Mein Auto in der Insolvenz – Das eigene Auto ist für viele mehr als nur ein Fortbewegungsmittel – oft ist es unverzichtbar, um den Arbeitsplatz zu erreichen.
Wer in eine Privat- oder Regelinsolvenz geht, fragt sich daher schnell:
„Wird mir mein Auto weggenommen – oder darf ich es behalten, wenn ich es für meinen Job benötige?“
Die Antwort: Es kommt auf mehrere Faktoren an – unter anderem den Zweck, den Wert und die wirtschaftliche Vernünftigkeit.
Hier erklären wir die Rechtslage und Ihre Handlungsmöglichkeiten.
1. Rechtlicher Hintergrund: § 811 ZPO
Nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO sind Gegenstände unpfändbar, die für die Berufsausübung unbedingt erforderlich sind.
Das gilt auch für ein Auto, wenn:
- der Arbeitsweg ohne Auto nicht oder nur unzumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist (z. B. sehr lange Fahrtzeit, Schichtarbeit, abgelegene Arbeitsstelle),
- das Auto direkt zur Berufsausübung benötigt wird (z. B. Handwerkerfahrzeug, Außendienstfahrzeug).
2. Der Wert des Autos spielt eine entscheidende Rolle
Der Unpfändbarkeitsschutz bedeutet nicht, dass Sie automatisch jedes Auto behalten dürfen – selbst wenn es beruflich notwendig ist.
Der Insolvenzverwalter prüft:
- Ist der Wert des Autos angemessen?
Ein sehr teures Fahrzeug kann auch bei beruflicher Notwendigkeit verwertet werden. - Lässt sich ein günstigeres Fahrzeug beschaffen?
Wenn Sie ein hochwertiges Auto fahren, kann der Insolvenzverwalter verlangen, es zu verkaufen und Ihnen ein günstigeres, für den Job ausreichendes Fahrzeug zu überlassen.
3. Herauslösung („Freikauf“) aus der Insolvenzmasse
In manchen Fällen können Schuldner das Auto durch Zahlung eines Ausgleichsbetrages an die Insolvenzmasse behalten.
Das funktioniert so:
- Der Insolvenzverwalter ermittelt den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs.
- Sie (oder ein Dritter) zahlen diesen Wert – oder einen verhandelten Abschlag – in die Masse ein.
- Das Auto wird aus der Masse freigegeben und bleibt in Ihrem Besitz.
Diese Lösung ist besonders interessant, wenn das Auto unbedingt erforderlich ist und Sie die Summe aus unpfändbarem Einkommen oder durch Unterstützung von Familie/Freunden aufbringen können.
4. Austausch gegen ein günstigeres Fahrzeug
Wenn der Insolvenzverwalter das Fahrzeug für zu wertvoll hält, kann folgende Lösung gefunden werden:
- Das aktuelle Fahrzeug wird verwertet.
- Ein Teil des Erlöses wird genutzt, um ein wesentlich günstigeres Auto zu kaufen, das weiterhin für den Arbeitsweg ausreicht.
- Der Rest des Erlöses fließt in die Insolvenzmasse.
Diese Variante ist oft ein Kompromiss, der sowohl den Gläubigern als auch den Bedürfnissen des Schuldners gerecht wird.
5. Wann der Insolvenzverwalter trotzdem verkaufen darf
Auch wenn Sie das Auto für den Arbeitsweg benötigen, kann der Insolvenzverwalter den Verkauf anordnen, wenn:
- der Arbeitsweg objektiv auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar ist,
- der Fahrzeugwert im Vergleich zu einer günstigeren Alternative deutlich zu hoch ist,
- das Auto nicht zwingend für die Ausübung Ihres Berufs erforderlich ist.
6. Unser Fazit
Ein Auto in der Insolvenz ist nicht automatisch verloren, wenn es für den Arbeitsweg oder die Berufsausübung unverzichtbar ist.
Aber: Der Wert des Fahrzeugs und die Möglichkeit, es durch ein günstigeres zu ersetzen, spielen eine große Rolle.
Oft lassen sich Lösungen wie Freikauf oder Austausch gegen ein günstigeres Auto finden – vorausgesetzt, Sie handeln rechtzeitig und mit juristischer Unterstützung.
Tipp der Kanzlei Brandt:
Wir klären für Sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, welche Chancen bestehen, Ihr Auto zu behalten, und verhandeln mit dem Insolvenzverwalter über Freigabe, Freikauf oder Austauschlösungen.
So vermeiden Sie böse Überraschungen.
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