungen oder Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Steuerrückerstattungen) können ohne rechtzeitige Erhöhungspfändungsfrei bleiben.
  • Sie sollten regelmäßig prüfen lassen, ob alle Freibeträge korrekt berücksichtigt sind.

Tipp der Kanzlei Brandt: Lassen Sie Ihr P-Konto regelmäßig überprüfen und die Freibeträge ggf. durch eine aktuelle Bescheinigung anpassen, um Rückbuchungen oder Sperrungen zu vermeiden.


Häufige Probleme mit dem P-Konto – und wie wir helfen

Viele Schuldner berichten von Problemen mit ihrer Bank:

  • Keine automatische Erhöhung bei Geburt eines Kindes
  • Verweigerung der Umwandlung in ein P-Konto
  • Falsche Freibeträge trotz Unterhaltspflicht
  • Doppelte Pfändungen während der Insolvenz

Hier setzen wir als erfahrene Schuldnerberatung und Anwaltskanzlei an. Wir helfen Ihnen schnell, unbürokratisch und rechtssicher:

✅ Sofortige Ausstellung der P-Kontobescheinigung
✅ Beratung zur richtigen Kontoführung im Insolvenzverfahren
✅ Unterstützung bei Problemen mit der Bank
✅ Kommunikation mit Insolvenzverwaltern und Gläubigern


Fazit: Ohne P-Konto kein effektiver Pfändungsschutz

Das Pfändungsschutzkonto ist im Insolvenzverfahren kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Es schützt Sie vor finanzieller Handlungsunfähigkeit und sichert Ihre Lebensgrundlage. Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt, ist es in der Praxis unverzichtbar, um die Insolvenz reibungslos und selbstbestimmt zu durchlaufen.


Handeln Sie jetzt – wir helfen Ihnen sofort!

Sie sind in der Insolvenz oder planen die Antragstellung? Warten Sie nicht, bis Ihr Konto gesperrt wird. Sichern Sie sich jetzt den Pfändungsschutz, auf den Sie ein Recht haben.

👉 Lassen Sie Ihre P-Kontobescheinigung kostenfrei und rechtssicher durch unsere Kanzlei ausstellen:
➡️ www.p-kontobescheinigung.de

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Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung! Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Pfändungsschutz – bevor es zu spät ist.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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