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Insolvenzplan statt Privatinsolvenz – Der clevere Ausweg aus der Schuldenfalle

Schneller schuldenfrei – ohne jahrelange Insolvenz

Insolvenzplan statt Privatinsolvenz – Die klassische Verbraucherinsolvenz dauert meist drei Jahre – das bedeutet Stillstand, Schufa-Eintrag und ständige finanzielle Einschränkungen. Doch es gibt eine Alternative, die viele Schuldner nicht kennen: den Insolvenzplan.

Mit einem individuell ausgehandelten Insolvenzplan können Betroffene in wenigen Monaten schuldenfrei werden – und das oft mit einem Bruchteil der ursprünglichen Forderungen. Dieser Beitrag erklärt, wie das Verfahren funktioniert, für wen es geeignet ist und warum es gerade jetzt für viele der klügste Weg ist.


1. Was ist ein Insolvenzplan?

Der Insolvenzplan ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach § 218 InsO, das eine einvernehmliche Schuldenbereinigung mit Zustimmung der Gläubiger erlaubt – außerhalb der regulären Insolvenzordnung.

Vereinfacht gesagt:
➡️ Sie bieten den Gläubigern eine Einmalzahlung oder Ratenzahlung an
➡️ Die Gläubiger stimmen ab
➡️ Bei Mehrheit: Restschuldbefreiung in Rekordzeit


2. Vorteile gegenüber der klassischen Insolvenz

Laufzeit von wenigen Monaten statt drei Jahren
Restschuldbefreiung auch bei gescheiterter Insolvenz möglich
Ideal bei Gläubigermehrheit mit Vergleichsinteresse
Schufa-Eintrag wird schneller gelöscht

Ein Insolvenzplan ist somit nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein psychologisches Befreiungsinstrument.


3. Wer kann einen Insolvenzplan nutzen?

Der Insolvenzplan eignet sich besonders für:

  • Selbstständige oder ehemals Selbstständige
  • Schuldner mit verwertbarem Vermögen oder Hilfe von Dritten
  • Personen mit nur wenigen Gläubigern
  • Menschen, deren Verfahren sonst droht zu scheitern

Ein Insolvenzplan kann auch in einem laufenden Insolvenzverfahren eingereicht werden – sogar nach Aufhebung der Wohlverhaltensphase.


4. Praxisbeispiel – mit 6.000 € statt 48.000 € schuldenfrei

Ein Mandant unserer Kanzlei schuldete insgesamt 48.000 € an vier Gläubiger. Mit Unterstützung eines Verwandten konnte er 6.000 € anbieten. Nach Erstellung eines fundierten Insolvenzplans stimmten 3 von 4 Gläubigern zu – das Gericht ersetzte die vierte Stimme gemäß § 245 InsO.

🔓 Ergebnis: Vollständige Restschuldbefreiung nach nur 4 Monaten.


5. Kosten und Umsetzung – wie wir helfen

Die Erstellung eines Insolvenzplans erfordert juristische Fachkenntnis, Gläubigerverhandlungen und gerichtliche Einreichung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung der Erfolgschancen (kostenfrei)
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Erstellung des Plans und gerichtliche Einreichung
  • Begleitung bis zur Restschuldbefreiung

👉 Jetzt mehr erfahren auf: www.insolvenzplan-einfach.de


6. Kontakt zur Kanzlei

Sie möchten wissen, ob ein Insolvenzplan für Sie möglich ist?

📞 Rufen Sie uns an: 03 82 03 / 74 50 20
📧 Oder nutzen Sie unser Formular auf:
👉 www.rain-brandt.dehttps://www.rain-brandt.de

Fazit

Der Insolvenzplan ist der schnellste, intelligenteste und oft auch günstigste Weg aus der Schuldenfalle. Unsere Kanzlei hat jahrelange Erfahrung und setzt sich konsequent für Ihre wirtschaftliche Freiheit ein.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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