Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Pfändungsschutz: So nutzen Sie das P-Konto optimal

P-Konto optimal nutzen – Praxisnahe Anleitung zur Einrichtung, Nutzung und Optimierung Ihres Pfändungsschutzkontos (P-Konto)

Wer Schulden hat und von einer Kontopfändung betroffen ist, steht oft vor der Frage: Wie komme ich jetzt noch an mein Geld? Die Lösung lautet: P-Konto. Doch viele Betroffene schöpfen das volle Potenzial des Pfändungsschutzkontos nicht aus – und verschenken damit bares Geld.

In diesem Beitrag erfahren Sie schrittweise und verständlich, wie Sie Ihr P-Konto optimal nutzen, den Pfändungsfreibetrag erhöhen und mit der richtigen P-Konto-Bescheinigung mehr finanzielle Luft bekommen.


1. Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto mit eingebautem Basisschutz vor Pfändungen. Jeder Kontoinhaber in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen.

Vorteil: Monatlich sind mindestens 1.500 Euro (Stand 2025) automatisch vor Pfändungen geschützt – unabhängig davon, wie hoch Ihre Schulden sind oder wie viele Gläubiger gegen Sie vorgehen.


2. So richten Sie Ihr P-Konto ein – Schritt für Schritt

1. Konto umwandeln:
Wenden Sie sich an Ihre Bank und beantragen Sie die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dies binnen weniger Tage umzusetzen.

2. Automatischer Grundfreibetrag:
Nach Umstellung wird automatisch der Basisschutz aktiviert – aktuell 1.500 Euro pro Monat.

3. Zusätzlichen Schutz aktivieren:
Wenn Sie Unterhalt zahlen oder Sozialleistungen für andere Personen erhalten (z. B. Kindergeld), reicht der Grundfreibetrag oft nicht aus. Dann müssen Sie aktiv werden und eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen.


3. Warum die P-Konto-Bescheinigung so wichtig ist

Mit einer P-Konto-Bescheinigung können Sie Ihren geschützten Betrag deutlich erhöhen – oft auf über 2.000 Euro monatlich. Dieser zusätzliche Schutz gilt für:

  • Kindergeld
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sozialleistungen für Kinder oder Partner
  • Einmalige Nachzahlungen (z. B. Nebenkostenerstattungen)

Ohne Bescheinigung geht Ihnen dieser Schutz verloren – das Geld wird gepfändet, obwohl es Ihnen zusteht.

Tipp: Beantragen Sie Ihre Bescheinigung schnell und unkompliziert bei uns über
👉 www.p-kontobescheinigung.de


4. Freibetrag zu niedrig? So erhöhen Sie ihn!

Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Pfändungsschutz trotz Bescheinigung zu knapp bemessen ist? In solchen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Anpassung durch neue Bescheinigung: Wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben (z. B. Geburt eines Kindes), erhalten Sie von uns eine neue Bescheinigung mit erhöhtem Freibetrag.
  2. Antrag beim Vollstreckungsgericht: Für Sonderfälle (z. B. einmalige Nachzahlungen, Urlaubsgeld, Steuerrückerstattungen) stellen wir für Sie einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags beim zuständigen Gericht.


5. Häufige Fehler beim P-Konto – und wie Sie diese vermeiden

Konto zu spät umgewandelt: Jeder Tag zählt. Reagieren Sie sofort bei einer drohenden Pfändung.

Keine Bescheinigung eingereicht: Der Grundfreibetrag schützt oft nicht ausreichend.

Falsche Angaben: Lassen Sie die Bescheinigung von einem Fachanwalt oder einer qualifizierten Schuldnerberatung erstellen – nur so ist sie auch wirklich gültig.


6. Wir helfen Ihnen persönlich – schnell, rechtssicher & kostenlos im Erstkontakt

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um das P-Konto – rechtssicher, menschlich und effizient. Wir erstellen Ihre P-Konto-Bescheinigung, helfen bei Anträgen zur Freibetragserhöhung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Nutzen Sie jetzt unser Kontaktformular für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Egal ob Sie Fragen zum P-Konto haben, Hilfe bei der Einrichtung benötigen oder nicht wissen, wie Sie Ihre Bescheinigung bekommen – wir sind für Sie da.

👉 Jetzt Kontakt aufnehmen
📞 Oder rufen Sie uns direkt an: 03 82 03 / 74 50 20

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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