Viele Arbeitnehmer freuen sich jedes Jahr auf ihr Urlaubsgeld – oft ein willkommener Bonus für die schönste Zeit des Jahres. Doch was passiert, wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt? Darf der Gläubiger das Urlaubsgeld einfach einziehen? In diesem Beitrag klären wir, ob Urlaubsgeld pfändbar ist, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie sich wirksam davor schützen können.
1. Was ist Urlaubsgeld eigentlich?
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt leisten kann – meist als Dankeschön oder Motivation vor dem Urlaub. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus:
- Tarifverträgen
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträgen
- oder freiwilliger Praxis im Unternehmen
2. Ist Urlaubsgeld pfändbar? – Die Rechtslage
Die Antwort lautet: Teilweise ja, teilweise nein – es kommt auf die Umstände an.
a) Gesetzliche Grundlage: § 850a ZPO
Nach § 850a Zivilprozessordnung (ZPO) sind bestimmte Bezüge unpfändbar, darunter auch Erholungsbeihilfen bis zu einer bestimmten Höhe. Entscheidend ist aber die Zahlungsart und -höhe des Urlaubsgeldes:
- Urlaubsgeld als Erholungsbeihilfe (z. B. pauschaler Betrag bis ca. 156 € pro Jahr) ist unpfändbar, wenn es zweckgebunden gewährt wird.
- Urlaubsgeld als Teil des regulären Arbeitsentgelts (z. B. 50 % eines Monatsgehalts) ist grundsätzlich pfändbar, wenn es die Pfändungsfreigrenze übersteigt.
🛈 Tipp: Einmalzahlungen werden häufig nicht separat geschützt, sondern dem Gesamtnetto im Monat zugerechnet. Überschreitet dieser Betrag die Pfändungsfreigrenze, ist eine Pfändung möglich.
3. Urlaubsgeld auf dem P-Konto – besonders heikel!
Haben Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), wird Urlaubsgeld nicht automatisch geschützt. Es gilt:
- Kein Schutz durch Freibetrag, wenn das Urlaubsgeld nicht als Sozialleistung oder Erholungsbeihilfe deklariert ist.
- Ohne Nachweis wird das Urlaubsgeld voll gepfändet, wenn es über dem Freibetrag liegt.
Wichtig: Sie müssen aktiv werden! Sie können mit einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung oder mit einem Antrag beim Vollstreckungsgericht eine Freigabe beantragen.
➡️ Lesen Sie hier weiter:
🔗 So erhöhen Sie den Pfändungsfreibetrag mit dem P-Konto
4. Wie schützt man Urlaubsgeld vor der Pfändung?
Wenn Sie sich das Urlaubsgeld sichern möchten, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
✅ Zweckbindung durch den Arbeitgeber
Bitten Sie den Arbeitgeber, das Urlaubsgeld ausdrücklich als zweckgebundene Erholungsbeihilfe auszuweisen. Nur dann kann der Unpfändbarkeitstatbestand des § 850a ZPO greifen.
✅ Nachweis beim Gericht
Reichen Sie den Verwendungszweck beim Vollstreckungsgericht ein und beantragen Sie die Freigabe gemäß § 850k Abs. 4 ZPO, wenn das Urlaubsgeld auf einem P-Konto eingeht.
✅ Beratung durch Fachanwälte
Lassen Sie sich rechtzeitig durch unsere Rechtsanwälte für Schulden- und Insolvenzrecht beraten, bevor das Urlaubsgeld auf dem Konto eingeht.
5. Urlaubsgeld in der Insolvenz – besondere Regeln
Befinden Sie sich in einem Insolvenzverfahren, gelten abweichende Regelungen:
- Urlaubsgeld fließt in die Insolvenzmasse, sofern es pfändbar ist.
- In der Wohlverhaltensphase gelten die Pfändungsgrenzen, Urlaubsgeld kann dann anteilig gepfändet werden.
- In Ausnahmefällen kann der Treuhänder die Freigabe beantragen, z. B. bei zweckgebundener Zahlung oder zur Deckung von Reisekosten.
➡️ Vertiefend empfohlen:
🔗 Was tun bei einer Kontopfändung? – Erste Hilfe für Betroffene
6. Fazit: Urlaubsgeld ist nicht automatisch sicher
Das Urlaubsgeld ist nicht automatisch geschützt, sondern hängt stark davon ab, wie es deklariert und verwendet wird. Schuldner sollten frühzeitig handeln und bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
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