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P-Konto beantragen 2026: Ihre einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kontoschutz

Ein Brief mit der Ankündigung einer Kontopfändung ist für die meisten Menschen ein Schock. Die Sorge, nicht mehr an das eigene Geld zu kommen, um Miete, Strom oder Lebensmittel zu bezahlen, ist lähmend. Doch es gibt eine wirksame Lösung, die Ihnen sofortigen Schutz bietet: das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.

In diesem Beitrag erklärt Ihnen die Kanzlei Brandt, wie Sie Ihr Konto schnell und unkompliziert in ein P-Konto umwandeln. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, geben Ihnen einen praktischen Mustertext an die Hand und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren gesetzlichen Schutz voll ausschöpfen. Sie sind nicht allein – wir helfen Ihnen, Ihr Geld zu sichern.


Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) überhaupt?

Stellen Sie sich das P-Konto wie einen Schutzschild für Ihr Bankkonto vor. Es ist kein neues, separates Konto, sondern eine spezielle Funktion Ihres bestehenden Girokontos. Sobald diese Funktion aktiviert ist, ist ein gesetzlich festgelegter Grundbetrag (der sogenannte Grundfreibetrag) automatisch vor Pfändungen geschützt.

Das bedeutet: Egal, welche Forderungen gegen Sie bestehen – auf dieses geschützte Guthaben können Gläubiger nicht zugreifen. Dieser Betrag steht Ihnen jeden Monat für Ihre Lebenshaltung zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO).


In 3 einfachen Schritten Ihr P-Konto einrichten

Die Umwandlung Ihres Kontos ist Ihr gutes Recht. Ihre Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem nachzukommen. Der Prozess ist einfacher, als viele denken.

Schritt 1: Antrag bei Ihrer Bank stellen (Umwandlung)

Der schnellste und sicherste Weg ist die Umwandlung Ihres bereits bestehenden Girokontos. Sie müssen kein neues Konto eröffnen.

  • Wie? Informieren Sie Ihre Bank, dass Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln möchten. Das geht formlos per Brief, per E-Mail oder oft auch direkt über ein Formular in Ihrem Online-Banking oder in der Filiale.
  • Wann? Handeln Sie sofort, wenn eine Pfändung droht oder bereits eingegangen ist. Sie können die Umwandlung auch beantragen, nachdem eine Pfändung bei der Bank eingegangen ist. Dann gilt der Schutz sogar bis zu vier Wochen rückwirkend.

Profi-Tipp: Wir empfehlen immer die schriftliche Beantragung, damit Sie einen Nachweis haben.

Hier ist ein Mustertext, den Sie einfach kopieren und für Ihr Schreiben an die Bank verwenden können:

Mustertext für Ihre Bank:


Ihr Name & Anschrift

Anschrift Ihrer Bank

Ort, Datum

Betreff: Umwandlung meines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Kontonummer / IBAN: [Ihre IBAN hier einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 850k Abs. 7 ZPO die sofortige Umwandlung meines oben genannten Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.

Ich bitte Sie, die Umwandlung schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Geschäftstagen, vorzunehmen und mir dies schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

Schritt 2: Den geschützten Betrag prüfen (Grundfreibetrag)

Sobald die Umwandlung erfolgt ist, ist der gesetzliche Grundfreibetrag automatisch geschützt. Dieser Betrag steht einer alleinstehenden Person ohne Unterhaltspflichten zu. Die Höhe wird regelmäßig angepasst. Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie immer die aktuell gültigen Beträge.

Für viele Menschen reicht dieser Basisschutz bereits aus, um die wichtigsten Ausgaben zu decken.

Schritt 3: Freibetrag erhöhen lassen (falls nötig)

Haben Sie gesetzliche Unterhaltspflichten (z.B. für Kinder oder Ehepartner)? Erhalten Sie Kindergeld auf Ihr Konto? Oder beziehen Sie bestimmte Sozialleistungen für Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft?

Dann können und sollten Sie Ihren Freibetrag erhöhen lassen! Dies geschieht über eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung.

  • Was ist das? Ein offizielles Dokument, das Ihrer Bank nachweist, dass Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht.
  • Wer stellt sie aus?
    • Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Familienkasse)
    • Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
    • Rechtsanwälte oder Steuerberater

Reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Bank ein. Die Bank wird Ihren persönlichen Freibetrag dann entsprechend anpassen.


Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten (FAQ)

  • Was kostet ein P-Konto? Die Umwandlung ist kostenlos. Die Kontoführungsgebühren dürfen nicht höher sein als die für Ihr bisheriges Girokonto.
  • Kann mir die Bank ein P-Konto verweigern? Nein. Jede Person darf nur ein P-Konto führen, aber Ihre Bank darf die Umwandlung eines bestehenden Kontos nicht ablehnen.
  • Was passiert mit Geld, das über meinem Freibetrag liegt? Guthaben, das Ihren persönlichen Freibetrag übersteigt, wird von der Bank an den pfändenden Gläubiger ausgezahlt.


Ihr nächster Schritt: Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihr Einkommen!

Die Umwandlung in ein P-Konto ist der wichtigste und effektivste Schritt, um bei einer Pfändung die finanzielle Kontrolle zu behalten. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist.

Die Kanzlei Brandt steht Ihnen dabei zur Seite:

  • Benötigen Sie schnell eine P-Konto-Bescheinigung, um Ihren Freibetrag zu erhöhen?
  • Sind Sie unsicher, wie Sie vorgehen sollen, oder haben Sie weitere Fragen zum Thema Schulden und Insolvenz?

Rufen Sie uns an für eine unkomplizierte und vertrauliche Beratung. Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle helfen wir Ihnen sofort.

Schuldnerberatung Kanzlei Brandt:
Telefon: 038203 / 7450 20
E-Mail: schuldnerberatung@rain-brandt.de

 

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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