Wenn eine Kontopfändung droht oder bereits eingetreten ist, zählt jeder Tag. Um in dieser kritischen Situation die bestmögliche Hilfe zu leisten, ist es für uns in der Kanzlei Brandt unerlässlich, nicht nur auf dem neuesten Stand zu sein, sondern unser Wissen direkt an der Quelle zu schärfen.
Deshalb haben wir uns intensiv mit den neuesten Informationen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) auseinandergesetzt. In einer internen Kanzlei-Fortbildung hat unsere Fachanwältin für Insolvenzrecht, Caroline Brandt, gemeinsam mit dem Team der Schuldnerberatung die aktuellen Entwicklungen aufgearbeitet – basierend auf einem Vortrag von Dipl.-Rpfl. Uta Goldbach, einer Expertin direkt aus dem Bundesministerium der Justiz.
Die wichtigsten Erkenntnisse und eine Vorstellung des neuen, digitalen „Wegweisers Kontopfändung“ möchten wir Ihnen hier präsentieren.
Stufe 1: Die unverzichtbare Grundlage – Das P-Konto
Das P-Konto ist und bleibt der wichtigste Schutzschild bei einer Kontopfändung. Es wandelt Ihr bestehendes Girokonto um und schützt automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag (den sogenannten „Sockelbetrag“, derzeit 1.560 €).
Wichtig zu wissen: Die Bank richtet ein P-Konto nicht von allein ein. Sie müssen selbst aktiv werden und die Umwandlung beantragen. Dies ist der erste und wichtigste Schritt, um handlungsfähig zu bleiben.
Stufe 2: Holen Sie sich, was Ihnen zusteht – Die P-Konto-Bescheinigung
Der automatische Schutz des Sockelbetrags ist oft nicht ausreichend. Viele wissen nicht, dass dieser Schutz deutlich erhöht werden kann. Dafür benötigen Sie eine offizielle P-Konto-Bescheinigung.
Typische Gründe für einen höheren Freibetrag sind:
- Gesetzliche Unterhaltspflichten (z. B. für Ihre Kinder).
- Der Empfang von Kindergeld auf Ihrem Konto.
- Der Bezug von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld) für weitere Personen in Ihrem Haushalt.
- Der Bezug von Wohngeld.
Diese Bescheinigung können Sie nicht selbst ausstellen. Sie wird von den Sozialleistungsträgern oder von sogenannten „geeigneten Personen oder Stellen“ nach § 305 InsO ausgestellt. Genau hier kommen wir ins Spiel: Als Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung sind wir eine solche geeignete Stelle. Wir können für Sie prüfen, welche Beträge Ihnen zustehen, und die notwendige Bescheinigung für Ihre Bank ausstellen.
Neu und digital: Der „Wegweiser Kontopfändung“ des Justizministeriums
Eine spannende Neuerung, die im Vortrag vorgestellt wurde, ist der digitale „Wegweiser Kontopfändung“ auf der Justiz-Webseite service.justiz.de. Dieses Online-Tool ist eine hervorragende erste Anlaufstelle. Es führt Sie mit gezielten Fragen zu Ihrer familiären und finanziellen Situation und erstellt am Ende eine persönliche Anleitung für Sie.
Das Beste daran: Der Wegweiser des Ministeriums bestätigt unseren Beratungsansatz. Er informiert Sie nicht nur über die Notwendigkeit einer P-Konto-Bescheinigung, sondern empfiehlt Ihnen explizit, sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt zu wenden, und listet sogar auf, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen sollten.
Unser Fazit: Wissen und Handeln gehören zusammen
Die Fortbildung hat es erneut gezeigt: Der Schutz bei einer Kontopfändung ist ein System aus mehreren Stufen.
- Werden Sie aktiv: Beantragen Sie die Umwandlung in ein P-Konto.
- Prüfen Sie Ihre Ansprüche: Geben Sie sich nicht mit dem Grundbetrag zufrieden.
- Holen Sie sich professionelle Hilfe: Der neue digitale Wegweiser ist ein guter Start, doch für die wichtige P-Konto-Bescheinigung benötigen Sie einen Experten.
Als spezialisierte Kanzlei, die sich kontinuierlich fortbildet, stehen wir Ihnen mit dem aktuellsten Wissen zur Seite. Wir stellen nicht nur die benötigten Bescheinigungen aus, sondern beraten Sie umfassend zu Ihrer gesamten finanziellen Situation.
Ist Ihr Konto bereits gepfändet oder haben Sie die Befürchtung, dass es bald so weit ist? Verlieren Sie keine Zeit.
Kontaktieren Sie uns für eine schnelle und diskrete Erstberatung.
Ihr Team der Kanzlei Brandt
Telefon: 038203 / 7450 20
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