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Pfändung vermeiden: P‑Konto und Insolvenz als rettender Ausweg

Wenn das Konto gesperrt ist – wie Sie Ihr Geld und Ihre Existenz sichern

Eine Kontopfändung kommt oft ohne Vorwarnung – plötzlich funktioniert die EC-Karte nicht mehr, Miete und Strom können nicht überwiesen werden und das gesamte Einkommen wird blockiert. Was jetzt zählt: Schnelles Handeln, um die Pfändung zu vermeiden oder zu stoppen.

Zwei bewährte Wege helfen dabei, wieder Luft zu bekommen:
🔒 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
⚖️ Die Verbraucherinsolvenz oder ein Insolvenzplanverfahren

In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie sich mit dem richtigen Schutzschild gegen Pfändungen wehren – und langfristig schuldenfrei werden.


Was passiert bei einer Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung beantragt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Guthaben bis zur Höhe der Forderung zu sperren und an den Gläubiger auszuzahlen – es sei denn, das Konto ist ein P-Konto.


Schritt 1: Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten

Das P-Konto ist Ihre wichtigste Verteidigungslinie gegen eine Kontopfändung. Es schützt automatisch einen Grundfreibetrag von derzeit 1.410 € (Stand 2025) vor dem Zugriff der Gläubiger.

👉 Wichtig: Der Pfändungsschutz greift nur, wenn das Girokonto rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt wird.

So gehen Sie vor:

  1. P-Konto bei Ihrer Bank beantragen (meist innerhalb weniger Tage umgestellt)
  2. P-Konto-Bescheinigung vorlegen, um Freibeträge für Kinder, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen geltend zu machen
  3. Über geschützten Betrag frei verfügen – Pfändungsschutz wirkt ab dem Tag der Umwandlung

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Schritt 2: Weitere Pfändungen langfristig vermeiden – durch Insolvenz oder Gläubigervergleich

Das P-Konto schützt nur einen Teil Ihres Einkommens. Pfändungen bleiben bestehen, und Gläubiger können jederzeit neue Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Wer nachhaltig schuldenfrei werden will, sollte eine gesetzlich geregelte Entschuldung anstreben.

Option 1: Verbraucherinsolvenz

Bei der klassischen Insolvenz führt der Schuldner sein pfändbares Einkommen über drei Jahre ab. Danach wird die Restschuld erlassen. Während des Verfahrens sind alle Pfändungen ausgesetzt – ein starker Schutzmechanismus.

Option 2: Insolvenzplanverfahren

Noch schneller geht es mit einem Insolvenzplanverfahren: Hier wird mit den Gläubigern ein Vergleich über eine Einmalzahlung oder Ratenzahlung geschlossen – oft innerhalb weniger Monate. Dieses Verfahren ist besonders geeignet für Schuldner mit:

  • Unterstützung durch Dritte (z. B. Familie)
  • Selbstständige oder ehemalige Unternehmer
  • Einem festen Einkommen

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Warum anwaltliche Hilfe bei Pfändung und Insolvenz entscheidend ist

Viele Schuldner scheitern an Formfehlern, Fristversäumnissen oder falscher Kommunikation mit Gläubigern. Eine erfahrene Kanzlei wie Brandt Rechtsanwälte & Schuldnerberatung bietet Ihnen:

  • Rechtssichere Erstellung der P-Konto-Bescheinigung
  • Schnelle Reaktion auf Pfändungen
  • Strategische Planung von Vergleich oder Insolvenz
  • Schutz Ihrer Existenz und Ihres Einkommens


Wann sollten Sie handeln?

Spätestens wenn…

  • …Ihr Konto gesperrt ist
  • …Sie Mahnbescheide oder Vollstreckungsankündigungen erhalten
  • …der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht
  • …Ihr Einkommen oder Ihre Sozialleistungen bedroht sind

…ist es Zeit, professionellen Rat einzuholen.


Fazit: Pfändung vermeiden – mit P‑Konto und professioneller Entschuldung

Wer eine Kontopfändung erlebt, braucht schnell Schutz – das P-Konto ist der erste Schritt. Wer langfristig raus aus den Schulden will, braucht mehr: eine klare Strategie, rechtliche Unterstützung und ein auf ihn abgestimmtes Verfahren. Ob klassische Insolvenz oder Insolvenzplan – wir helfen Ihnen, wieder finanziell frei und handlungsfähig zu werden.


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Unsere Kanzlei ist bundesweit für Sie da – diskret, erfahren und engagiert. Wir helfen Ihnen dabei, Pfändungen zu stoppen und Schulden zu lösen.

📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 20
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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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