Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Neues Bankkonto trotz hoher Schulden – Was Sie wissen müssen

Neues Bankkonto trotz hoher Schulden – Haben Sie hohe Schulden und fragen sich, ob Sie überhaupt noch ein neues Bankkonto eröffnen dürfen? Die gute Nachricht: Ja, Sie haben ein Recht auf ein Girokonto – selbst bei negativem Schufa-Eintrag. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt erklärt, wie Sie trotz Schulden zu einem neuen Konto kommen und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Das Basiskonto – Ihr gesetzlich garantiertes Konto

Seit 2016 gibt es in Deutschland das sogenannte Basiskonto (auch „Jedermann-Konto“ genannt). Dieses Konto muss jede Bank anbieten – unabhängig davon, wie schlecht Ihre Bonität ist. Es funktioniert wie ein normales Girokonto, erlaubt Überweisungen, Lastschriften und die Nutzung einer Bankkarte.

Wichtig: Das Basiskonto darf nicht mit einem Dispo ausgestattet sein – es funktioniert nur auf Guthabenbasis. Dennoch bietet es Ihnen eine sichere Grundlage für den Alltag, etwa um Löhne oder Sozialleistungen zu empfangen und Rechnungen zu bezahlen.

Wo kann ich ein neues Konto eröffnen?

Grundsätzlich können Sie bei jeder Bank in Deutschland ein Basiskonto beantragen. Falls eine Bank Ihnen ein Konto verweigert, muss sie das schriftlich begründen. Sie können dann Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen – oder uns von der Kanzlei Brandt kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Pfändungsschutz durch ein P-Konto

Haben Sie bereits Kontopfändungen erlebt? Dann sollten Sie Ihr neues Konto direkt in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Dadurch bleibt Ihnen ein gesetzlich festgelegter Freibetrag – aktuell mindestens 1.500 Euro (Stand 2025) – geschützt. Selbst bei laufenden Pfändungen steht Ihnen dieser Betrag monatlich zur Verfügung.

Eine P-Konto-Bescheinigung erhalten Sie direkt über unsere Partnerseite – einfach und unkompliziert.

Was tun, wenn die Bank trotzdem ablehnt?

Lehnt eine Bank Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Unrecht ab, empfehlen wir eine rechtliche Überprüfung. In unserer Praxis erleben wir oft, dass Ablehnungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Kanzlei Brandt übernimmt in solchen Fällen die rechtliche Vertretung und setzt Ihr Anrecht durch – notfalls auch gegenüber der BaFin oder dem Ombudsmann.

Fazit: Auch mit Schulden haben Sie Anspruch auf ein Konto

Niemand darf vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden. Selbst wenn Sie Schulden haben, steht Ihnen ein Bankkonto zu. Ein Basiskonto oder ein P-Konto bietet Ihnen finanzielle Stabilität und Schutz.

Schnelle Hilfe vom Anwalt – sprechen Sie uns an

Sie benötigen Unterstützung bei der Kontoeröffnung, bei Pfändungsschutz oder bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite.

Rufen Sie uns an: 03 82 03 / 74 50 20 oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf www.rain-brandt.de.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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