Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stehen Sie oft vor einer schwierigen Situation. Besonders wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen und schnell handeln. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Kündigungsschutzklage, wichtige Fristen, mögliche Kosten und Ihre Chancen auf eine Abfindung.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage dient dazu, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr zu setzen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) unterliegt – das ist der Fall, wenn regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat.
Wichtige Fristen bei einer Kündigungsschutzklage
Die wohl wichtigste Regel bei einer Kündigungsschutzklage ist die Einhaltung der dreiwöchigen Frist. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtlich gerechtfertigt war.
Tipp: Reagieren Sie sofort, wenn Sie eine Kündigung erhalten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, die Fristen einzuhalten und Ihre Chancen zu wahren.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Streitwert, der sich in der Regel aus dem dreifachen Bruttomonatsgehalt ergibt. Zu den typischen Kosten gehören:
- Gerichtskosten: Diese variieren je nach Streitwert.
- Anwaltskosten: Sowohl für den eigenen Anwalt als auch ggf. für den gegnerischen Anwalt, falls Sie den Prozess verlieren.
In vielen Fällen lohnt es sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Kosten übernimmt. Ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie die Kosten im Vorfeld genau abwägen.
Chancen auf eine Abfindung
Die Kündigungsschutzklage zielt in erster Linie darauf ab, die Kündigung anzufechten und den Arbeitsplatz zu erhalten. Oft endet ein Verfahren jedoch in einem Vergleich, bei dem der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, um den Rechtsstreit zu beenden.
Die Höhe der Abfindung orientiert sich häufig an der Faustregel: Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Abfindung zu zahlen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung deutlich erhöhen.
Warum die Kanzlei Brandt der richtige Partner ist
Die Rechtsanwaltskanzlei Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Kündigung und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Interessen optimal zu vertreten – sei es der Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung.
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