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Insolvenzverwalter: Rechte, Pflichten und ein weitverbreiteter Irrtum – Was Schuldner wissen müssen

Insolvenzverwalter: Rechte, Pflichten und ein weitverbreiteter Irrtum -Viele Schuldner gehen irrtümlich davon aus, dass der Insolvenzverwalter in einem Insolvenzverfahren ihre Interessen vertritt oder sie sogar rechtlich berät. Diese Annahme ist gefährlich – und leider weit verbreitet. In diesem Beitrag klärt die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt darüber auf, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Insolvenzverwalter tatsächlich hat und warum eine unabhängige Schuldnerberatung vor und während eines Insolvenzverfahrens unverzichtbar ist.

Der Insolvenzverwalter – kein Berater des Schuldners

Zunächst das Wichtigste: Der Insolvenzverwalter ist nicht der Anwalt oder Unterstützer des Schuldners. Er wird vom Insolvenzgericht eingesetzt und handelt im Interesse der Gläubiger. Seine Hauptaufgabe ist es, die Insolvenzmasse – also das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners – zu sichern, zu verwalten und gerecht zu verteilen.

Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter hat umfassende Befugnisse:

  • Sicherung und Verwaltung des Schuldnervermögens: Er prüft alle Vermögenswerte und entscheidet, welche verwertet werden.
  • Überwachung und ggf. Führung des Geschäftsbetriebs: Bei Selbstständigen kann er den Betrieb weiterführen oder liquidieren.
  • Prüfung und Anmeldung von Forderungen: Gläubigerforderungen werden durch ihn geprüft und zur Tabelle angemeldet.
  • Anfechtung von Rechtshandlungen: Zahlungen oder Vermögensverschiebungen, die vor dem Verfahren getätigt wurden, können rückgängig gemacht werden.

Der Insolvenzverwalter ist also vor allem der Vertreter der Gläubigerinteressen – nicht der Interessen des Schuldners. Wer in finanziellen Schwierigkeiten auf eine „Beratung“ durch den Insolvenzverwalter hofft, irrt.

Warum Sie rechtzeitig unabhängige Hilfe brauchen

Wer seine Schulden wirklich in den Griff bekommen will, braucht eine kompetente und unabhängige Schuldnerberatungwie sie die Kanzlei Brandt bietet. Wir beraten Sie neutral, vertraulich und auf Augenhöhe. Gemeinsam prüfen wir, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist oder ein Insolvenzverfahren sinnvoll erscheint. Auch im laufenden Verfahren stehen wir an Ihrer Seite, schützen Ihre Rechte und sorgen für eine saubere Abwicklung.

Fazit: Lassen Sie sich nicht täuschen

Verlassen Sie sich nicht auf den Insolvenzverwalter – sondern auf eine erfahrene Schuldnerberatung, die Ihre Interessen vertritt. Die Kanzlei Brandt begleitet Sie sicher durch die Krise.

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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