Neue Pfändungsschutzkontofreibeträge ab dem 01.07.2025 – Zum 01. Juli 2025 treten neue Freibeträge für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft. Diese regelmäßige Anpassung ist für viele Schuldner*innen von großer Bedeutung, denn sie schützt das Existenzminimum im Falle einer Kontopfändung. Wer die neuen Beträge nutzen möchte, benötigt eine aktualisierte P-Kontobescheinigung, die ab sofort über unser Online-Formular unter
👉 www.p-kontobescheinigung.de/formulare
beantragt werden kann.
Wichtige Erhöhung der Freibeträge ab dem 01.07.2025
Die neuen Freibeträge wurden durch gesetzliche Anpassung an die Lebenshaltungskosten erhöht. Dies betrifft sowohl den Grundfreibetrag als auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen:
- Grundfreibetrag: steigt von 1.500,00 € auf 1.560,00 €
- Freibetrag für die 1. unterhaltsberechtigte Person: von 561,43 € auf 585,23 €
- Freibeträge für jede der nächsten vier unterhaltsberechtigten Personen: von 312,78 € auf 326,04 € pro Person
Eine vollständige Übersicht aller aktuellen Beträge finden Sie auf unserer Partnerseite unter:
👉 www.p-kontobescheinigung.de/pfaendungsschutzkonto unter dem Punkt Wie hoch sind die Freibeträge.
Warum ist eine neue Bescheinigung erforderlich?
Die Pfändungsschutzkontobescheinigung (P-Konto-Bescheinigung) muss aktualisiert werden, damit die neuen, erhöhten Freibeträge ab dem 01.07.2025 durch Ihre Bank oder Sparkasse berücksichtigt werden können. Ohne neue Bescheinigung wird weiterhin nur der bisherige Freibetrag geschützt – das kann im schlimmsten Fall zu finanziellen Engpässen führen.
👉 Beantragen Sie Ihre aktualisierte P-Kontobescheinigung deshalb rechtzeitig über unser Formular:
www.p-kontobescheinigung.de/formulare
Versand der neuen P-Konto-Bescheinigungen ab 01.07.2025
Sobald die neuen Freibeträge gelten, werden wir – die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt – Ihre Bescheinigung auf Basis der neuen Beträge ab dem 01. Juli 2025 ausstellen und versenden. Eine frühzeitige Antragstellung stellt sicher, dass Sie pünktlich zum Stichtag geschützt sind.
Unsere Empfehlung: Handeln Sie jetzt
Um sicherzustellen, dass Ihr Konto auch ab dem 01.07.2025 optimal geschützt ist, sollten Sie jetzt Ihre neue P-Konto-Bescheinigung beantragen. Die Anforderung ist online in wenigen Minuten erledigt – bequem und sicher über:
👉 www.p-kontobescheinigung.de/formulare
Fragen? Wir helfen Ihnen persönlich
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen rund ums P-Konto, Pfändungsschutz und Überschuldung. Rufen Sie uns einfach an unter:
📞 03 82 03 / 74 50 20