Sie haben alles richtig gemacht: Um Ihr unpfändbares Einkommen über den Grundfreibetrag hinaus zu schützen, haben Sie eine P-Konto-Bescheinigung eingereicht. Vielleicht für Unterhaltspflichten, Kindergeld oder weil Ihr Arbeitseinkommen den Sockelbetrag übersteigt. Doch dann der Schock: Die Bank weigert sich, die Bescheinigung anzuerkennen und hält Ihr Geld weiterhin zurück.
Diese Situation ist nicht nur ärgerlich, sondern oft auch rechtswidrig. Die Kanzlei Brandt erklärt Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich mit der Macht des Gesetzes – insbesondere des § 903 der Zivilprozessordnung (ZPO) – zur Wehr setzen können.
Die Rechtsgrundlage: § 903 ZPO ist Ihr starker Verbündeter
Die Anerkennung einer P-Konto-Bescheinigung ist keine Ermessensentscheidung Ihrer Bank. Es ist eine gesetzliche Pflicht. Der § 903 ZPO regelt klar, wie Banken mit diesen Bescheinigungen umgehen müssen. Schauen wir uns die entscheidenden Absätze einmal genauer an.
1. Die Pflicht zur Anerkennung (§ 903 Abs. 1 ZPO)
Dieser Absatz ist das Herzstück Ihres Rechts. Er listet auf, wer eine solche Bescheinigung ausstellen darf. Dazu gehören:
- Arbeitgeber
- Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter)
- Familienkassen (für Kindergeld)
- Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
- Rechtsanwälte und Steuerberater
Was das für Sie bedeutet: Wenn Sie eine Bescheinigung von einer dieser „geeigneten Stellen“ – wie der Kanzlei Brandt – vorlegen, muss die Bank diese grundsätzlich anerkennen. Ein pauschales „Das akzeptieren wir nicht“ ist rechtlich nicht haltbar. Die Bank ist verpflichtet, die bescheinigten Freibeträge ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag zu berücksichtigen.
2. Der begrenzte Spielraum der Bank (§ 903 Abs. 2 ZPO)
Darf die Bank eine Bescheinigung denn niemals anzweifeln? Doch, aber die Hürden dafür sind sehr hoch. § 903 Abs. 2 ZPO besagt, dass die Bank die Anerkennung nur verweigern darf, wenn sie „begründete Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung“ hat.
- Keine willkürliche Ablehnung: Ein bloßes Misstrauen oder interne Richtlinien der Bank reichen nicht aus. Die Zweifel müssen konkret und nachweisbar sein. Ein Beispiel wäre, wenn die Bescheinigung offensichtlich gefälscht oder inhaltlich widersprüchlich ist.
- Vorgeschriebenes Verfahren: Hat die Bank solche begründeten Zweifel, darf sie die Bescheinigung nicht einfach ignorieren. Sie muss den strittigen Betrag hinterlegen und unverzüglich sowohl Sie (den Schuldner) als auch den Gläubiger darüber informieren, damit die Situation gerichtlich geklärt werden kann.
Was das für Sie bedeutet: Eine einfache Weigerung ohne dieses formelle Vorgehen ist ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten der Bank.
3. Der Weg zum Gericht (§ 903 Abs. 4 ZPO)
Wenn die Bank sich weigert, die Bescheinigung anzuerkennen, oder das Verfahren nach Absatz 2 nicht einleitet, lässt das Gesetz Sie nicht im Stich. § 903 Abs. 4 ZPO gibt Ihnen ein mächtiges Werkzeug in die Hand: den Antrag beim Gericht.
Sie können sich an das zuständige Vollstreckungsgericht (oder im Insolvenzfall an das Insolvenzgericht) wenden. Das Gericht kann dann per Beschluss:
- die Unrichtigkeit der Bescheinigung feststellen (falls die Bank recht hat), ODER
- die Bank anweisen, die bescheinigten Freibeträge zu berücksichtigen und das zu Unrecht blockierte Guthaben freizugeben.
Was das für Sie bedeutet: Sie müssen die Blockadehaltung der Bank nicht hinnehmen. Der Gang zum Gericht ist der letzte, aber entscheidende Schritt, um Ihr Recht durchzusetzen.
Ihre Checkliste: Was tun, wenn die Bank blockiert?
- Schriftlich agieren: Übergeben Sie die Bescheinigung nachweislich (z. B. per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung). Fordern Sie die Bank schriftlich zur Umsetzung auf und setzen Sie eine kurze Frist (z. B. 3-5 Werktage). Verweisen Sie dabei klar auf ihre Pflicht aus § 903 Abs. 1 ZPO.
- Eskalieren: Sprechen Sie mit einem Vorgesetzten der Filialleitung oder bitten Sie um Kontakt zur Rechtsabteilung der Bank. Manchmal beruht die Weigerung auf Unwissenheit eines Mitarbeiters.
- Anwaltliche Hilfe suchen: Wenn die Bank weiterhin stur bleibt, ist es Zeit für professionelle Unterstützung. Die Kanzlei Brandt kann die Bank mit einem anwaltlichen Schreiben zur Einhaltung ihrer Pflichten auffordern und – falls nötig – umgehend den erforderlichen Antrag bei Gericht für Sie stellen.
Fazit: Lassen Sie sich nicht abwimmeln!
Die P-Konto-Bescheinigung ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Instrument, um Ihr Existenzminimum zu sichern. Banken, die sich der Anerkennung verweigern, handeln oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – aber selten im Recht.
Wenn Sie auf Widerstand stoßen, denken Sie daran: Das Gesetz steht auf Ihrer Seite. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte aktiv einzufordern. Die Kanzlei Brandt unterstützt Sie dabei, damit Sie schnell wieder über das Geld verfügen können, das Ihnen zusteht.

