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„Mein Chef gibt mir mündlich eine rechtswidrige Anweisung – ich habe Angst, gekündigt zu werden. Was soll ich tun?“

Ein Leitfaden für Arbeitnehmer in schwierigen Situationen

Mein Chef gibt mir mündlich eine rechtswidrige Anweisung – Immer wieder schildern Arbeitnehmer ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Anwalt eine ähnliche Situation: „Mein Chef hat mir etwas aufgetragen, was offensichtlich gegen das Gesetz verstößt – aber ich habe Angst, mich zu weigern, weil ich sonst gekündigt werde.“

Was viele nicht wissen: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern keine rechtswidrigen Anweisungen erteilen. Doch die Angst vor einer Kündigung ist real – und verständlich. In diesem Beitrag zeigen wir, was Sie tun können, wenn Sie in einer solchen Zwickmühle stecken.


1. Was ist überhaupt eine rechtswidrige Anweisung?

Eine Anweisung des Arbeitgebers ist dann rechtswidrig, wenn sie gegen geltendes Recht, Tarifverträge oder arbeitsvertragliche Regelungen verstößt. Beispiele:

  • Sie sollen Sicherheitsvorschriften ignorieren
  • Ihnen wird gesagt, Sie sollen Stunden nicht korrekt dokumentieren
  • Ihr Chef verlangt, dass Sie Arbeiten ausführen, für die Sie nicht geschult oder berechtigt sind
  • Sie sollen Mitarbeiter oder Kunden falsch informieren oder täuschen

2. Darf ich mich weigern, einer rechtswidrigen Anweisung Folge zu leisten?

Ja – und Sie sollten es sogar. Denn das sogenannte Weisungsrecht des Arbeitgebers hat Grenzen. Rechtswidrige Anweisungen müssen Sie nicht befolgen (§ 106 GewO, § 315 BGB).

Wichtig: Sie riskieren sonst selbst arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.


3. Muss ich mit einer Kündigung rechnen, wenn ich mich weigere?

In der Praxis ist es möglich, dass ein Chef mit einer Kündigung droht – aber das ist rechtlich sehr problematisch. Eine Kündigung wegen der Weigerung, einer offensichtlich rechtswidrigen Anweisung zu folgen, ist in der Regel nicht rechtmäßig.

Doch: In kleineren Betrieben ohne Kündigungsschutzgesetz oder bei befristeten Verträgen kann das Risiko größer sein. Ist Ihre Probezeit vorbei und beschäftigt Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Vollzeitkräfte so gilt das Kündigungsschutzgesetz. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht so einfach kündigen.


4. Was sollten Sie konkret tun?

Dokumentieren Sie alles

  • Machen Sie Gedächtnisprotokolle der Anweisung
  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Wortlaut
  • Gibt es Zeugen? Halten Sie dies fest

Holen Sie sich rechtlichen Rat

  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen
  • Sichern Sie Ihre Position – insbesondere, wenn es um Ihre Existenz geht

Kommunizieren Sie sachlich und schriftlich

  • Weisen Sie auf die Rechtswidrigkeit der Anweisung hin
  • Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Abreitsanweisung
  • Schreiben Sie neutral: „Ich bin der Auffassung, dass die Anweisung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, und bitte um Klärung.“

5. Wann sollten Sie sofort handeln?

Wenn Sie merken, dass Ihr Chef öfter mit Kündigung oder Druck arbeitet, sollten Sie handeln:

  • Holen Sie sich eine Rechtsberatung
  • Lassen Sie Ihre Rechte prüfen (z. B. Kündigungsschutz)
  • Prüfen Sie, ob eine Vertrauensperson (z. B. Betriebsrat, Personalrat, Ombudsmann, Gleichstellungsbeauftragte) eingebunden werden kann

6. Fazit: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen

Sie sind nicht rechtlos. Als Arbeitnehmer dürfen Sie rechtswidrige Anweisungen ablehnen – und sich zugleich schützen, wenn der Arbeitgeber Druck ausübt. Dabei hilft Ihnen die richtige juristische Unterstützung. Auch Ihr Chef, Ihr Vorgesetzte kann sich durch die Anweisung strafbar machen, z.B. § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat StgB.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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