Kontopfändung – Was nun?

Eine Kontopfändung trifft Betroffene völlig unvorbereitet und bedroht ihre finanzielle Existenz. Das Konto ist blockiert und Sie können Zahlungen nicht mehr tätigen. Sie haben keinen Zugriff auf dringend benötigte Gelder. Doch wir finden eine Lösungen, damit Sie schnell wieder handlungsfähig werden. Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) spielt dabei eine zentrale Rolle.

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt zeigt Ihnen, wie Sie bei einer Kontopfändung vorgehen und welche Rechte Sie haben und wie Sie mithilfe einer P-Kontobescheinigung zusätzlichen Schutz erhalten.


Was passiert bei einer Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist ein Mittel, das Gläubiger einsetzen, um ausstehende Forderungen einzutreiben. Dabei wird das Konto des Schuldners gesperrt und Guthaben, das über den gesetzlichen Freibetrag hinausgeht, überweist die Bank an den Gläubiger.

Typischer Ablauf einer Kontopfändung:

  1. Der Gläubiger beantragt beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  2. Die Bank erhält die gerichtliche Anordnung und sperrt das Konto.
  3. Das gesamte Guthaben auf dem Konto ist ohne Pfändungsschutz nicht mehr verfügbar.


Ihre Rechte bei einer Kontopfändung

Auch bei einer Kontopfändung haben Sie Rechte. Diese helfen Ihnen, Ihre finanzielle Grundversorgung sicherzustellen:

  • Pfändungsschutz durch das P-Konto: Jeder Schuldner kann sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.
  • Freibeträge schützen: Mit einem P-Konto steht Ihnen ein monatlicher Grundfreibetrag zu. Dieser kann mit einer Bescheinigung erhöht werden.
  • Rückbuchungen vermeiden: Zahlungen, die der Schuldner vor der Pfändung ausgelöst hat, können nicht rückwirkend gepfändet werden.


Die Lösung: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein Pfändungsschutzkonto ist die beste Möglichkeit, bei einer Kontopfändung den Zugriff auf Ihre finanziellen Mittel zu behalten und es bietet Schutz für einen gesetzlichen Grundfreibetrag, der derzeit bei 1.500 € pro Monat liegt (Stand 2024) und dieser Betrag kann durch eine P-Kontobescheinigung angepasst werden.

Wie funktioniert das P-Konto?

  • Ihr Girokonto wird durch einen Antrag bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt.
  • Der monatliche Grundfreibetrag bleibt vor Pfändungen geschützt und
  • höhere Freibeträge, z. B. durch Unterhaltsverpflichtungen, können Sie mit einer P-Kontobescheinigung geltend machen.


P-Kontobescheinigung – Ihr zusätzlicher Schutz

Die P-Kontobescheinigung ist ein wichtiges Dokument, um Freibeträge über den gesetzlichen Grundfreibetrag hinaus zu schützen. Sie benötigen diese Bescheinigung, wenn:

  • Sie Unterhaltspflichten haben (z. B. für Ehepartner oder Kinder) oder
  • Sozialleistungen wie Kindergeld oder Pflegegeld auf Ihr Konto eingehen oder
  • Besondere Ausgaben wie Krankheits- oder Pflegekosten vorliegen.

Besonders schnell und unkompliziert können Sie Ihre P-Kontobescheinigung auf www.p-kontobescheinigung.de beantragen. Die Website bietet umfassende Informationen, hilfreiche Tipps und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bescheinigung online zu beantragen.


Schritte bei einer Kontopfändung

Wenn Ihr Konto gepfändet wurde, sollten Sie schnell handeln:

  1. Umwandlung in ein P-Konto beantragen:
    Setzen Sie sich sofort mit Ihrer Bank in Verbindung und beantragen Sie die Umstellung.
  2. Freibeträge anpassen:
    Beantragen Sie eine P-Kontobescheinigung, um höhere Freibeträge geltend zu machen.
  3. Rechtliche Unterstützung suchen:
    Lassen Sie sich von erfahrenen Experten wie der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt beraten.


Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite, um Ihre Rechte bei einer Kontopfändung zu wahren. Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung zur Kontopfändung: Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten und entwickeln Strategien zur Sicherung Ihres Einkommens.
  • Unterstützung beim P-Konto: Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung und Anpassung Ihres Pfändungsschutzkontos.
  • Ausstellung der P-Kontobescheinigung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Freibeträge optimal geschützt sind.
  • Rechtsbeistand: Sollte es Unklarheiten mit Gläubigern oder Banken geben, vertreten wir Ihre Interessen effektiv.


Weitere Informationen auf www.p-kontobescheinigung.de

Sie möchten mehr über das P-Konto erfahren und schnell eine P-Kontobescheinigung beantragen? Auf unserer Partner-Website www.p-kontobescheinigung.de finden Sie alles Wissenswerte rund um den Pfändungsschutz. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich umfassend zu informieren und Ihren finanziellen Spielraum zurückzugewinnen.


Fragen? Wir sind für Sie da!

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt hilft Ihnen, die richtigen Schritte bei einer Kontopfändung einzuleiten. Kontaktieren Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 20 – unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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