Eine Kontopfändung kommt für viele Menschen überraschend. Plötzlich ist das Girokonto eingeschränkt, Karten funktionieren nicht wie gewohnt und Geld für Miete, Lebensmittel, Strom oder Medikamente scheint nicht verfügbar zu sein.
Wichtig ist jetzt: Nicht in Panik geraten – aber sofort handeln. Eine Kontopfändung bedeutet nicht, dass Sie Ihr gesamtes Geld verlieren. Mit einem Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, bleibt ein gesetzlich geschützter Betrag für den täglichen Lebensunterhalt verfügbar. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt dieser automatische Grundfreibetrag 1.590 Euro pro Kalendermonat.
Ein P-Konto löst allerdings nicht die Ursache der Verschuldung. Es sichert zunächst den Lebensunterhalt. Danach sollte geprüft werden, welche Forderungen bestehen und ob eine Ratenzahlung, ein Vergleich mit Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren der richtige Weg ist.
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt in Bad Doberan unterstützt Sie bei Kontopfändung, P-Konto, Gläubigerverhandlungen und Schuldenbereinigung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Kontopfändung sollten Sie Ihr Girokonto unverzüglich in ein P-Konto umwandeln lassen.
- Auf einem P-Konto sind aktuell automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt.
- Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen kann der geschützte Betrag höher sein.
- Der erhöhte Freibetrag muss in vielen Fällen durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.
- Eine Kontopfändung kann Anlass sein, die gesamte Schuldenlage zu ordnen und eine dauerhafte Lösung zu entwickeln.
1. Was bedeutet eine Kontopfändung?
Bei einer Kontopfändung erhält die Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine behördliche Pfändungsverfügung. Sie darf dann Guthaben auf dem Konto nicht mehr uneingeschränkt an die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber auszahlen.
Ohne Pfändungsschutz kann das dazu führen, dass Geld für den täglichen Lebensunterhalt zunächst nicht verfügbar ist. Ein P-Konto sorgt dafür, dass ein gesetzlich geschützter Betrag auf dem Girokonto trotz laufender Pfändung genutzt werden kann.
Wichtig: Die Kontopfändung wird durch ein P-Konto nicht automatisch beendet. Das P-Konto schützt jedoch das Guthaben innerhalb des Freibetrags.
2. Sofortmaßnahme: Girokonto in ein P-Konto umwandeln
Ein P-Konto ist kein neues Konto, sondern ein gewöhnliches Girokonto mit zusätzlichem Pfändungsschutz. Die Umwandlung muss bei der Bank beantragt werden.
Sie können Ihrer Bank beispielsweise schriftlich mitteilen:
„Hiermit beantrage ich die Umwandlung meines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto gemäß den gesetzlichen Vorschriften.“
Die Bank muss die Umwandlung in ein P-Konto grundsätzlich innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen. Auf Antrag kann jedes Girokonto als P-Konto geführt werden.
Ein P-Konto kann auch vorsorglich sinnvoll sein, wenn eine Pfändung droht, etwa nach einem Vollstreckungsbescheid oder einer Ankündigung des Gerichtsvollziehers. Warten Sie nicht ab, bis Miete, Strom oder Einkäufe gefährdet sind.
3. Wie viel Geld ist auf dem P-Konto geschützt?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro pro Kalendermonat. Über diesen Betrag können Sie grundsätzlich auch bei einer laufenden Kontopfändung verfügen, ohne zuvor Unterlagen einreichen zu müssen.
Der Grundfreibetrag kann sich erhöhen, wenn Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind oder bestimmte geschützte Leistungen auf dem Konto eingehen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommt ab Juli 2026 ein zusätzlicher Betrag von 597,42 Euro hinzu; für weitere berücksichtigungsfähige Personen jeweils 332,83 Euro.
| Situation | Geschützter Betrag pro Monat ab 1. Juli 2026 |
|---|---|
| Keine Unterhaltspflicht | 1.590,00 Euro |
| Eine unterhaltsberechtigte Person | 2.187,42 Euro |
| Zwei unterhaltsberechtigte Personen | 2.520,25 Euro |
| Drei unterhaltsberechtigte Personen | 2.853,08 Euro |
Die konkrete Berechnung kann im Einzelfall abweichen. Entscheidend ist insbesondere, ob eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und welche weiteren geschützten Leistungen auf dem Konto eingehen.
4. Kindergeld, Unterhalt und Sozialleistungen: Freibetrag erhöhen
Der automatische Grundfreibetrag reicht nicht in jeder Familie aus. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende, Eltern mit mehreren Kindern oder Menschen, die Unterhalt leisten.
Kindergeld sowie bestimmte weitere Leistungen können zusätzlich geschützt sein. Damit die Bank einen erhöhten Freibetrag berücksichtigt, wird in vielen Fällen eine P-Konto-Bescheinigung benötigt.
Eine solche Bescheinigung kann – je nach Situation – beispielsweise durch folgende Stellen ausgestellt werden:
- anerkannte Schuldnerberatungsstellen,
- Sozialleistungsträger,
- Familienkasse,
- Arbeitgeber,
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die Bescheinigung sollte möglichst schnell bei der Bank eingereicht werden. Erst dann kann der erhöhte Schutzbetrag auf dem P-Konto berücksichtigt werden.
5. Was ist bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto wichtig?
Manchmal wird das Einkommen bereits beim Arbeitgeber gepfändet und anschließend der verbleibende, unpfändbare Betrag auf das Konto überwiesen. Kommt zusätzlich eine Kontopfändung hinzu, kann es zu einer sogenannten Doppelpfändung kommen.
In dieser Situation kann der P-Konto-Grundfreibetrag zu niedrig sein, obwohl das auf dem Konto eingehende Geld bereits aus unpfändbarem Einkommen stammt. Dann kann ein Antrag auf individuelle Festsetzung eines höheren Freibetrags erforderlich sein.
Gerade bei Lohnpfändung, mehreren Unterhaltspflichten, Sozialleistungen oder wechselndem Einkommen sollte die individuelle Pfändungssituation geprüft werden.
6. Was Sie bei einer Kontopfändung nicht tun sollten
Nicht ungeprüft jede Forderung bezahlen
Eine Kontopfändung bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung in der geltend gemachten Höhe korrekt ist. Es sollte geprüft werden, wer pfändet, worauf sich die Forderung stützt und ob bereits ein Vollstreckungstitel besteht.
Nicht nur den pfändenden Gläubiger betrachten
Oft ist eine Kontopfändung nur das sichtbarste Zeichen einer umfassenderen Verschuldung. Wer nur die einzelne Pfändung bezahlt, während weitere Forderungen, Inkassoansprüche oder Kredite offen bleiben, löst das Gesamtproblem häufig nicht.
Keine unrealistischen Raten zusagen
Eine Rate muss dauerhaft bezahlbar sein. Wer eine Vereinbarung nur aus Angst vor weiterer Vollstreckung unterschreibt, aber nach zwei Monaten nicht mehr zahlen kann, gerät häufig erneut unter Druck.
Nicht auf wichtige Schreiben verzichten
Briefe von Banken, Gläubigern, Inkassounternehmen, Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden sollten gesammelt und nicht ungeöffnet liegen gelassen werden. Sie sind wichtig, um Forderungen, Fristen und Handlungsoptionen zu prüfen.
7. Kontopfändung stoppen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Ob und wie eine Kontopfändung beendet werden kann, hängt von der jeweiligen Forderung ab. Mögliche Schritte können sein:
- die Forderung prüfen lassen,
- eine vollständige Zahlung vereinbaren,
- eine tragfähige Ratenzahlungsvereinbarung verhandeln,
- einen außergerichtlichen Vergleich anbieten,
- unberechtigte oder zu hohe Forderungen zurückweisen,
- bei mehreren Gläubigern eine Schuldenbereinigung vorbereiten,
- bei fehlender Vergleichsperspektive ein Verbraucherinsolvenzverfahren prüfen.
Ein außergerichtlicher Vergleich kann beispielsweise eine Einmalzahlung, Teilzahlung oder verbindliche Ratenvereinbarung umfassen. Ob ein Gläubiger zustimmt, hängt von der wirtschaftlichen Situation und dem konkreten Angebot ab.
8. Von der Kontopfändung zur dauerhaften Schuldenregulierung
Das P-Konto schützt kurzfristig das Existenzminimum. Für eine langfristige Entlastung sollte anschließend die gesamte Schuldensituation geordnet werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Alle Gläubiger erfassen.
- Aktuelle Forderungsaufstellungen anfordern.
- Einkommen, Fixkosten und Unterhaltspflichten prüfen.
- Pfändungen, Inkassoforderungen und Vollstreckungstitel sortieren.
- Prüfen, ob ein Vergleich, eine Ratenlösung oder eine Verbraucherinsolvenz sinnvoll ist.
Wer Verbraucherinsolvenz beantragen möchte, muss grundsätzlich zuvor versuchen, sich außergerichtlich mit allen Gläubigern zu einigen. Dieser Einigungsversuch muss dokumentiert werden. Scheitert er, kann eine geeignete Person oder Stelle die erforderliche Bescheinigung für den Insolvenzantrag ausstellen.
Wichtig: Eine Kontopfändung ist kein Grund, sich zurückzuziehen. Je früher die Gesamtsituation geordnet wird, desto besser lassen sich weitere Pfändungen, Kosten und Fehlentscheidungen vermeiden.
Checkliste: Was Sie heute bei einer Kontopfändung tun können
- Schreiben der Bank und des Gläubigers prüfen
- Girokonto als P-Konto beantragen
- Grundfreibetrag kontrollieren
- Unterhaltspflichten, Kindergeld und Sozialleistungen prüfen
- P-Konto-Bescheinigung für einen höheren Freibetrag besorgen
- Alle offenen Forderungen und Gläubiger notieren
- Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Pfändungsschreiben sammeln
- Keine voreiligen Zahlungsvereinbarungen treffen
- Beratung zur Schuldenregulierung in Anspruch nehmen
Häufige Fragen zur Kontopfändung und zum P-Konto
Was soll ich tun, wenn mein Konto gepfändet wurde?
Beantragen Sie möglichst sofort die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Dadurch wird der gesetzliche Freibetrag geschützt. Prüfen Sie anschließend, ob Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht und lassen Sie die gesamte Schuldensituation ordnen.
Wie viel Geld darf ich auf dem P-Konto behalten?
Seit dem 1. Juli 2026 sind auf dem P-Konto automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt. Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen kann der Betrag höher sein.
Kann ich auch nach einer Kontopfändung noch ein P-Konto einrichten?
Ja. Das Girokonto kann auch nach Zustellung einer Pfändung in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank muss die Umwandlung grundsätzlich innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.
Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?
Je nach Situation können Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträger, Familienkasse, Arbeitgeber oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Bescheinigung ausstellen.
Ist mit einem P-Konto die Pfändung erledigt?
Nein. Das P-Konto schützt Guthaben bis zum gesetzlichen Freibetrag. Die Pfändung selbst bleibt bestehen, bis die Forderung erledigt ist, eine Einigung erzielt wird oder eine andere rechtliche Lösung greift.
Kann ich trotz Kontopfändung einen Vergleich mit Gläubigern schließen?
Ja. Eine Kontopfändung schließt Vergleichsverhandlungen nicht aus. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob ein Vergleich dauerhaft finanzierbar ist oder ob eine andere Form der Schuldenregulierung sinnvoller ist.
Hilfe bei Kontopfändung und Schuldenregulierung in Bad Doberan
Eine Kontopfändung kann den Alltag erheblich belasten. Sie müssen die Situation aber nicht allein bewältigen. Die Kanzlei Brandt unterstützt Sie bei der Prüfung von Pfändungen, beim P-Konto, bei der Kommunikation mit Gläubigern sowie bei außergerichtlichen Vergleichen und Verbraucherinsolvenzverfahren.
Die Beratung ist für Mandantinnen und Mandanten aus Bad Doberan, Rostock, Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit möglich.
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Telefon: 038203 / 7450 20
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Hinweis: Dieser Beitrag dient einer ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Kontopfändungen, Unterhaltspflichten, Sozialleistungen, mehreren Pfändungen oder strittigen Forderungen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

