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Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung

Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung – Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist eine essenzielle Absicherung für Menschen, die von einer Kontopfändung betroffen sind. Wer Schulden hat und plötzlich mit einer Pfändung konfrontiert wird, steht oft vor der Herausforderung, dass das gesamte Guthaben eingefroren wird. Ohne ein P-Konto fehlt der notwendige finanzielle Spielraum für alltägliche Ausgaben wie Miete, Strom oder Lebensmittel. Deshalb ist es entscheidend, ein eigenes Girokonto als Pfändungsschutzkonto zu führen, um das Existenzminimum zu sichern.

Warum ist ein P-Konto so wichtig?

Ein normales Girokonto bietet keinen Schutz vor Pfändungen. Sobald eine Pfändung eintrifft, können Gläubiger auf das gesamte Guthaben zugreifen. Mit einem P-Konto hingegen bleibt ein bestimmter Betrag, der sogenannte Pfändungsfreibetrag, vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Dieser Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.500 Euro pro Monat (Stand 2024) und kann durch eine Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung erhöht werden, wenn Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen eine Rolle spielen.

Es ist daher führend, sich ein eigenes Konto einzurichten und dieses Konto auch als ein Pfändungsschutzkonto zu führen.

So erhalten Sie eine Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung

Um den Pfändungsfreibetrag anzupassen, benötigen Sie eine offizielle P-Konto-Bescheinigung. Diese kann durch anerkannte Stellen wie Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte oder bestimmte Sozialträger ausgestellt werden.

Wenn uns die erforderlichen Unterlagen bzw. Angaben vorliegen, sind wir in der Lage, die Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung innerhalb eines Tages zu fertigen. Auf Wunsch senden wir die Bescheinigung direkt per Fax an Ihre Bank, sodass diese sofort berücksichtigt wird. Mit Zugang bei der Bank (Fax-Zugang oder Originalbescheinigung) hat die Bank die Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung zu berücksichtigen und Ihr Konto entsprechend freizugeben.

Jetzt unkompliziert Ihre P-Konto-Bescheinigung sichern

Nutzen Sie unsere professionelle Beratung und erhalten Sie Ihre P-Konto-Bescheinigung schnell und unbürokratisch. Besuchen Sie unsere Website www.p-kontobescheinigung.de für weitere Informationen oder kontaktieren Sie uns direkt unter 03 82 03 / 74 50 20. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter!

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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