Mehr als nur ein bisschen Hilfe – Eine gesetzliche Pflicht?
Stellen Sie sich vor: Es ist Sonntagmorgen in Bad Doberan. Die Sonne scheint, und die Familie möchte einen entspannten Tag genießen. Doch bevor es losgeht, muss das Frühstück gemacht, die Betten bezogen und der Müll rausgebracht werden. Wer übernimmt diese Aufgaben? Und muss Ihr Kind im Haushalt helfen? Diese Fragen beschäftigen viele Eltern im Landkreis Rostock. § 1619 BGB gibt hierzu klare Vorgaben, die wir Ihnen in diesem Beitrag einfach und verständlich erklären.
§ 1619 BGB im Detail: Was verlangt das Gesetz von Ihrem Kind?
§ 1619 BGB regelt die Pflichten von Kindern gegenüber ihren Eltern im Haushalt. Doch was bedeutet das genau? Der Gesetzestext lautet:
„Die Kinder sind verpflichtet, in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in der Haushaltung und bei der Besorgung des Haushaltsgeschäfts Dienste zu leisten.“
Das bedeutet: Kinder müssen im Haushalt helfen, aber nur in einem Umfang, der ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entspricht. Eltern müssen im Gegenzug für Unterhalt, Erziehung und Taschengeld sorgen. Es geht also um eine faire Balance zwischen den Pflichten der Kinder und den Rechten der Eltern.
Von Aufräumen bis Rasenmähen: Was ist in welchem Alter zumutbar?
Doch was genau bedeutet „seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechend“? Hier eine praktische Orientierungshilfe:
- Grundschulkinder (6-10 Jahre): Kleine Aufgaben wie das Aufräumen des Spielzeugs, das Decken des Tisches oder das Füttern von Haustieren sind altersgerecht. Auch das Abräumen des Geschirr kann eine sinnvolle Aufgabe sein.
- Teenager (11-14 Jahre): Hier können schon anspruchsvollere Aufgaben übernommen werden, wie das Rasenmähen, das Staubsaugen oder das Wäscheaufhängen. Auch das Kochen einfacher Mahlzeiten kann eine gute Möglichkeit sein, Verantwortung zu übernehmen.
- Jugendliche (15-18 Jahre): In diesem Alter können Jugendliche schon komplexere Aufgaben übernehmen, wie das Einkaufen, das Putzen der Wohnung oder die Betreuung jüngerer Geschwister. Auch die Mithilfe bei der Gartenarbeit kann eine sinnvolle Aufgabe sein.
Wenn der Haussegen schief hängt: Was tun bei Konflikten?
Trotz aller guten Absichten kann es immer wieder zu Konflikten kommen. Hier sind einige Tipps, wie Sie als Familie gemeinsam eine Lösung finden können:
- Offene Kommunikation: Sprechen Sie offen über die Aufgaben und die Erwartungen. Hören Sie auch die Meinung Ihres Kindes an.
- Gemeinsame Regeln: Legen Sie gemeinsam Regeln fest, die für alle gelten. Ein Wochenplan kann hier hilfreich sein.
- Belohnungssystem: Ein kleines Taschengeld oder andere Belohnungen können die Motivation steigern.
- Rechtliche Beratung: Wenn die Konflikte nicht lösbar sind, kann eine rechtliche Beratung, wie sie die Kanzlei Brandt in Bad Doberan anbietet, sinnvoll sein.
Fazit & Checkliste für den Familienfrieden
Zusammengefasst: § 1619 BGB verpflichtet Kinder, im Haushalt zu helfen, aber nur in einem altersgerechten Maß. Eltern müssen im Gegenzug für Unterhalt und Erziehung sorgen. Eine offene Kommunikation und gemeinsame Regeln können helfen, Konflikte zu vermeiden.
Checkliste für Eltern:
- Überlegen Sie, welche Aufgaben für Ihr Kind altersgerecht sind.
- Sprechen Sie offen über die Erwartungen und hören Sie die Meinung Ihres Kindes an.
- Legen Sie gemeinsame Regeln fest und erstellen Sie einen Wochenplan.
- Belohnen Sie die Mithilfe Ihres Kindes.
- Bei Konflikten: Ziehen Sie eine rechtliche Beratung in Betracht.
Die Kanzlei Brandt in Bad Doberan steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Fragen des Familienrechts geht. Wir helfen Ihnen, den Familienfrieden zu wahren und faire Lösungen zu finden.

