Als Rechtsanwältin in familienrechtlichen Fragen werde ich oft gefragt, welche Möglichkeiten bestehen, den Nachnamen eines Kindes zu ändern – besonders in Fällen, in denen die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und das Kind bisher den Nachnamen des Vaters trägt. Eine solche Namensänderung ist rechtlich möglich, jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft.
In diesem Beitrag erkläre ich, welche Optionen bestehen, welche Rolle die Zustimmung des leiblichen Vaters spielt und welche gerichtlichen Schritte notwendig sind.
Kann die Mutter den Nachnamen des Kindes einfach ändern?
Kurz gesagt: Nein. Selbst wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann sie eine Namensänderung für ihr Kind nicht ohne Weiteres veranlassen. In Deutschland sind der Name und die Identität des Kindes durch das Gesetz besonders geschützt. Das bedeutet, dass ein Wechsel des Nachnamens nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die Mutter benötigt entweder die Zustimmung des Vaters oder, wenn der Vater nicht einwilligt, eine Entscheidung des Familiengerichts.
Wann ist eine Namensänderung möglich?
Für die Änderung des Nachnamens des Kindes gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die ich hier zusammenfasse:
1. Doppelname für das Kind
Die Mutter kann einen Doppelnamen für das Kind erklären, zum Beispiel „Möller-Erdel“ oder „Erdel-Möller“. Dies ist eine pragmatische Lösung, bei der der ursprüngliche Nachname (hier: Erdel) erhalten bleibt, jedoch um den Nachnamen der Mutter ergänzt wird.
Allerdings ist auch hier die Zustimmung des Vaters notwendig, da der Nachname des Kindes berührt wird. Liegt keine Zustimmung des Vaters vor, entscheidet das Familiengericht über die Doppelnamenregelung. Das Gericht wägt dabei ab, ob diese Ergänzung dem Kindeswohl dient.
2. Namensänderung nach Heirat der Mutter
Wenn die Mutter heiratet und den Nachnamen ihres neuen Partners annimmt, kann sie diesen Nachnamen auch auf das Kind übertragen. Dabei bleibt jedoch die Zustimmung des Vaters erforderlich, auch wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Wenn der Vater nicht zustimmt, kann die Mutter das Familiengericht anrufen, um die Zustimmung des Vaters durch einen richterlichen Beschluss zu ersetzen.
Die Erfolgschancen sind in der Regel höher, wenn das Kind durch die Namensänderung besser in die neue Familiengemeinschaft integriert wird und ein gewichtiges Interesse des Kindeswohls vorliegt.
3. Namensänderung durch das Familiengericht (§ 1618 BGB)
Eine Namensänderung ist auch dann möglich, wenn die Mutter glaubhaft machen kann, dass die Beibehaltung des Nachnamens des Vaters dem Kindeswohl erheblich widerspricht. Dabei prüft das Familiengericht die Gesamtsituation und wägt die Interessen des Kindes, der Mutter und des Vaters gegeneinander ab.
Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise sein:
- Der Vater hat keinen Kontakt zum Kind.
- Die Beziehung zwischen Vater und Kind ist belastet oder angespannt.
- Das Kind soll stärker in den familiären Kreis der Mutter eingebunden werden.
Auch hier entscheidet das Gericht stets im Hinblick darauf, was für das Kind am besten ist – die Wünsche der Mutter allein sind nicht ausschlaggebend.
4. Volljährigkeit des Kindes
Sobald das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann es seinen Nachnamen selbstständig ändern lassen. Dafür ist weder die Zustimmung des Vaters noch die der Mutter notwendig. Die Entscheidung liegt dann vollständig in der Hand des Kindes.
Reicht die Zustimmung des Vaters aus?
Eine häufige Frage lautet: „Kann eine Namensänderung durchgeführt werden, wenn der Vater zustimmt?“
Die Antwort lautet: Nein, die Zustimmung des Vaters allein reicht nicht aus. Selbst mit Einverständnis des Vaters ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Das deutsche Recht schützt den Nachnamen eines Kindes als wesentlichen Bestandteil seiner Identität, weshalb jede Änderung kritisch geprüft wird. Die verbindliche Entscheidung trifft am Ende das Familiengericht.
Fazit: Strenge Voraussetzungen für den Namenswechsel
Eine Änderung des Nachnamens eines Kindes, das unter alleinigem Sorgerecht der Mutter steht, ist grundsätzlich möglich – jedoch nicht ohne Zustimmung des Vaters oder gerichtlichen Beschluss. Die Mutter muss in jedem Fall argumentieren, warum der Namenswechsel im Interesse des Kindeswohls liegt. Besonders bei Konflikten mit dem Vater hilft oft nur der Gang vor das Familiengericht.
Wenn Sie Fragen zur Namensänderung oder anderen familienrechtlichen Angelegenheiten haben, stehe ich Ihnen als erfahrene Kanzlei gerne zur Seite. Kontaktieren Sie mich jederzeit für eine Beratung – gemeinsam finden wir die beste Lösung.

