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Insolvenztabelle – Was ist das und warum ist sie wichtig?

Wer mit Schulden zu kämpfen hat und eine Privatinsolvenz einleitet, stößt schnell auf den Begriff der Insolvenztabelle. Doch was genau ist das, wozu dient sie, und warum ist sie für das Insolvenzverfahren so wichtig? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Insolvenztabelle wissen müssen, klar verständlich erklärt von der Kanzlei Brandt.


Was ist die Insolvenztabelle?

Die Insolvenztabelle ist ein zentrales Dokument im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Sie dient dazu, die bestehenden Verbindlichkeiten eines Schuldners geordnet aufzulisten und deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Insolvenzverwalter erstellt die Insolvenztabelle und sie wird dann vom zuständigen Insolvenzgericht offiziell geführt.

Grundlage für die Insolvenztabelle ist die Insolvenzordnung (InsO), konkret die Paragrafen § 174 InsO und § 175 InsO. Alle Gläubiger, die Forderungen gegen den Schuldner haben, müssen diese dem Insolvenzverwalter melden und Beweise für ihre Forderungen vorlegen.

Nur die angemeldeten und anerkannten Forderungen werden in das Verfahren aufgenommen. Das bedeutet: Wer seine Forderung nicht anmeldet, kann später keine Ansprüche geltend machen.


Wozu dient die Insolvenztabelle?

Die Insolvenztabelle verfolgt zwei wichtige Zwecke:

1️⃣ Übersicht schaffen:
In der Tabelle werden alle Gläubiger und die Höhe ihrer Forderungen nachvollziehbar aufgeführt. So wird klar, wie hoch die Gesamtschulden des Schuldners sind und wer Anspruch auf Zahlungen hat.

2️⃣ Verteilung der Insolvenzmasse:
Die Tabelle dient als Grundlage, um die vorhandenen finanziellen Mittel des Schuldners (die Insolvenzmasse) nach einem festen Schlüssel fair auf die Gläubiger zu verteilen.


Aufbau und Inhalt der Insolvenztabelle

Die Insolvenztabelle enthält folgende Informationen:

  • Namen der Gläubiger: Jeder Gläubiger, der eine Forderung gegen den Schuldner hat, wird namentlich genannt.
  • Höhe der Forderungen: Der genaue Betrag jeder Forderung, inklusive etwaiger Zinsen und Kosten.
  • Grund der Forderungen: Es wird festgehalten, wie die Forderungen zustande kamen, z. B. durch offene Rechnungen, Kredite oder Schadensersatzansprüche.
  • Prüfungsergebnis: Hier gibt der Insolvenzverwalter an, ob die Forderung anerkannt wurde oder nicht.
  • Rangfolge der Forderungen: In welcher Reihenfolge die Gläubiger bedient werden, ist festgelegt (dazu unten mehr).

Unterschied zwischen Insolvenztabelle und Pfändungstabelle

Es ist wichtig, die Insolvenztabelle nicht mit der Pfändungstabelle zu verwechseln:

  • Die Insolvenztabelle listet die Gläubiger und ihre Forderungen auf, basierend auf der Gesamtschuldenlast des Schuldners.
  • Die Pfändungstabelle legt fest, welcher Teil des Einkommens des Schuldners im Insolvenzverfahren unpfändbar bleibt, damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt und eventuelle Unterhaltspflichten decken kann.

Beide Tabellen greifen ineinander: Was in der Insolvenztabelle steht, wird aus den Mitteln finanziert, die über den pfändbaren Einkommensanteil und das vernichtete Vermögen des Schuldners an die Gläubiger verteilt werden.


Wie werden Gläubiger in der Insolvenztabelle bedient?

Die Reihenfolge, in der Gläubiger ihre Forderungen aus der Insolvenzmasse zurückgezahlt bekommen, ist klar geregelt. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen zwei Arten von Schulden:

1️⃣ Masseschulden:
Diese entstehen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dienen der Durchführung des Verfahrens. Dazu gehören z. B.:

  • Kosten des Insolvenzverfahrens (z. B. für den Insolvenzverwalter).
    • Laufende Verbindlichkeiten aus bestehenden Verträgen, wie Miete oder Steuern.

2️⃣ Insolvenzschulden:
Das sind die Schulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Hierzu zählen z. B.:

  • Private Kreditschulden.
    • Nicht bezahlte Rechnungen.
    • Steuerschulden aus der Vergangenheit.

Die Gläubiger der Masseschulden werden vorrangig bedient, bevor die Gläubiger der Insolvenzschulden Zahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten.


Der Ablauf der Eintragung in die Insolvenztabelle

Die Erstellung und Verwaltung der Insolvenztabelle folgt einem klaren Procedere, das vom Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter überwacht wird:

1️⃣ Anmeldung der Forderungen durch Gläubiger:
Gläubiger melden ihre Forderungen innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist an. Dazu müssen sie die Forderung glaubhaft belegen – z. B. durch Verträge, Rechnungen oder Mahnbescheide. Ohne gültige Anmeldung wird auf die Forderung nicht eingegangen.

2️⃣ Prüfung der Forderungen:
Der Insolvenzverwalter prüft jede Forderung und entscheidet, ob sie berechtigt ist. Nicht anerkannte Forderungen können entweder gerichtlich angefochten oder abgelehnt werden.

3️⃣ Eintragung in die Tabelle:
Der Insolvenzverwalter trägt die angemeldeten und akzeptierten Forderungen in die Insolvenztabelle ein. Später dient die Tabelle als Grundlage für die Verteilung der Insolvenzmasse.


Was bedeutet die Insolvenzquote?

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ergibt sich eine sogenannte Insolvenzquote. Diese zeigt auf, wie viel Prozent der ursprünglichen Schulden an die Gläubiger zurückbezahlt wurden.

Rechenbeispiel:

  • Gesamtschuld laut Insolvenztabelle: 100.000 €
  • Während des Insolvenzverfahrens gezahlte Beträge: 15.000 €
  • Insolvenzquote: 15 %

In der Tat liegt die Insolvenzquote in Deutschland häufig im niedrigen einstelligen Bereich (oft unter 5 %) – das bedeutet, dass die meisten Schuldner durch die Restschuldbefreiung einen Großteil ihrer Schulden hinter sich lassen können.


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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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