Einleitung: Schulden sind kein Tabuthema mehr
Mythen rund um Schulden – Immer mehr Menschen in Deutschland geraten aus unterschiedlichen Gründen in finanzielle Schieflage. Dennoch halten sich hartnäckig falsche Vorstellungen über Schulden und die Schuldnerberatung – oft mit gravierenden Folgen für Betroffene. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt räumt mit gängigen Irrtümern auf und zeigt, warum es sich lohnt, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
❱ Mythos 1: „Schuldnerberatung ist nur etwas für Arbeitslose“
Diese Annahme ist weit verbreitet – und vollkommen falsch. Überschuldung kann jeden treffen: Angestellte, Selbstständige, Rentner oder sogar Beamte. Jobverlust, Krankheit, Scheidung oder eine gescheiterte Selbstständigkeit führen unabhängig vom Beruf oder Einkommen in die Schuldenfalle. Unsere Kanzlei betreut Mandantinnen und Mandanten aus allen sozialen Schichten – und jeder profitiert vom gleichen Ziel: wirtschaftlich wieder durchstarten.
❱ Mythos 2: „Wer Schulden hat, hat versagt“
Viele Betroffene schämen sich für ihre Schulden und ziehen sich zurück – ein großer Fehler. Schulden sind in den meisten Fällen keine Frage persönlicher Schwäche, sondern das Ergebnis struktureller oder unvorhersehbarer Lebensumstände. Die Schuldnerberatung Brandt begegnet jedem Menschen mit Respekt, Diskretion und juristischer Klarheit – statt mit Vorurteilen.
❱ Mythos 3: „Einmal in der Schuldenfalle, immer drin“
Falsch. Dank moderner rechtlicher Instrumente wie der Privatinsolvenz oder dem Insolvenzplanverfahren ist ein schuldenfreier Neustart möglich – oft sogar schneller, als viele denken. Mit einem strategischen Schuldenregulierungsplan kann man in drei Jahren schuldenfrei werden. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt.
❱ Mythos 4: „Schuldnerberatung bringt eh nichts“
Viele glauben, eine Schuldnerberatung sei nur Papierkram und Wartezeiten. Nicht bei uns. Als zugelassene Rechtsanwälte verbinden wir juristische Kompetenz mit effektiver Schuldenregulierung. Wir verhandeln mit Gläubigern, prüfen Pfändungsschutz, stoppen Mahnbescheide und entwickeln individuelle Sanierungspläne – mit messbarem Erfolg.
❱ Mythos 5: „Wenn ich zur Schuldnerberatung gehe, erfährt das mein Arbeitgeber“
Auch dieser Irrtum hält viele davon ab, Hilfe zu suchen. Dabei gilt: Schuldnerberatung ist streng vertraulich. Niemand – weder Arbeitgeber noch Familie – erfährt ohne Ihre Zustimmung etwas. Und solange keine Lohnpfändung läuft, ist der Arbeitgeber überhaupt nicht involviert.
❱ Mythos 6: „Mit Schulden kann ich sowieso nie mehr etwas erben oder ein Konto führen“
Ein weiterer Mythos, der Sorgen macht. Weder Erbschaften noch Girokonten sind automatisch „verloren“. Über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann weiterhin am Zahlungsverkehr teilgenommen werden. Auch erbrechtlich lassen sich durch rechtzeitige Beratung Nachteile vermeiden. Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Spezialseite www.p-kontobescheinigung.de.
Fazit: Mythen rund um Schulden – Schulden sind kein Schicksal – es gibt Lösungen
Glauben Sie nicht alles, was man über Schulden erzählt. Vertrauen Sie auf fundierte rechtliche Beratung – individuell, seriös und lösungsorientiert. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt hilft Ihnen dabei, Mythen zu entlarven und echte Wege aus der Schuldenfalle zu finden.
Kostenlose Erstberatung unter:
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