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Kapitalwahlrecht und Riester-Rente in der Insolvenz: Was Schuldner wissen müssen

Wenn die Riester-Rente zur Masse wird – Eine rechtliche Grauzone mit fatalen Folgen

Kapitalwahlrecht und Riester-Rente in der Insolvenz – Die Riester-Rente dient eigentlich der privaten Altersvorsorge – doch was passiert, wenn sie im Insolvenzverfahren plötzlich zur Insolvenzmasse zählt? Besonders brisant wird es, wenn der Insolvenzverwalter nach Ende des Insolvenzverfahrens das sogenannte Kapitalwahlrecht ausübt, obwohl der Schuldner selbst davon nicht unwiderruflich Gebrauch gemacht hat. In der Praxis führt das häufig zu bitteren Überraschungen: Gelder, die für den Ruhestand gedacht waren, fließen plötzlich nachträglich in die Insolvenzmasse – obwohl das Verfahren längst abgeschlossen ist.


Was ist das Kapitalwahlrecht bei der Riester-Rente?

Das Kapitalwahlrecht erlaubt es dem Riester-Sparer, sich zum Renteneintritt einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Wird dieses Wahlrecht nicht ausgeübt, erfolgt die Auszahlung lebenslang in monatlichen Renten.

Wichtig:

Solange dieses Wahlrecht nicht unwiderruflich vom Sparer selbst ausgeübt wurde, kann theoretisch auch ein Insolvenzverwalter dieses Wahlrecht nutzen – sofern er sich rechtzeitig Zugriff auf das Guthaben gesichert hat.


Insolvenzbeschlag über die Verfahrensdauer hinaus: Ist das zulässig?

Normalerweise endet der Zugriff des Insolvenzverwalters auf das Vermögen des Schuldners mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens – entweder durch Aufhebung oder durch die Erteilung der Restschuldbefreiung. Doch in einem aktuellen rechtlichen Streitfall wurde diskutiert, ob ein Insolvenzbeschlag auf die Riester-Rente auch über das Ende des Insolvenzverfahrens hinaus bestehen bleiben kann, wenn der Schuldner das Kapitalwahlrecht noch nicht unwiderruflich ausgeübt hat.

Der Fall in der Praxis:

Ein Schuldner hatte während des Insolvenzverfahrens eine Riester-Rente angespart. Er wollte sich später eine monatliche Rente auszahlen lassen, übte das Kapitalwahlrecht aber nicht aktiv aus. Nach Ende des Verfahrens beantragte der Insolvenzverwalter den Kapitalwert und ließ diesen auszahlen – zugunsten der Insolvenzmasse.


Rechtlicher Hintergrund: Vermögenszugehörigkeit und Ausübungsbefugnis

Das Kapitalwahlrecht wird rechtlich als vermögenswerte Position betrachtet. Solange der Schuldner sein Wahlrecht nicht unwiderruflich ausgeübt hat, bleibt diese Option theoretisch Teil der Insolvenzmasse – insbesondere dann, wenn der Insolvenzverwalter den Beschlag rechtzeitig gesichert und aktiv aufrechterhalten hat.

Das bedeutet:
Selbst nach Abschluss des Verfahrens kann der Insolvenzverwalter das Kapitalwahlrecht ausüben und die Auszahlung nachträglich in die Masse einziehen – auch Jahre später.


Was bedeutet das für betroffene Schuldner?

Für Riester-Sparer in der Insolvenz hat das folgende Konsequenzen:

✅ Wenn das Kapitalwahlrecht nicht aktiv und unwiderruflich ausgeübt wurde, kann der Insolvenzverwalter eingreifen.
❌ Auch nach Verfahrensende kann Vermögen in die Masse fließen – eine enorme rechtliche und finanzielle Unsicherheit.
📌 Schuldner sollten frühzeitig juristische Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Vorsorge zu schützen.


Wie Sie sich schützen können: 3 Empfehlungen

1. Frühzeitige Ausübung des Kapitalwahlrechts prüfen
Wer das Kapitalwahlrecht nicht nutzt, riskiert die nachträgliche Vereinnahmung des Guthabens durch den Insolvenzverwalter. Eine schriftlich dokumentierte Entscheidung ist hier entscheidend.

2. Rechtssichere Beratung einholen
Die Ausübung des Wahlrechts sowie der Schutz von Altersvorsorgevermögen gehören in die Hände eines erfahrenen Anwalts für Insolvenzrecht.

3. Vermögensverhältnisse offenlegen – aber strategisch
Im Insolvenzverfahren gilt zwar Mitwirkungspflicht, dennoch sollte die Offenlegung von Rentenoptionen stets mit rechtlichem Beistand erfolgen.


Fazit: Kapitalwahlrecht kann zur Falle werden

Was auf den ersten Blick wie eine persönliche Entscheidung zur Altersvorsorge erscheint, kann sich in der Insolvenz als juristische Stolperfalle erweisen. Wer die Riester-Rente nicht aktiv absichert und das Wahlrecht nicht rechtzeitig ausübt, läuft Gefahr, dass der Insolvenzverwalter noch Jahre später zugreift – selbst wenn das Verfahren längst vorbei ist.

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Ihre Altersvorsorge zu schützen.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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