Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

P-Konto-Bescheinigung: So erhöhen Sie den Pfändungsfreibetrag

Wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen, ist der monatliche Grundfreibetrag gesetzlich geschützt. Doch was viele nicht wissen: In vielen Fällen können Sie den geschützten Betrag deutlich erhöhen – etwa wenn Sie Unterhalt zahlen, Kindergeld erhalten oder andere Sozialleistungen beziehen.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie mit einer P-Konto-Bescheinigung Ihren Freibetrag erhöhen, welche aktuellen Werte gelten und wo Sie diese Bescheinigung schnell und rechtssicher erhalten.

Wenn ein Gläubiger eine Kontopfändung beantragt, sollten Schuldner ihr Girokonto schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, umwandeln lassen. Aktuell sind auf einem P-Konto bis zu 1.560 Euro pro Monat (Stand 07/2025) vor der Pfändung geschützt. Unter bestimmten Umständen kann dieser Freibetrag jedoch erhöht werden – hierfür ist eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung notwendig, die bei der Bank vorgelegt werden muss.

FAQ: P-Konto-Bescheinigung

Was ist eine P-Konto-Bescheinigung?

Ein P-Konto schützt Ihr Einkommen vor Pfändung – bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag. Damit Sie aber mehr als den Grundbetrag schützen können, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung (§ 903 ZPO).

Diese Bescheinigung weist gegenüber Ihrer Bank nach, dass Sie erhöhende Umstände wie z. B. unterhaltspflichtige Personen oder Kindergeldzahlungen haben.

Woher bekomme ich eine solche Bescheinigung?

Sie können Ihre Bescheinigung bei folgenden Stellen erhalten:

  • Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin

  • Anerkannten Schuldnerberatungsstellen

  • Familienkassen (für Kindergeld)

  • Ihrem Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger

Noch einfacher geht es online:
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Schritt-für-Schritt: So erhöhen Sie den Freibetrag

  1. P-Konto bei Ihrer Bank einrichten
    → Falls noch nicht erfolgt, wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto um.

  2. Anspruch prüfen
    → Haben Sie unterhaltspflichtige Angehörige? Erhalten Sie Kindergeld oder Sozialleistungen?

  3. Bescheinigung beantragen
    → Nutzen Sie dazu z. B. www.p-kontobescheinigung.de oder wenden Sie sich an uns.

  4. Bescheinigung bei Ihrer Bank einreichen
    → Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, den Freibetrag innerhalb von 2 Bankarbeitstagen anzupassen (§ 903 Abs. 4 ZPO).


Welche Unterlagen brauche ich für diese Bescheinigung?

Je nach Art des geschützten Einkommens benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Für Kindergeld die Geburtsurkunde des Kindes, für Sozialleistungen die entsprechenden Bescheide.

Pfändungsschutz nach § 850k ZPO: Wie Sie mehr Geld behalten können
Durch das Pfändungsschutzkonto ist automatisch ein Betrag von 1.560 Euro monatlich vor der Pfändung geschützt. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Betrag jedoch erhöht werden. Hierfür muss entsprechende Bescheinigung bei der Bank eingereicht werden. Dies ist unter anderem in folgenden Fällen möglich:

  • Sie erhalten Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen.
  • Sie beziehen Kindergeld.
  • Sie erhalten Pflegegeld aufgrund von Pflegebedürftigkeit.
  • Ihr Arbeitgeber hat Lohnnachzahlungen geleistet.
  • Sie sind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
  • Sie nehmen Sozialleistungen für Haushaltsangehörige entgegen.
  • Sollten Sie zu wenig Sozialleistungen erhalten haben, etwa durch einen
  • Berechnungsfehler beim Bürgergeld, kann eine Nachzahlung durch eine P
  • Konto-Bescheinigung ebenfalls geschützt werden.

Häufige Fehler vermeiden

Nur den Grundfreibetrag nutzen – viele verzichten ungewollt auf hunderte Euro Schutz pro Monat.
Veraltete oder unvollständige Bescheinigungen
Zu spät bei der Bank eingereicht – Rückzahlungen können verloren gehen!

✅ Unser Tipp: Besorgen Sie sich die Bescheinigung frühzeitig – spätestens bei drohender Pfändung oder Kontoabfrage durch Gläubiger.

Fragen & Antworten (FAQ)

Wie oft muss ich die Bescheinigung vorlegen?
Nur bei Änderungen (z. B. neue Unterhaltspflicht) oder wenn die Bank sie anfordert.

Wer trägt die Kosten?

  • Bei anwaltlicher Ausstellung: rund 30 € 

  • Bei Sozialstellen oder Familienkassen: meist kostenlos

Kann ich auch rückwirkend schützen?
Nur bedingt im laufenden Monat– beantragen Sie die Erhöhung schnellstmöglich, um Verluste zu vermeiden.


Jetzt handeln: So sichern Sie Ihr Existenzminimum

Warten Sie nicht, bis das Konto gesperrt wird oder Miete & Strom nicht mehr abgebucht werden können.
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Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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