Unsicher über den richtigen Weg? Wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden.
1. Insolvenz oder Vergleich – worum geht es eigentlich?
| Merkmal | Außergerichtlicher Vergleich | Insolvenzverfahren (Regel- oder Verbraucherinsolvenz) |
|---|---|---|
| Ziel | Schuldenabbau durch Einigung mit Gläubigern | Schuldenfreiheit durch gesetzliche Restschuldbefreiung |
| Dauer | meist 6–24 Monate | 3 Jahre (bei Verbraucherinsolvenz) |
| Öffentlichkeit | nicht öffentlich | öffentlich im Insolvenzregister |
| Bonität / Schufa | meist besser, kein Eintrag im Insolvenzregister | negativer Eintrag bis 3 Jahre nach Abschluss |
| Kosten | abhängig von Verhandlungen, Kanzleigebühren überschaubar | Gerichtskosten + Insolvenzverwaltervergütung |
| Kontrolle | keine gerichtliche Kontrolle, flexible Verhandlung | streng gesetzlich geregelt, Kontrolle durch Gericht und Treuhänder |
| Voraussetzung | gewisse Zahlungsfähigkeit vorhanden | Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit |
2. Der außergerichtliche Vergleich – Chance zur Schuldenfreiheit ohne Insolvenz
- Keine Insolvenzakte und kein Eintrag im öffentlichen Register
- Diskrete Abwicklung über die Kanzlei
- Flexiblere Lösungen (z. B. gestaffelte Zahlungen, Zinsverzicht)
- Weniger Stigmatisierung – besonders bei Selbstständigen oder Beamten
3. Die Insolvenz – gesetzlicher Weg zur Entschuldung
a) Voraussetzungen:
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder
- Überschuldung (§ 19 InsO)
- Nachweis eines gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305 InsO)
b) Arten der Insolvenz:
- Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen
- Regelinsolvenz für Selbstständige, ehemalige Unternehmer und Freiberufler
c) Ablauf und Dauer:
- Einreichung beim zuständigen Insolvenzgericht (z. B. Halle, Magdeburg, Dessau, Stendal)
- Bestellung eines Treuhänders oder Insolvenzverwalters
- Abtretung des pfändbaren Einkommensanteils über 3 Jahre
- Nach Abschluss: Restschuldbefreiung
d) Gerichtskosten in Sachsen-Anhalt:
4. Vergleich oder Insolvenz – welche Lösung ist die richtige für Sie?
a) Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit
b) Zahl und Verhalten Ihrer Gläubiger
c) Zeit und Ziel
- Wenn Sie schnell schuldenfrei werden wollen (oft innerhalb von 1–2 Jahren): → Vergleich
- Wenn Sie keine Mittel für eine Einigung haben, aber langfristig schuldenfrei werden möchten: → Insolvenz mit Restschuldbefreiung
5. Regionale Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
- Amtsgericht Halle (Saale) – zuständig für südliches Sachsen-Anhalt
- Amtsgericht Magdeburg – zuständig für den zentralen Bereich und Altmark
- Amtsgericht Dessau-Roßlau – zuständig für Anhalt und Wittenberg
- Amtsgericht Stendal – zuständig für den nördlichen Landesteil
6. Typische Fehler, die Schuldner vermeiden sollten
- Zu langes Zögern, bis Vollstreckungen (Pfändung, Kontosperrung) eintreten
- Unkoordinierte Vergleichsangebote an einzelne Gläubiger
- Kein Nachweis über gescheiterten Einigungsversuch (notwendig für Insolvenz)
- Fehlende Beratung durch Fachanwalt oder Schuldnerberatung
7. So unterstützen wir Sie – Ihr Weg zur Schuldenfreiheit
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation
- Prüfung, ob ein außergerichtlicher Vergleich realistisch ist
- Erstellung eines Vergleichsplans oder Vorbereitung des Insolvenzantrags
- Begleitung durch alle Phasen bis zur Schuldenfreiheit
Fazit: Der richtige Weg hängt von Ihrer Situation ab
👉 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Weitere interessante Beiträge:
Was ist ein P-Konto?
Darf man während einer Privatinsolvenz auswandern?
Tipp zur finanziellen Sicherheit: Jeder schließt einen eigenen Kredit ab und man nimmt keinen gemeinsamen Kredit auf
Schuldenbegrenzung bei Volljährigkeit
Unterschied zwischen staatlich anerkannten Schuldnerberatungen und anwaltlicher Beratung

