Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

P-Konto, Pfändung & Co.: So schützen Sie Ihr Einkommen wirksam

Wenn Rechnungen und Mahnungen sich türmen, wächst eine ganz bestimmte Angst: die Angst vor der Kontopfändung. Die Vorstellung, dass das mühsam verdiente Geld direkt vom Konto abgebucht wird und man nicht einmal mehr die Miete oder den Einkauf bezahlen kann, ist für viele Menschen der schlimmste Albtraum.

Doch es gibt einen wirksamen Schutzschild, der genau das verhindert: das Pfändungsschutzkonto, besser bekannt als P-Konto.

In unserer Kanzlei in Bad Doberan erleben wir täglich, wie viel Unsicherheit rund um die Themen Pfändung und P-Konto besteht. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen die Angst nehmen und Ihnen zeigen, wie Sie Ihr Existenzminimum wirksam schützen können.

Was ist eine Kontopfändung und wann droht sie?

Wenn Sie Schulden bei einem Gläubiger haben und diese trotz Mahnungen nicht bezahlen, kann dieser einen „Titel“ gegen Sie erwirken (z.B. einen Vollstreckungsbescheid). Mit diesem Titel kann der Gläubiger zur Bank gehen und Ihr Konto pfänden lassen. Die Bank ist dann verpflichtet, Ihr Kontoguthaben an den Gläubiger auszuzahlen. Ohne ein P-Konto wäre Ihr gesamtes Guthaben weg.

Das P-Konto: Ihr persönlicher Schutzschild

Das P-Konto ist keine neue, besondere Kontoart. Es ist vielmehr eine Schutzfunktion für Ihr bestehendes Girokonto. Jede Person hat das Recht, ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Bank muss Ihrem Wunsch innerhalb weniger Tage nachkommen.

Die wichtigste Funktion des P-Kontos ist der automatische Grundfreibetrag.

  • Stand 2026 beträgt dieser Grundfreibetrag 1.560,00 Euro pro Kalendermonat.

Das bedeutet: Über diesen Betrag können Sie jeden Monat frei verfügen, auch wenn Ihr Konto gepfändet ist. Er dient der Sicherung Ihres Existenzminimums, damit Sie weiterhin Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen können.

Wann der Grundfreibetrag nicht ausreicht: So erhöhen Sie Ihren Schutz

Der Grundfreibetrag von 1.560,00 € gilt für eine einzelne Person ohne Unterhaltspflichten. Doch das Leben sieht oft anders aus. Wenn Sie für andere Personen sorgen oder bestimmte Sozialleistungen erhalten, können Sie Ihren persönlichen Freibetrag deutlich erhöhen.

Eine Erhöhung ist unter anderem in folgenden Fällen möglich:

  • Unterhaltspflichten: Für die erste Person, der Sie Unterhalt gewähren (z.B. Ihr Kind oder Ehepartner ohne eigenes Einkommen), erhöht sich Ihr Freibetrag erheblich. Für jede weitere Person kommt ein zusätzlicher Betrag hinzu.
  • Empfang von Kindergeld: Das auf Ihr Konto fließende Kindergeld wird zusätzlich geschützt.
  • Empfang von Sozialleistungen: Laufende Geldleistungen zum Ausgleich von Mehraufwendungen (z.B. bei körperlichen Beeinträchtigungen) können ebenfalls geschützt werden.
  • Nachzahlungen: Einmalige Sozialleistungen oder Nachzahlungen von Jobcenter oder Rentenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zusätzlich geschützt werden.

Wichtig: Diese Erhöhungen passieren nicht automatisch!

Die P-Konto-Bescheinigung: Der Schlüssel zu Ihrem vollen Freibetrag

Um Ihren Freibetrag über den Grundbetrag hinaus zu erhöhen, benötigen Sie eine offizielle P-Konto-Bescheinigung (nach § 903 ZPO). Diese Bescheinigung legen Sie Ihrer Bank vor, die daraufhin Ihren persönlichen, höheren Freibetrag einrichtet.

Woher bekommen Sie diese Bescheinigung?

  • Arbeitgeber
  • Jobcenter / Sozialleistungsträger
  • Familienkasse
  • Anwälte und anerkannte Schuldnerberatungsstellen (wie die Kanzlei Brandt)

Gerade wenn die Situation komplex ist (z.B. bei schwankendem Einkommen, mehreren Unterhaltspflichten oder Nachzahlungen), ist die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt der sicherste Weg. Wir stellen sicher, dass alle schützbaren Beträge korrekt erfasst werden und Sie die Bescheinigung erhalten, die Ihnen den maximalen Schutz gewährt.

Was tun bei einer Kontopfändung? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Keine Panik! Ihr Geld ist nicht sofort weg.
  2. Handeln Sie schnell: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und verlangen Sie die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Sie haben dafür ab Zustellung der Pfändung vier Wochen Zeit, damit der Schutz rückwirkend greift. Warten Sie aber nicht so lange!
  3. Lassen Sie Ihren Freibetrag prüfen: Kontaktieren Sie uns oder eine andere anerkannte Stelle, um zu klären, ob Ihnen höhere Freibeträge zustehen. Wir helfen Ihnen, die notwendige P-Konto-Bescheinigung schnellstmöglich zu erhalten.
  4. Reichen Sie die Bescheinigung bei der Bank ein: Sobald die Bescheinigung vorliegt, geben Sie sie an Ihre Bank weiter.

Fazit: Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch

Das P-Konto ist Ihr gutes Recht und das wichtigste Instrument, um bei einer Kontopfändung handlungsfähig zu bleiben. Es sichert Ihre Existenz und gibt Ihnen die Luft zum Atmen, die Sie benötigen, um Ihre Schuldenprobleme aktiv anzugehen.

Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten oder bereits erhalten haben, zögern Sie nicht. Die Kanzlei Brandt in Bad Doberan unterstützt Sie schnell und unkompliziert bei der Umwandlung Ihres Kontos und der Beantragung der korrekten P-Konto-Bescheinigung. Nutzen Sie auch unseren Pfändungsrechner, um einen ersten Überblick zu erhalten, und kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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