Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Pfändungsfreigrenze 2024 / 2025 – Was Sie wissen müssen

Die Pfändungsfreigrenze 2024 / 2025 ist ein wichtiger Bestandteil des Pfändungsschutzes. Sie legt fest, welcher Teil des Einkommens unpfändbar ist, um das Existenzminimum zu sichern. Insbesondere bei finanziellen Schwierigkeiten kann die Kenntnis dieser Grenze entscheidend sein, um unvorhergesehene Pfändungen zu vermeiden.

Was ist die Pfändungsfreigrenze 2024 / 2025?

Die Pfändungsfreigrenze ist der Betrag, den Schuldner monatlich behalten dürfen, auch wenn Gläubiger versuchen, das Einkommen zu pfänden. Dieser Freibetrag wird regelmäßig angepasst, um der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung zu tragen. Für das Jahr 2024 / 2025 liegt die Grenze beispielsweise bei ca. 1.500 EURO. Einkommen, das diese Grenze übersteigt, kann gepfändet werden, um bestehende Schulden zu tilgen.

Wie wird die Pfändungsfreigrenze 2024 / 2025 berechnet?

Die Berechnung der Pfändungsfreigrenze hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Je mehr Personen von Ihrem Einkommen abhängig sind, desto höher ist die Pfändungsfreigrenze. Das genaue Einkommen, das unpfändbar bleibt, lässt sich durch die sogenannte Pfändungstabelle ermitteln.

Warum ist die Pfändungsfreigrenze wichtig?

Die Pfändungsfreigrenze schützt Schuldner vor einer vollständigen Pfändung ihres Einkommens. Sie sorgt dafür, dass genügend Geld für die Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Ohne diesen Schutz wäre es möglich, dass Gläubiger das gesamte Einkommen pfänden, was zu existenziellen Problemen führen könnte. Unseren Pfändungsrechner für Lohnpfändungen, finden Sie hier: Pfändungsrechner .

Was passiert, wenn das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt?
Einkommen, das die Pfändungsfreigrenze überschreitet, kann gepfändet werden. Das bedeutet, dass der überschüssige Teil direkt an die Gläubiger fließt. Es ist jedoch wichtig, dass Schuldner sich rechtzeitig informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Pfändungsfreigrenze und P-Konto

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann helfen, den Freibetrag zu sichern. Das P-Konto bietet einen automatischen Pfändungsschutz bis zur geltenden Pfändungsfreigrenze. Sollte der Betrag auf dem Konto diese Grenze überschreiten, kann auch hier der überschüssige Teil gepfändet werden. Wenn Sie eine Pfändungsschutzkontobescheinigung benötigen, fodern Sie diese gerne auf unserer Seite Pfändungsschutzkontobescheinigung an.

Fragen zur Pfändungsfreigrenze?

Wenn Sie Fragen zur Pfändungsfreigrenze oder zum Pfändungsschutz haben, können Sie uns gerne unter 038203-7450-20 anrufen. Unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung. Alternativ können Sie uns Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular senden, und wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein unverbindliches Informationsgespräch.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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