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Paketzustellung 2024: Rekordzahl an Beschwerden – Was bedeutet das rechtlich?

Paketzustellung 2024 – Die Zustellung von Paketen gehört längst zum Alltag – doch genau dort häufen sich 2024 die Probleme. Wie aktuelle Auswertungen zeigen, verzeichnet die Bundesnetzagentur so viele Beschwerden wie nie zuvor. Unpünktliche Lieferungen, fehlerhafte Zustellnachweise, beschädigte oder verschwundene Pakete: All das führt zu wachsendem Unmut bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die rechtlichen Folgen dieser Entwicklung sind vielschichtig und betreffen sowohl zivilrechtliche als auch regulierungsrechtliche Aspekte. Aus juristischer Sicht lohnt ein genauer Blick auf die Verantwortlichkeiten und Ansprüche, die sich aus gestörten Zustellprozessen ergeben.

Wer haftet bei Paketverlust oder -beschädigung?

Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung einer bestellten Ware trägt bis zur Übergabe grundsätzlich der Verkäufer (§ 446 BGB). Kommt ein Paket also gar nicht beim Empfänger an oder ist beschädigt, muss sich der Kunde zunächst an den Händler wenden – nicht an den Paketdienstleister. Der Verkäufer ist verpflichtet, entweder eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Kaufpreis zu erstatten.

Auch bei verspäteter Lieferung ergeben sich rechtliche Ansprüche: Bleibt die Ware über einen vereinbarten oder zumutbaren Zeitraum hinaus aus, kann der Käufer eine Frist setzen und – wenn diese erfolglos verstreicht – vom Vertrag zurücktreten oder gegebenenfalls Schadensersatz verlangen (§§ 280, 281, 323 BGB).

Zusteller als Erfüllungsgehilfen – keine unmittelbare Vertragsbindung

Die Paketdienstleister wie DHL, Hermes, DPD oder GLS sind regelmäßig nicht selbst Vertragspartner des Endkunden. Sie handeln im Auftrag des Händlers und sind daher als sogenannte Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB anzusehen. Fehlerhafte Zustellungen (etwa „Zugestellt an Briefkasten“, obwohl nichts da ist) müssen sich die Verkäufer zurechnen lassen.

Eine direkte Haftung gegenüber dem Empfänger kann sich nur dann ergeben, wenn dieser selbst den Transportvertrag abgeschlossen hat – beispielsweise bei Rücksendungen auf eigene Rechnung oder bei privat organisierten Transporten.

Rekordbeschwerden – Ein strukturelles Problem?

Die Zunahme der Beschwerden ist nicht nur ein Hinweis auf individuelle Einzelfälle, sondern auch ein Indiz für systemische Defizite in der Zustelllogistik. Der hohe Wettbewerbsdruck, knappe Zeitfenster und die Arbeitsbedingungen im Subunternehmertum sind Faktoren, die häufig zulasten der Qualität gehen. Auch rechtlich ist das relevant: Kommt es vermehrt zu Pflichtverletzungen in der Zustellkette, rückt die Frage nach der ordnungsgemäßen Organisation und Überwachung von Subunternehmen in den Fokus.

Paketzustellung 2024 – Regulatorische Perspektive

Die Bundesnetzagentur ist für Beschwerden gegen Postdienstleister zuständig und prüft systemische Verstöße gegen das Postgesetz. Zwar hat sie keine direkte Sanktionsgewalt bei Einzelfällen, dokumentiert aber die Entwicklungen und kann aufsichtsrechtlich eingreifen. Für den Verbraucher bleibt dennoch der Zivilrechtsweg das primäre Mittel zur Anspruchsdurchsetzung.


Auch wir mussten schon feststellen, dass trotz Anwesenheit im Büro ein Paket/ Pakete nicht zugestellt wurden. Wir haben eine kostenlose Ersatzlieferung erhalten.

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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