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Kosten einer Privatinsolvenz: Gericht, Anwalt & weiteres – Transparente Kostenaufstellung

Kosten einer Privatinsolvenz – Wer überschuldet ist, fürchtet oft nicht nur die Gläubiger, sondern auch die vermeintlich hohen Kosten eines Privatinsolvenzverfahrens. Dabei ist eine Insolvenz oft der einzige realistische Weg zurück in ein schuldenfreies Leben – und die Kosten sind überschaubar und planbar, wenn man sich richtig beraten lässt.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche Gerichtskosten im Insolvenzverfahren anfallen,
  • Was ein Anwalt oder Schuldnerberater kostet,
  • Welche zusätzlichen Ausgaben berücksichtigt werden sollten,
  • Und wie Sie mit Transparenz und Planung die finanzielle Belastung minimieren können.


1. Gerichtskosten bei der Privatinsolvenz

Die Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt und setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • Insolvenzantragsgebühr: ca. € 38 – € 50
  • Kosten für das Insolvenzverfahren selbst: i. d. R. € 1.000 – € 3.500, je nach Dauer und Umfang
  • Verwaltungskosten für den Treuhänder: ca. € 150 – € 300 jährlich, in der Regel aus der Insolvenzmasse

Insgesamt entstehen also Gerichtskosten von ca. € 1.500 – € 4.000 über den gesamten Zeitraum des Verfahrens (in der Regel 3 Jahre).

Wichtig: Wer diese Kosten nicht sofort zahlen kann, kann beim Insolvenzgericht eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Diese werden dann ggf. nach der Restschuldbefreiung in Raten oder auch gar nicht mehr fällig, wenn Sie zahlungsunfähig bleiben.


2. Anwaltskosten: Das kostet Sie die professionelle Begleitung

Ein Rechtsanwalt kann Sie im gesamten Verfahren vertreten, vom Insolvenzantrag bis zur Restschuldbefreiung. Die Kosten hängen vom Aufwand und Umfang der Beratung ab.

Kostenüberblick Anwaltliche Betreuung:

Leistung Kosten (netto) Beschreibung
Erstberatung ab € 190 Dient der Prüfung Ihrer Situation
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch € 500 – € 1.500 Pflicht vor der Antragstellung
Erstellung Insolvenzantrag inkl. Anlagen € 500 – € 1.200 Vollständige Antragstellung und Kommunikation mit dem Gericht
Gesamtkosten (je nach Aufwand) € 1.000 – € 2.700 Für vollständige Begleitung bis zur Verfahrenseröffnung

Tipp: Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, kann ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. In diesem Fall übernimmt der Staat große Teile der anwaltlichen Kosten. Sie zahlen dann oft nur einen Eigenanteil von € 15.


3. Zusatzkosten nicht vergessen

Neben Gericht und Anwalt können weitere Posten anfallen:

  • Post- und Versandkosten: für Gläubigeranschreiben oder Antragseinreichung (ca. € 20 – € 50)
  • Fahrtkosten oder digitale Kommunikationstools: je nach Kanzlei
  • Kosten für P-Konto-Bescheinigung: jährlich € 20 – € 30, wenn nicht über Schuldnerberatung kostenlos
  • Nachträgliche Aufwände im Verfahren: z. B. bei Nachtragsverteilungen oder Gläubigernachmeldungen

Diese Positionen summieren sich in der Regel auf unter € 200 während des gesamten Verfahrens.


4. Gesamtkosten auf einen Blick

Kostenart Durchschnittlicher Betrag
Gerichtskosten inkl. Treuhänder € 1.500 – € 4.000
Anwaltskosten (mit Beratungshilfe ggf. weniger) € 1.000 – € 2.700
Zusatzkosten € 50 – € 200
Gesamtkosten Privatinsolvenz € 2.550 – € 6.900

Mit Beratungshilfe oder Kostenstundung sinkt der Eigenanteil häufig auf weniger als € 1.000 für das gesamte Verfahren.


5. Lohnt sich eine anwaltliche Begleitung?

Ganz klar: Ja. Viele Schuldner scheitern an der Formalität des Antrags oder versäumen wichtige Fristen. Ein erfahrener Anwalt schützt Sie vor Formfehlern, kommuniziert mit Gläubigern und dem Gericht und begleitet Sie sicher durch den gesamten Prozess – oft mit deutlich verkürztem Verfahren dank fundierter Vorbereitung.


6. Jetzt handeln – Schuldenfrei starten mit Kanzlei Brandt

Die Kanzlei Brandt unterstützt Sie kompetent, menschlich und lösungsorientiert auf Ihrem Weg in die Schuldenfreiheit.

Kostenfreie Ersteinschätzung möglich
Beratungshilfe & Stundung: Wir helfen beim Antrag
Erfahrung aus hunderten Insolvenzverfahren
Persönlich, telefonisch oder online erreichbar


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Oder direkt online anfragen unter:
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Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Je früher Sie handeln, desto schneller sind Sie schuldenfrei.


Tipp: Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, besuchen Sie auch unsere spezialisierten Seiten:
🔗 Insolvenzplan einfach erklärt – www.insolvenzplan-einfach.de
🔗 P-Konto-Bescheinigung online beantragen – www.p-kontobescheinigung.de


Fazit: Klare Kosten – klarer Weg in die Zukunft

Die Privatinsolvenz ist kein Tabu, sondern ein gesetzlicher Neuanfang. Mit einer transparenten Kostenaufstellung, professioneller Unterstützung und dem richtigen Timing steht Ihrer finanziellen Freiheit nichts mehr im Weg.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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