Eine Pfändung durch das Finanzamt kann für Betroffene äußerst belastend sein. Sie unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von einer klassischen Kontopfändung durch private Gläubiger. Besonders heikel wird die Situation, wenn die üblichen Maßnahmen wie die Einrichtung eines P-Kontos nicht ausreichen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
Die Kanzlei Brandt steht Ihnen mit ihrer Expertise im Bereich Schuldnerberatung und Pfändungsschutz zur Seite – deutschlandweit per Telefon, E-Mail, Post oder in einem persönlichen Beratungstermin. Gemeinsam sondieren wir Ihre aktuelle finanzielle Situation und erarbeiten eine individuell passende Strategie zur Bewältigung der Belastung durch eine Finanzamtspfändung.
1. Was ist eine Pfändung durch das Finanzamt?
Die Pfändung durch das Finanzamt wird in der Regel durch eine sogenannte Pfändungs- und Einziehungsverfügung (PuEV) eingeleitet. Diese unterscheidet sich grundlegend von einer normalen Kontopfändung durch Gläubiger.
Das Finanzamt agiert als öffentliche Institution und hat eine andere rechtliche Grundlage für die Eintreibung von Steuerrückständen. Hier sind einige der wichtigsten Merkmale:
- Keine Gerichtsanordnung nötig: Während ein privater Gläubiger eine Kontopfändung nur mit einem gerichtlichen Titel durchsetzen kann, handelt das Finanzamt in Eigenregie. Es kann sofort eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen.
- Direktzugriff auf Konten: Das Finanzamt wendet sich mit seiner Verfügung direkt an Ihre Bank. Die Bank ist verpflichtet, das Konto zu sperren und den gepfändeten Betrag an das Finanzamt zu überweisen.
- Standard-Pfändungsschutz greift nicht: Anders als bei einer normalen Kontopfändung, die durch die Einrichtung eines P-Kontos den gesetzlichen Freibetrag schützt, kommt es bei einer Finanzamtspfändung häufig vor, dass ein Teil des geschützten Freibetrags trotz P-Konto greift, aber nicht immer ausreicht.
2. Unterschiede zwischen Kontopfändung und PuEV
| Merkmal | Kontopfändung | Pfändungs- und Einziehungsverfügung (PuEV) |
|---|
| Initiator | Privater Gläubiger oder Inkassobüro | Finanzamt |
| Rechtsgrundlage | Gerichtlicher Titel (z. B. Mahnbescheid) | Steuerrecht; keine Gerichtsanordnung erforderlich |
| Freibetrag durch P-Konto | Ja, gesetzlich garantiert (Mindestbetrag unpfändbar) | Eingeschränkt, bei Steuerschulden kann auch Freibetrag entfallen |
| Zugang zu Vermögen | Zugriff nur auf bestimmte Beträge | Zugriff auf Konten, aber auch auf Lohn, Sozialleistungen und Steuererstattungen |
| Einspruchsmöglichkeiten | Widerspruch bei falscher Forderung | Einspruch oder Antrag auf Stundung beim Finanzamt möglich |
Die Unterschiede zeigen, warum eine Pfändung durch das Finanzamt so gravierende Konsequenzen haben kann. Ohne die richtige Unterstützung riskieren Sie den vollständigen Zugriff auf Ihre finanziellen Mittel, was Ihre Lebenshaltung schnell unmöglich machen kann.
3. Was tun, wenn die P-Kontobescheinigung bei einer Finanzamtspfändung nicht ausreicht?
Das Einrichten eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) ist ein wichtiger Schritt, um sich bei einer regulären Kontopfändung vor größerem Schaden zu schützen. Doch bei einer Pfändung durch das Finanzamt kann der gesetzliche Freibetrag nicht in allen Fällen garantiert werden. In diesen Fällen benötigen Sie einen Plan B:
a) Antrag auf Heraufsetzung des Freibetrags
Manchmal reicht der gesetzlich geschützte Freibetrag eines P-Kontos nicht aus, um Fixkosten wie Miete, Strom oder Pflegekosten zu decken. In diesem Fall kann über das zuständige Vollstreckungsgericht ein Antrag auf Anpassung des pfändungsfreien Einkommens gestellt werden. Die Kanzlei Brandt unterstützt Sie, eine rechtlich belegbare P-Konto-Bescheinigung auszustellen oder den gerichtlichen Antrag zu stellen, um Ihren individuellen Bedarf zu sichern.
b) Antrag auf Stundung der Steuerschulden
Falls die Pfändung eine zu große Belastung darstellt, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Stundung der offenen Forderung zu beantragen. Dies kann den Druck vorübergehend nehmen und Zahlungen flexibler gestalten. Wir helfen Ihnen beim Verfassen eines rechtlich fundierten Stundungsantrags.
c) Verhandlung über eine Ratenzahlung
Das Finanzamt zeigt sich bei fristgerechter Kommunikation und glaubwürdigen Vorschlägen oftmals kooperativ. Wir setzen uns mit dem Finanzamt in Verbindung und arbeiten eine tragfähige Ratenzahlungsvereinbarung aus, die Ihre Lebensgrundlage schützt und die Schulden langsam reduziert.
d) Einleitung eines Vollstreckungsschutzantrags
Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie etwa lebensnotwendige Ausgaben oder besondere Härtefälle, kann ein Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt werden. Dafür ist es wichtig, die eigene Situation detailliert darzustellen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
4. Wie wir helfen können
Die Kanzlei Brandt unterstützt Betroffene in ganz Deutschland dabei, schnelle und effektive Lösungen bei einer Pfändung durch das Finanzamt zu finden. Wir bieten:
- Analyse Ihrer Situation: Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Pfändung und unterstützen Sie bei den ersten Schritten.
- Direkte Kommunikation mit dem Finanzamt: Unsere Anwälte nehmen Kontakt mit dem Finanzamt auf, um schnelle Lösungswege zu finden – sei es durch Stundung, Ratenzahlung oder einen Einspruch.
- Beratung zum P-Konto: Sollte ein P-Konto benötigt werden oder der bestehende Schutz nicht ausreichen, stellen wir die passende P-Konto-Bescheinigung aus oder helfen beim gerichtlichen Antrag auf Heraufsetzung des Freibetrags.
- Privatinsolvenz als letzter Ausweg: Wir prüfen, ob eine Insolvenz bei zu hohen Schulden eine sinnvolle Option ist.
Wir stehen Ihnen dabei bundesweit zur Seite, egal ob über Telefon, E-Mail, Post oder in einem persönlichen Termin.
5. Jetzt handeln – Ihre Rechte wahren!
Eine Pfändung durch das Finanzamt ist oft belastend, doch sie bedeutet nicht, dass Ihre finanzielle Situation auswegslos ist. Im Gegenteil: Mit professioneller Unterstützung lassen sich Lösungen finden, die Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit schützen und langfristigen Schaden vermeiden.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Brandt – Ihre Experten für Schuldnerberatung und Pfändungsschutz:
👉 Jetzt den ersten Schritt zur finanziellen Freiheit gehen: Kontaktieren Sie uns! Unser erfahrenes Team ist für Sie da und hilft Ihnen, die Belastungen einer Kontopfändung oder einer Pfändung durch das Finanzamt zu überwinden. Gemeinsam finden wir den Weg zu einer stabileren finanziellen Zukunft.

