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Kindesunterhalt berechnen – so funktioniert’s! | Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Bad Doberan

Kindesunterhalt berechnen – Wie viel Kindesunterhalt muss gezahlt werden? Diese Frage stellen sich viele getrennte Eltern. Ob Unterhaltspflichtiger oder alleinerziehend: Die korrekte Berechnung des Kindesunterhalts ist entscheidend – nicht nur für die finanzielle Absicherung des Kindes, sondern auch für den eigenen rechtlichen Schutz.

Als Rechtsanwaltskanzlei Brandt, spezialisiert auf Familienrecht in Bad Doberan und Umgebung, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Kindesunterhalt korrekt berechnen und worauf Sie unbedingt achten müssen.

Wer ist unterhaltspflichtig?

In Deutschland gilt: Beide Elternteile sind zum Kindesunterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet durch Pflege und Betreuung Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist zur Barunterhaltszahlung verpflichtet. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes.

Kindesunterhalt berechnen mit der Düsseldorfer Tabelle

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig angepasst wird. Sie berücksichtigt:

  • Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • Alter des Kindes (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahren)
  • Anzahl der Unterhaltsberechtigten

Die Tabelle zeigt die Regelsätze – von diesen wird das hälftige Kindergeld abgezogen, um den tatsächlichen Zahlbetrag zu ermitteln.

Beispielrechnung: Kindesunterhalt korrekt berechnen

Beispiel (Stand 2025):
Ein Vater mit einem Nettoeinkommen von 2.400 €/Monat hat ein 10-jähriges Kind.

  • Düsseldorfer Tabelle – Gruppe 3, Altersstufe 2 (6–11 Jahre)
  • Tabellenbetrag: 622 €
  • ./. 127,50 € (hälftiges Kindergeld)
  • Zahlbetrag: 494,50 € pro Monat

Hinweis: Das Kindergeld beträgt 255 € pro Kind. Es wird zur Hälfte vom Tabellenwert abgezogen. Sonderfälle wie Mehrbedarf, Mangelfall oder Ausbildungsunterhalt können zu Abweichungen führen.

Selbstbehalt: Wie viel muss dem Unterhaltspflichtigen bleiben?

Niemand soll durch Unterhaltszahlungen selbst in Not geraten. Daher gilt ein Mindestselbstbehalt:

  • 1.450 € für Erwerbstätige
  • 1.200 € für Nichterwerbstätige

Liegt das Einkommen unterhalb des Selbstbehalts, kann ggf. kein oder nur eingeschränkter Unterhalt gezahlt werden.

Wann ist anwaltlicher Rat notwendig?

Die Berechnung des Kindesunterhalts kann komplex werden – besonders wenn Sonderbedarf, Einkommen aus Selbstständigkeit oder mehrere Unterhaltspflichten bestehen. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft Ihnen bei:

  • korrekter Einkommensberechnung und Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle
  • Titulierung oder Abänderung von Unterhaltsansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen

Kanzlei Brandt – Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Bad Doberan

Wir beraten Mütter und Väter in Unterhaltsfragen rechtssicher, einfühlsam und zielorientiert. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Familienrecht in Mecklenburg-Vorpommern – ob zur Kindesunterhaltsberechnung, Abänderungsklage oder Titulierung.

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Sie haben Fragen zur Berechnung des Kindesunterhalts oder benötigen anwaltliche Unterstützung?

Rufen Sie uns an unter: 03 82 03 / 74 50 0
Oder besuchen Sie unsere Website: www.rain-brandt.de

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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