Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

🛡️ Pfändungsschutz für Nachzahlungen bei einer Kontopfändung – So retten Sie Ihr GeldPfändungsschutz für Nachzahlungen bei einer Kontopfändung

Nachzahlungen wie Kindergeld, Sozialleistungen oder Steuerrückerstattungen müssen nicht verloren gehen – sie sind oft pfändungsgeschützt. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld sichern und was Sie bei einer Kontopfändung unbedingt beachten sollten.


🔍 Was sind pfändungsgeschützte Nachzahlungen?

Bei einer Kontopfändung denken viele, dass jede Gutschrift automatisch vom Gläubiger kassiert wird. Doch das ist nicht ganz richtig – gesetzlich geschützte Nachzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht pfändbar, z. B.:

  • Kindergeld oder Kinderzuschlag (auch rückwirkend!)

  • Wohngeldnachzahlungen

  • Steuererstattungen, sofern diese Sozialleistungscharakter haben

  • Kranken- oder Pflegegeld

  • Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, ALG II)

Solche Nachzahlungen unterliegen dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz (§ 54 SGB I) – sofern Sie rechtzeitig handeln.


📝 Voraussetzung: Nachzahlung muss zweckgebunden sein

Wichtig ist, dass es sich nicht um reguläre Einnahmen handelt, sondern um Leistungen, die für einen bestimmten Zweck oder zur nachträglichen Deckung eines Bedarfs gezahlt werden.

Beispiel:
Eine Mutter erhält im März eine Kindergeldnachzahlung für Oktober bis Februar. Diese Zahlung ist geschützt – aber nur, wenn sie dies aktiv gegenüber der Bank nachweist.


✅ So sichern Sie den Pfändungsschutz Ihrer Nachzahlung

Damit Ihre Nachzahlung nicht automatisch an den Gläubiger fließt, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Zahlung belegen:
    Bescheid oder Schreiben der auszahlenden Stelle aufbewahren.

  2. Pfändungsschutzbescheinigung anfordern:
    Diese erhalten Sie unkompliziert über www.p-kontobescheinigung.de.

  3. Unverzüglich zur Bank:
    Reichen Sie die Bescheinigung dort ein, am besten persönlich oder per Einschreiben.

  4. Fristen einhalten:
    Nachzahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen ab Geldeingang freigestellt werden. Danach ist das Geld möglicherweise unwiderruflich verloren.


🧾 Fallbeispiel aus unserer Kanzlei

Herr B. aus Bad Doberan erhielt eine Wohngeldnachzahlung von 1.280 €, kurz nachdem sein Konto gepfändet wurde. Durch eine gezielte Antragstellung und unsere anwaltliche Bescheinigung wurde der Betrag vollständig freigegeben – innerhalb von 48 Stunden.


❗ Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Kein Antrag gestellt? → Geld ist oft endgültig weg.

  • Bescheinigung nicht aktuell? → Banken akzeptieren nur zeitnahe Nachweise.

  • Frist überschritten? → Pfändungsschutz entfällt rückwirkend.

👉 Tipp: Handeln Sie sofort bei Geldeingang – selbst, wenn die Bank noch nicht belastet hat!


🤝 Unsere Unterstützung: Schnell, rechtssicher & digital

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt unterstützt Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihres Pfändungsschutzes.

  • Schnelle Onlinebescheinigung: www.p-kontobescheinigung.de

  • Individuelle Rechtsberatung: bei komplizierten Fällen oder drohendem Verlust

  • Kostengünstig, Erstbescheinigung 30 EURO, Folgebescheiniugn 15 EURO.


📞 Jetzt handeln, bevor es zu spät ist

Verlieren Sie kein Geld durch unnötige Pfändungen!
Fordern Sie jetzt Ihre Pfändungsschutz-Bescheinigung für Nachzahlungen an – direkt und schnell über unser Serviceportal:

👉 www.p-kontobescheinigung.de

Oder rufen Sie uns an:
📞 03 82 03 / 74 50 20

📍 Rechtsanwaltskanzlei Brandt – Ihre Experten für Pfändungsschutz 


🔗 Weiterführende Informationen

Wie hoch schätzen Sie Ihre Schulden?

Wie hoch ist Ihr aktuelles Nettoeinkommen?

Wie vielen Personen schulden Sie Geld? (Anzahl der Gläubiger)

Fast geschafft!
Damit wir mit Ihnen das Ergebnis Ihrer Schuldenanalyse besprechen können,
benötigen wir bitte Ihre Kontaktdaten.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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