Nachzahlungen wie Kindergeld, Sozialleistungen oder Steuerrückerstattungen müssen nicht verloren gehen – sie sind oft pfändungsgeschützt. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld sichern und was Sie bei einer Kontopfändung unbedingt beachten sollten.
🔍 Was sind pfändungsgeschützte Nachzahlungen?
Bei einer Kontopfändung denken viele, dass jede Gutschrift automatisch vom Gläubiger kassiert wird. Doch das ist nicht ganz richtig – gesetzlich geschützte Nachzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht pfändbar, z. B.:
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Kindergeld oder Kinderzuschlag (auch rückwirkend!)
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Wohngeldnachzahlungen
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Steuererstattungen, sofern diese Sozialleistungscharakter haben
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Kranken- oder Pflegegeld
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Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, ALG II)
Solche Nachzahlungen unterliegen dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz (§ 54 SGB I) – sofern Sie rechtzeitig handeln.
📝 Voraussetzung: Nachzahlung muss zweckgebunden sein
Wichtig ist, dass es sich nicht um reguläre Einnahmen handelt, sondern um Leistungen, die für einen bestimmten Zweck oder zur nachträglichen Deckung eines Bedarfs gezahlt werden.
Beispiel:
Eine Mutter erhält im März eine Kindergeldnachzahlung für Oktober bis Februar. Diese Zahlung ist geschützt – aber nur, wenn sie dies aktiv gegenüber der Bank nachweist.
✅ So sichern Sie den Pfändungsschutz Ihrer Nachzahlung
Damit Ihre Nachzahlung nicht automatisch an den Gläubiger fließt, gehen Sie am besten wie folgt vor:
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Zahlung belegen:
Bescheid oder Schreiben der auszahlenden Stelle aufbewahren. -
Pfändungsschutzbescheinigung anfordern:
Diese erhalten Sie unkompliziert über www.p-kontobescheinigung.de. -
Unverzüglich zur Bank:
Reichen Sie die Bescheinigung dort ein, am besten persönlich oder per Einschreiben. -
Fristen einhalten:
Nachzahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen ab Geldeingang freigestellt werden. Danach ist das Geld möglicherweise unwiderruflich verloren.
🧾 Fallbeispiel aus unserer Kanzlei
Herr B. aus Bad Doberan erhielt eine Wohngeldnachzahlung von 1.280 €, kurz nachdem sein Konto gepfändet wurde. Durch eine gezielte Antragstellung und unsere anwaltliche Bescheinigung wurde der Betrag vollständig freigegeben – innerhalb von 48 Stunden.
❗ Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
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Kein Antrag gestellt? → Geld ist oft endgültig weg.
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Bescheinigung nicht aktuell? → Banken akzeptieren nur zeitnahe Nachweise.
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Frist überschritten? → Pfändungsschutz entfällt rückwirkend.
👉 Tipp: Handeln Sie sofort bei Geldeingang – selbst, wenn die Bank noch nicht belastet hat!
🤝 Unsere Unterstützung: Schnell, rechtssicher & digital
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt unterstützt Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihres Pfändungsschutzes.
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