1. Kurz & knapp
Offenbarungseid leisten bedeutet, dass ein Schuldner vor dem Gerichtsvollzieher seine finanziellen Verhältnisse eidesstattlich offenlegt – u. a. Einkommen, Kontostände, Vermögen. Das erleichtert Gläubigern Pfändungen, wirkt sich negativ auf die Schufa aus und gilt zwei Jahre lang .
2. Was ist ein Offenbarungseid?
Ehemalige Bezeichnung für die Vermögensauskunft
Pflicht zur Auskunft über Einkommen, Konto, Immobilien, Versicherungen u. v. m.
Eidesformel bestätigt Wahrheit & Vollständigkeit
3. Wann wird er verlangt?
Gläubiger braucht vollstreckbaren Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid)
Antrag beim Gerichtsvollzieher
Bereits abgegeben? Dann ist erneute Abgabe meist ausgeschlossen – außer bei geänderter Vermögenslage
4. Ablauf – so funktioniert’s
Gerichtsvollzieher lädt dich ein
Du füllst umfangreichen Fragebogen aus
Du legst Eidesformel ab – wahrheitsgemäß & vollständig
Falsche Angaben oder Verweigerung = strafbar, Haftbefehl möglich
5. Folgen für dich als Schuldner
Basis für Pfändungen – Konto, Gehalt, etc. kann gepfändet werden
Eintrag im Schuldnerverzeichnis (3 Jahre); negative SCHUFA-Merkmale
Kein Kredit in der Regel (Bonitätsverlust)
6. Dauer & Aktualisierung
Gilt normalerweise zwei Jahre
Eine erneute Abgabe ist erforderlich, falls sich deine finanzielle Situation nachweislich verbessert hat
7. Fragen & Antworten (FAQ)
Kann ich Haft vermeiden?
Ja – durch vollständige und rechtzeitige Teilnahme am Termin, sonst droht bis zu 6 Monate Erzwingungshaft
Was tun nach dem Eid?
P-Konto einrichten, um Pfändungen teilweise zu umgehen
Eintrag prüfen und Löschung beantragen (gerichtlich/gerichtsvollzieherlich bestätigt)
Schuldnerberatung kontaktieren, um Ratenvereinbarung oder Privatinsolvenz zu prüfen
Kann ich die Auskunft umgehen?
Nur mit gerichtlich genehmigter Ratenzahlung – der Gläubiger muss zustimmen
Ihre Rechtsanwältin Caroline Brandt – Fachanwältin für Insolvenzrecht