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Insolvenzplanverfahren vs. Regelinsolvenz – Schuldenfrei durch § 217 InsO

Insolvenzplanverfahren vs. Regelinsolvenz – Schneller raus aus den Schulden, ohne jahrelange Restschuldbefreiung? Das Insolvenzplanverfahren nach § 217 InsO macht es möglich – und bietet gegenüber der klassischen Regelinsolvenz erhebliche Vorteile. In diesem Beitrag erklärt die Rechtsanwaltskanzlei Brandt praxisnah den Unterschied zwischen beiden Verfahren, wie das Insolvenzplanverfahren funktioniert und für wen sich dieser Weg besonders lohnt.


Was ist das Insolvenzplanverfahren nach § 217 InsO?

Das Insolvenzplanverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsinstrument im deutschen Insolvenzrecht. Es erlaubt eine individuell ausgehandelte Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern – und das unabhängig von der gesetzlichen Dauer der Restschuldbefreiung.

Rechtsgrundlage ist § 217 Insolvenzordnung (InsO). Dieser Paragraph eröffnet die Möglichkeit, abweichend von den Standardregelungen der Regelinsolvenz eine Vereinbarung zu treffen, die den wirtschaftlichen Neustart erheblich beschleunigt.

👉 Wichtig: Das Insolvenzplanverfahren steht nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen offen – insbesondere in Verbraucherinsolvenzen, wenn ein Vergleich mit den Gläubigern realistisch ist.


Regelinsolvenz – der klassische Weg in die Schuldenfreiheit

Die Regelinsolvenz ist das bekannte Standardverfahren für zahlungsunfähige Schuldner – insbesondere Selbstständige oder ehemals Selbstständige mit offenen Forderungen. Nach der Verfahrenseröffnung wird das Vermögen des Schuldners verwertet und unter den Gläubigern verteilt. Anschließend beginnt die Wohlverhaltensphase, die in der Regel drei Jahre dauert.

Nachteile der Regelinsolvenz:

  • Lange Dauer bis zur Schuldenfreiheit
  • Strikte Verfahrensregeln
  • Eingeschränkte Mitgestaltungsmöglichkeiten
  • Negative Auswirkungen auf Bonität für Jahre


Die Vorteile des Insolvenzplanverfahrens im Überblick

Das Insolvenzplanverfahren bringt erhebliche Vorteile gegenüber der klassischen Regelinsolvenz mit sich:

Vorteil Insolvenzplanverfahren Regelinsolvenz
Dauer Individuell verkürzbar – oft nur wenige Monate Mindestens 3 Jahre
Einfluss des Schuldners Hohe Gestaltungsmöglichkeiten Kaum Einfluss
Restschuldbefreiung Nicht erforderlich – Vergleich ersetzt sie Pflicht nach §§ 286–303 InsO
Einbeziehung der Gläubiger Direkt verhandelt & abgestimmt Gläubiger meist passiv
Eintrag in Schufa Schnellere Löschung möglich 6 Monate nach Ende der Wohlverhaltensphase
Verfahrenskosten Oft geringer bei Einigung mit Gläubigern Höher durch lange Dauer und Verwaltungskosten

So läuft ein Insolvenzplanverfahren ab – Schritt für Schritt

  1. Vorbereitung & Beratung durch spezialisierten Anwalt
    Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Brandt wird die finanzielle Lage analysiert und ein maßgeschneiderter Insolvenzplan entworfen.
  2. Erstellung des Insolvenzplans (§ 218 InsO)
    Der Plan enthält Regelungen zur Befriedigung der Gläubiger, zum Verfahrensablauf und zur Verteilung der Quote. Wichtig: Der Plan muss fair und wirtschaftlich sinnvoll sein.
  3. Einreichung beim Insolvenzgericht
    Das Gericht prüft die Zulässigkeit des Plans und stellt ihn den Gläubigern zur Abstimmung vor.
  4. Gläubigerabstimmung (§ 243 InsO)
    Die Gläubigergruppen stimmen über den Plan ab. Bei Zustimmung der Mehrheit in jeder Gruppe gilt der Plan – auch gegen einzelne Nein-Stimmen.
  5. Gerichtliche Bestätigung (§ 248 InsO)
    Das Gericht bestätigt den Plan, wenn keine rechtlichen Hindernisse vorliegen.
  6. Rechtskraft & Verfahrensabschluss (§ 254 InsO)
    Mit Rechtskraft des Plans endet das Insolvenzverfahren. Alle übrigen Schulden sind erledigt – ohne Restschuldbefreiung!


Für wen eignet sich das Insolvenzplanverfahren?

Das Verfahren eignet sich besonders für:

  • Privatpersonen mit überschaubarer Gläubigeranzahl
  • Selbstständige mit noch bestehenden Geschäftsbeziehungen
  • Schuldner mit Unterstützung Dritter (z. B. Familie oder Investoren)
  • Unternehmen, die sich sanieren statt liquidieren wollen


Insolvenzplan oder Regelinsolvenz – was ist besser?

Pauschal lässt sich das nicht sagen, denn jedes Verfahren muss zur konkreten Situation passen. Aber: Wer die Möglichkeit hat, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen – sei es durch eine Vergleichszahlung oder einen Teilverzicht –, sollte das Insolvenzplanverfahren in Betracht ziehen.

👉 Tipp: Die Chance auf ein erfolgreiches Insolvenzplanverfahren steigt erheblich, wenn Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Je besser der Plan vorbereitet ist, desto höher die Akzeptanz bei Gericht und Gläubigern.


Fazit: Insolvenzplanverfahren als Turbo zur Schuldenfreiheit

Das Insolvenzplanverfahren ist eine intelligente und flexible Alternative zur Regelinsolvenz – insbesondere für Menschen, die aktiv an ihrer Schuldenregulierung mitwirken möchten. Die Kombination aus kürzerer Dauer, Mitgestaltungsmöglichkeit und Bonitätsvorteilen macht § 217 InsO zur echten Chance.


Lassen Sie sich jetzt beraten – Schuldenfrei in Rekordzeit!

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt ist auf Insolvenzplanverfahren spezialisiert und begleitet Sie zuverlässig auf dem Weg in die Schuldenfreiheit. Wir prüfen Ihre Erfolgschancen kostenlos und erstellen bei Eignung Ihren individuellen Insolvenzplan.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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