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Kündigung erhalten – welche Rechte habe ich?

Kündigung erhalten – Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unerwartet – und oft mitten ins Mark. Doch wer die sie nicht einfach hinnimmt, hat gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren oder eine Abfindung zu erhalten. Erfahren Sie hier, welche Rechte Sie nach einer Kündigung haben und warum schnelle rechtliche Beratung entscheidend ist.

1. Kündigung erhalten – Sofort handeln: Die 3-Wochen-Frist

Die wichtigste Regel nach Erhalt einer Kündigung: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist verpasst, gilt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als wirksam – auch wenn sie unrechtmäßig war. Handeln Sie daher umgehend und lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt prüfen.

2. Formfehler: Ist die Kündigung überhaupt wirksam?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist sie unwirksam. Zudem muss sie vom Arbeitgeber persönlich oder von einem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Ist das nicht der Fall, haben Sie bereits gute Chancen, gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgreich vorzugehen.

3. Kündigungsschutzgesetz: Gilt es für Sie?

Sind Sie länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt? Dann greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der Arbeitgeber darf Sie nur aus bestimmten Gründen kündigen:

  • Verhaltensbedingt (z. B. Pflichtverletzungen),
  • Personenbedingt (z. B. langanhaltende Krankheit),
  • Betriebsbedingt (z. B. Stellenabbau).

Beliebige oder unbegründete Kündigungen sind nicht zulässig. Das Gesetz schützt Sie vor Willkür – nutzen Sie dieses Recht!

4. Abfindung: Gibt es einen Anspruch?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Dennoch wird in der Praxis oft eine Abfindung gezahlt, wenn Sie gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses klagen und sich auf einen Vergleich einlassen. Die Höhe hängt vom Verhandlungsgeschick und den Erfolgsaussichten der Klage ab – ein erfahrener Anwalt macht hier den Unterschied.

5. Sonderkündigungsschutz: Für bestimmte Personengruppen

Ein besonderer Kündigungsschutz gilt u. a. für:

  • Schwangere,
  • Schwerbehinderte,
  • Betriebsräte,
  • in Elternzeit befindliche Arbeitnehmer.

In diesen Fällen ist eine Kündigung nur unter sehr engen Voraussetzungen und meist mit Zustimmung einer Behörde möglich. Lassen Sie unbedingt prüfen, ob bei Ihnen ein Sonderkündigungsschutz besteht.

6. Arbeitslos melden nicht vergessen

Unabhängig von rechtlichen Schritten müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung erfolgen.

7. Rechtsschutzversicherung? Dann schnell nutzen!

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz verfügen, sollten Sie diese sofort informieren. Viele Versicherer übernehmen die Kosten für die anwaltliche Vertretung im Kündigungsschutzverfahren – inklusive Gerichtskosten.


Kündigung erhalten – Fazit: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – wir setzen Ihre Rechte durch!

Eine Kündigung ist kein Endpunkt, sondern oft der Beginn für eine faire Lösung mit Abfindung oder Wiedereinstellung. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt prüft Ihre Kündigung kostenlos und berät Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

🔎 Kontaktieren Sie uns noch heute für eine erste Einschätzung – je früher, desto besser!
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Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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