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Insolvenzplanverfahren einfach erklärt – Schuldenfrei ohne Restschuldbefreiung

Einleitung: Schuldenfrei mit Plan – aber ohne jahrelange Insolvenz?

Insolvenzplanverfahren einfach erklärt – Wer mit Schulden zu kämpfen hat, denkt oft zuerst an die klassische Privatinsolvenz. Diese dauert in der Regel drei Jahre und endet mit der Restschuldbefreiung. Doch was viele nicht wissen: Es gibt eine deutlich schnellere und flexiblere Alternative – das Insolvenzplanverfahren.

Mit einem klugen Plan und professioneller Unterstützung können Schuldner so innerhalb weniger Monate schuldenfrei sein – ohne die langen Restriktionen der Regelinsolvenz. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie das Insolvenzplanverfahren funktioniert, für wen es geeignet ist und wie Sie den Weg in die Schuldenfreiheit deutlich abkürzen können.


Was ist das Insolvenzplanverfahren?

Das Insolvenzplanverfahren ist ein rechtliches Instrument innerhalb der Insolvenzordnung (InsO), das eine individuelle Regelung zwischen Schuldner und Gläubigern ermöglicht. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zur Tilgung der Schulden zu finden, die außerhalb der üblichen gesetzlichen Vorgaben der Insolvenz erfolgt.

Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:

Merkmal Insolvenzplanverfahren
Dauer Wenige Wochen bis Monate
Beteiligte Schuldner, Gläubiger, Insolvenzgericht
Ziel Einigung auf Plan zur Schuldenbereinigung
Vorteil Keine dreijährige Wohlverhaltensphase notwendig
Ergebnis Schnell schuldenfrei bei Zustimmung der Gläubiger

Für wen eignet sich das Insolvenzplanverfahren?

Ein Insolvenzplan eignet sich nicht nur für Unternehmen, sondern ausdrücklich auch für Privatpersonen und Selbstständige, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

✅ Typische Fälle, in denen sich das Verfahren lohnt:

  • Bereits laufendes Insolvenzverfahren (Regel- oder Privatinsolvenz)
  • Vermögen von Dritten (z. B. Familie) steht zur Verfügung, um eine vergleichsweise Zahlung an Gläubiger zu leisten
  • Hohe Motivation, schnell wieder wirtschaftlich aktiv zu sein
  • Restschuldbefreiung soll vermieden oder beschleunigt werden
  • Unkomplizierte Gläubigerstruktur, bei der eine Einigung realistisch erscheint


Ablauf des Insolvenzplanverfahrens in 6 Schritten

  1. Analyse der finanziellen Lage
    • Welche Schulden bestehen? Wer sind die Gläubiger? Gibt es Vermögen?
  2. Erarbeitung des Insolvenzplans
    • Ein qualifizierter Rechtsanwalt oder Schuldnerberater erstellt einen Plan mit einem Vergleichsvorschlag für die Gläubiger.
  3. Einreichung beim Insolvenzgericht
    • Der Plan wird dem zuständigen Gericht zur Prüfung vorgelegt.
  4. Prüfung & Anhörung
    • Gericht prüft formale Richtigkeit. Gläubiger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.
  5. Gläubigerversammlung & Abstimmung
    • Die Gläubiger stimmen über den Plan ab. Er gilt als angenommen, wenn die Mehrheit zustimmt (nach Summen und Köpfen).
  6. Bestätigung & Durchführung
    • Nach gerichtlicher Bestätigung ist der Plan bindend. Die vereinbarte Vergleichszahlung erfolgt, danach ist das Verfahren beendet.


Die Vorteile des Insolvenzplanverfahrens im Vergleich zur Privatinsolvenz

Aspekt Insolvenzplanverfahren Regelinsolvenz / Privatinsolvenz
Dauer 3–6 Monate 3 Jahre
Restschuldbefreiung nötig Nein Ja
Eingriff in Einkommen Verhandelbar Pfändung nach Tabelle
Eintrag in Schuldnerverzeichnisse Kürzer oder vermeidbar Bis zu 3 Jahre nach Verfahren
Kostenkontrolle Höher durch Plansteuerung Gering, aber langwierig

Praxisbeispiel: So kann ein Insolvenzplan funktionieren

Frau M. aus Rostock hat 38.000 € Schulden bei fünf Gläubigern. Ihre Eltern möchten sie unterstützen und stellen 12.000 € zur Verfügung. Ein Insolvenzplan wird erstellt und allen Gläubigern angeboten, jeweils 30 % ihrer Forderung sofort zu erhalten.

Vier der fünf Gläubiger stimmen zu. Der fünfte lehnt ab – aber: Da die Mehrheit nach Summen und Köpfen zugestimmt hat, gilt der Plan als angenommen.
Das Gericht bestätigt ihn, Frau M. überweist die Vergleichszahlung. Wenige Wochen später ist sie frei von Schulden – ohne dreijährige Restschuldbefreiung.


Häufige Fragen zum Insolvenzplanverfahren

❓ Muss ich bereits in Insolvenz sein?

Nein. Ein Insolvenzplan kann auch zeitgleich mit dem Insolvenzantrag eingereicht werden. In der Praxis wird er aber meist während eines laufenden Verfahrens eingereicht.

❓ Was passiert, wenn Gläubiger nicht zustimmen?

Solange die Mehrheit nach § 244 InsO zustimmt, kann der Plan dennoch angenommen werden.

❓ Ist ein Insolvenzplan teurer als eine normale Insolvenz?

Die Kosten sind anfangs höher, aber durch die verkürzte Dauer und entfallene Pfändungen ist der finanzielle Gesamteffekt oft günstiger.


Warum professionelle Hilfe entscheidend ist

Ein Insolvenzplan ist ein komplexes juristisches Konstrukt, das Formvorgaben und rechtliche Details beachtet. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass das Gericht den Plan nicht akzeptiert oder Gläubiger Einwände erfolgreich erheben.

Daher ist anwaltliche Unterstützung unerlässlich.

Als erfahrene Kanzlei auf dem Gebiet des Insolvenzrechts begleiten wir Sie von Anfang bis Ende:

  • Prüfung Ihrer individuellen Situation
  • Erstellung des Insolvenzplans
  • Vertretung vor Gericht
  • Verhandlung mit Gläubigern


Fazit: Mit dem Insolvenzplanverfahren schnell und effektiv schuldenfrei

Das Insolvenzplanverfahren ist eine echte Alternative zur Privatinsolvenz, die Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch viele Belastungen ersparen kann. Wer Unterstützung durch Familie oder Freunde hat, kann seine Schulden oft innerhalb weniger Monate erledigen – und startet danach wirtschaftlich unbelastet in die Zukunft.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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