Löschfristen-Chaos bei der SCHUFA – Viele Verbraucher stehen ratlos da, wenn es um die Speicherung und Löschung von Einträgen bei der SCHUFA geht. Insbesondere nach einer Restschuldbefreiung oder erfolgreichen Schuldensanierung stellt sich die Frage: Wann verschwinden negative SCHUFA-Einträge endlich?
Die Antwort ist alles andere als einfach, denn es herrscht ein regelrechtes Löschfristen-Chaos. Eigentlich sollten sich Betroffene auf klare gesetzliche Regelungen verlassen können – doch in der Praxis zeigt sich häufig ein anderes Bild. Trotz gesetzlicher Vorgaben bleibt oft unklar, ob und wann die SCHUFA Daten löscht.
Was besagt das Gesetz zu SCHUFA-Löschfristen?
Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nur solange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist. Nach einer Restschuldbefreiung schreibt § 3 der SCHUFA-Speicherfristen vor, dass die Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht werden müssen. Trotzdem finden sich vielfach veraltete oder fehlerhafte Einträge noch lange nach Ablauf dieser Frist.
Dies stellt eine klare Verletzung der Datenschutzrechte dar und kann erhebliche Folgen für die Kreditwürdigkeit und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Betroffenen haben.
Beispiel 1: Restschuldbefreiung ignoriert
Frau M. erhielt im Januar 2024 ihre Restschuldbefreiung. Laut SCHUFA-Regularien hätten sämtliche dazugehörigen Negativmerkmale spätestens im Juli 2024 gelöscht werden müssen. Bei einer Selbstauskunft im Oktober 2024 stellte sie jedoch fest, dass die negativen Einträge weiterhin vorhanden waren – und eine Kreditaufnahme deshalb unmöglich blieb.
Beispiel 2: Abgezahlter Kredit weiterhin vermerkt
Herr B. zahlte seinen Kredit vollständig im März 2023 zurück. Trotzdem wurde die Rückzahlung erst im April 2024 – und damit über ein Jahr später – korrekt bei der SCHUFA eingetragen. Diese Verzögerung führte dazu, dass Herr B. einen neuen Mobilfunkvertrag nur unter erschwerten Bedingungen abschließen konnte.
Löschfristen-Chaos bei der SCHUFA – Wie sollten Verbraucher reagieren?
Betroffene sollten keinesfalls untätig bleiben. Es empfiehlt sich, Löschungsanträge direkt bei der SCHUFA zu stellen und sich auf die geltenden Löschfristen zu berufen. Hierbei ist es wichtig, auf konkrete Paragrafen wie Art. 17 DSGVO („Recht auf Löschung – Recht auf Vergessenwerden“) hinzuweisen. Sollte die SCHUFA nicht reagieren oder die Löschung verweigern, kann eine rechtliche Durchsetzung sinnvoll sein.
Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie hierbei kompetent und zielgerichtet. Wir setzen Ihre Rechte durch und sorgen dafür, dass veraltete oder unrechtmäßige Einträge aus Ihrer SCHUFA gelöscht werden.
Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihre SCHUFA-Daten sorgfältig und fordern bei Bedarf auch gerichtliche Maßnahmen ein, damit Ihre wirtschaftliche Freiheit wiederhergestellt wird.
Beispiel 3: Erfolgreiche Löschung nach anwaltlichem Einschreiten
Frau S. beantragte mehrfach die Löschung fehlerhafter Einträge ohne Erfolg. Erst durch das Einschalten einer Kanzlei und die Einleitung eines datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens beim Landesdatenschutzbeauftragten wurden die betreffenden Daten innerhalb weniger Wochen vollständig gelöscht.
Löschfristen-Chaos bei der SCHUFA – Fazit: Ihre Rechte bei der SCHUFA durchsetzen
Das Chaos um Löschfristen bei der SCHUFA darf nicht zu Ihrem Nachteil werden. Lassen Sie sich beraten und wehren Sie sich gegen falsche oder überlange Speicherung Ihrer Daten.
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