Neue Schulden – Wer eine Schuldnerberatung in Anspruch nimmt, will raus aus der Schuldenfalle. Doch viele überschätzen sich – und machen trotz laufender Beratung oder Insolvenzverfahren neue Schulden. Was vielen nicht bewusst ist: Wer während einer solchen Phase neue Verträge abschließt, ohne zahlungsfähig zu sein, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Strafanzeigen wegen Eingehungsbetrugs nehmen in solchen Fällen zu – und die daraus entstehenden Forderungen gelten als Schulden aus unerlaubter Handlung. Für diese gibt es keine Restschuldbefreiung. Der Schuldenkreislauf beginnt von vorn.
Was ist Eingehungsbetrug?
Der sogenannte Eingehungsbetrug (§ 263 StGB) liegt vor, wenn jemand einen Vertrag eingeht – z. B. einen Handyvertrag, einen Kreditvertrag oder eine Ratenzahlung –, obwohl er von Anfang an weiß, dass er die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann oder will. Dabei reicht schon bedingter Vorsatz: Es genügt, wenn Sie ernsthaft damit rechnen, nicht zahlen zu können, und den Vertrag trotzdem abschließen.
Beispiel aus der Praxis:
Ein Schuldner befindet sich in einem laufenden Insolvenzverfahren und schließt dennoch einen neuen Ratenkauf über ein Elektronikgerät ab. Er weiß, dass sein Einkommen bereits gepfändet wird und keine finanziellen Mittel für die neue Rate verfügbar sind. Der Gläubiger stellt später Strafanzeige – die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Eingehungsbetrugs.
Forderungen aus unerlaubter Handlung – was bedeutet das?
Wird der Eingehungsbetrug strafrechtlich festgestellt, handelt es sich bei der daraus resultierenden Forderung um eine Forderung aus unerlaubter Handlung (§ 302 InsO). Diese Forderungen sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Das bedeutet konkret:
✅ Sie bleiben trotz Insolvenz lebenslang vollstreckbar
❌ Sie können nicht in ein Insolvenzplanverfahren eingebracht werden
⚠️ Der Gläubiger kann auf Jahrzehnte hinaus pfänden
Warum neue Schulden während der Schuldnerberatung so gefährlich sind
Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass neue Schulden einfach in das bestehende Verfahren aufgenommen werden können. Doch genau das ist nicht möglich. Neue Verbindlichkeiten gelten als sogenannte nachträgliche Schulden – sie bleiben unberührt von der laufenden Schuldnerberatung oder dem Insolvenzverfahren.
Zudem prüfen viele Vertragspartner heute die Bonität nicht gründlich – schließen Sie dennoch Verträge ab und zahlen nicht, drohen rechtliche Konsequenzen, insbesondere:
- Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs
- Zivilklagen auf Schadensersatz
- Langfristige negative SCHUFA-Einträge
- Pfändungen trotz laufender Restschuldbefreiung
Unsere klare Empfehlung: Keine neuen Schulden während der Schuldenregulierung
Wenn Sie sich bereits in einer Schuldnerberatung oder in einem Insolvenzverfahren befinden, gilt eine eiserne Regel:
Keine neuen Schulden machen!
Das gilt für:
- Ratenkäufe
- Handyverträge
- Kreditaufnahmen
- Leasingverträge
- Mietkaufmodelle
Setzen Sie Ihre finanzielle Stabilität nicht aufs Spiel, nur weil kurzfristige Anschaffungen locken. Denken Sie langfristig und bleiben Sie konsequent schuldenfrei.
Die Rechtslage: Wann droht eine Strafanzeige?
Eine Strafanzeige ist nicht automatisch die Folge jeder nicht bezahlten Rechnung. Entscheidend ist die Täuschungsabsicht bei Vertragsschluss. Wenn jedoch der Gläubiger nachweist, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine ernsthafte Zahlungsabsicht hatten, dann ist die Schwelle zur Straftat schnell überschritten.
Strafrechtliche Folgen können sein:
- Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft
- Eintrag ins Bundeszentralregister (Strafregister)
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
- Ein lebenslanger Schuldenberg durch nicht restschuldbefreiungsfähige Forderungen
Wie wir von Schuldnerberatung Brandt Ihnen helfen können
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung wissen wir: Die beste Verteidigung gegen neue Schulden ist Prävention. Deshalb begleiten wir unsere Mandanten engmaschig und sorgen dafür, dass kein weiterer Schaden entsteht.
Wir bieten Ihnen:
✅ Individuelle Schuldnerberatung mit rechtlicher Begleitung
✅ Prüfung von Verträgen und Vermeidung neuer Schuldenfallen
✅ Sofortmaßnahmen bei drohender Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug
✅ Beratung zu außergerichtlichen und gerichtlichen Lösungen
✅ Unterstützung beim Insolvenzplanverfahren oder der Restschuldbefreiung
Handeln Sie jetzt – bevor neue Schulden alles zunichtemachen!
🔒 Lassen Sie sich nicht erneut in die Schuldenfalle ziehen
⚖️ Schützen Sie sich vor strafrechtlichen Konsequenzen
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Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt
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Fazit: Neue Schulden während einer Schuldnerberatung oder Insolvenz sind ein schwerwiegender Fehler mit strafrechtlichem und finanziellen Langzeitrisiko. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten – bevor aus Hoffnung neue Verzweiflung wird.