Kosten einer Privatinsolvenz – Wer über eine Privatinsolvenz nachdenkt, sorgt sich oft nicht nur um seine Schulden, sondern auch um die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst. Viele Betroffene fragen sich: Wie teuer ist die Privatinsolvenz? Kann ich mir das überhaupt leisten? Die gute Nachricht: Mit der richtigen Beratung sind die Kosten überschaubar – und in vielen Fällen sogar stundenweise oder vollständig stundenbar.
In diesem Beitrag klären wir detailliert, welche Kosten bei einer Privatinsolvenz anfallen, welche Möglichkeiten zur Kostenübernahme es gibt und worauf Sie achten sollten.
1. Gerichtskosten im Insolvenzverfahren
Die Gerichtskosten umfassen im Wesentlichen die Verfahrensgebühren des Insolvenzgerichts sowie die Vergütung des Treuhänders. Diese summieren sich in der Regel auf etwa 1.500 bis 4.000 Euro – je nach Umfang des Verfahrens und Dauer der Insolvenz.
Achtung: Wer über kein oder nur sehr geringes Einkommen verfügt, kann beim zuständigen Gericht eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Wird diese bewilligt, müssen die Kosten zunächst nicht bezahlt werden – was Ihnen den Weg in die Entschuldung erheblich erleichtert.
▶️ Weitere Infos dazu finden Sie im Beitrag Kosten der Privatinsolvenz – Wer zahlt was? auf unserer Kanzleiwebseite.
2. Anwaltskosten: Was kostet die rechtliche Begleitung?
Die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht oder eine erfahrene Schuldnerberatung ist keine Pflicht – aber absolut empfehlenswert. Denn viele Fehler im Verfahren entstehen durch fehlende oder fehlerhafte Anträge. Ein erfahrener Anwalt sichert Ihnen den reibungslosen Ablauf.
Die Kosten für einen Anwalt variieren je nach Einzelfall und Aufwand. Üblich sind pauschale Beratungshonorare oder eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Rechnen Sie mit 500 bis 1.500 Euro für die außergerichtliche Schuldenbereinigung und die Vorbereitung des Insolvenzantrags.
Wichtig: Sie haben möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. Damit übernimmt der Staat die Kosten der rechtlichen Beratung, wenn Ihre wirtschaftliche Situation es erfordert.
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3. Welche weiteren Kosten können entstehen?
Neben den bereits genannten Hauptkosten gibt es vereinzelt zusätzliche Gebühren, zum Beispiel für:
- das Einholen von Gläubigerinformationen,
- das Führen eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto),
- die Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen,
- Porto- und Verwaltungskosten.
Insbesondere die P-Konto-Bescheinigung ist wichtig, um Ihr Existenzminimum zu schützen.
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4. Wer übernimmt die Kosten – oder wie kann man sie vermeiden?
Viele Schuldner fürchten, dass sie die Kosten der Insolvenz nie begleichen können. Doch es gibt verschiedene Wege, wie die Belastung reduziert oder vollständig übernommen werden kann:
- Verfahrenskostenstundung durch das Insolvenzgericht,
- Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe,
- Übernahme durch Jobcenter oder Sozialamt in bestimmten Fällen.
Unsere erfahrene Kanzlei prüft für Sie, welche staatlichen Hilfen Sie in Anspruch nehmen können – kostenlos im Erstgespräch.
5. Alternative: Insolvenzplanverfahren als kostengünstiger Ausweg?
Wussten Sie, dass es Alternativen zur klassischen Privatinsolvenz gibt? Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht in bestimmten Fällen einen frühzeitigen Ausstieg aus der Insolvenz, teilweise ohne vollständige Restschuldbefreiung.
Ein großer Vorteil: Die Gesamtkosten des Verfahrens können dadurch erheblich sinken. Besonders sinnvoll ist das, wenn Sie Unterstützung durch Dritte (z. B. Familie) bei der Gläubigerzahlung erhalten.
▶️ Mehr Informationen finden Sie auf unserer Spezialseite www.insolvenzplan-einfach.de, auf der wir das Verfahren verständlich und transparent erläutern.
6. Fazit: Keine Angst vor den Kosten – wir finden den besten Weg für Sie
Die Kosten einer Privatinsolvenz wirken auf den ersten Blick abschreckend – sind aber in den allermeisten Fällen überwindbar. Ob durch Stundung, staatliche Hilfe oder den cleveren Einsatz des Insolvenzplans: Wir helfen Ihnen, den Weg in die Schuldenfreiheit bezahlbar und machbar zu gestalten.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der Insolvenzberatung und anwaltlichen Begleitung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und erarbeiten eine individuelle Lösung – unkompliziert, diskret und zielorientiert.
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