Das Insolvenzrecht ist längst keine rein nationale Angelegenheit mehr. Um unsere Mandanten bestmöglich zu beraten, ist es für uns unerlässlich, auch über die Grenzen hinauszublicken und internationale Entwicklungen genau zu beobachten.
Aus diesem Grund stand bei unserer jüngsten Kanzlei-Fortbildung, an der unsere Fachanwältin für Insolvenzrecht, Caroline Brandt, und das Team der Schuldnerberatung teilnahmen, ein hochaktuelles Thema auf der Agenda: Der wachsende Trend deutscher Bürger, eine Restschuldbefreiung im Ausland – speziell in Irland – zu suchen. Grundlage war ein aufschlussreicher Vortrag der Expertin Rechtsanwältin Hildegard Allemand, der die erheblichen Risiken dieses Weges beleuchtete.
Der Traum vom schnellen Neuanfang
Die Verlockung ist groß: Während das deutsche Insolvenzverfahren drei Jahre dauert, verspricht das irische „Bankruptcy“-Verfahren eine Restschuldbefreiung nach nur einem Jahr. Berichte, nach denen bis zu 25 % der Konkursanträge in Irland von Deutschen gestellt werden, zeigen, wie attraktiv dieses Modell auf den ersten Blick scheint.
Doch ist dieser Weg wirklich eine sichere Abkürzung in eine schuldenfreie Zukunft? Die jüngste Praxis deutscher Finanzämter und Gerichte zeichnet ein anderes, weitaus riskanteres Bild.
Das böse Erwachen: Deutsche Finanzgerichte sind geteilter Meinung
Wer glaubt, eine in Irland erteilte Restschuldbefreiung würde deutsche Behörden, insbesondere das Finanzamt, automatisch binden, könnte eine teure Überraschung erleben. Die entscheidende Frage wird derzeit vor deutschen Gerichten höchst kontrovers diskutiert: Gilt die irische Restschuldbefreiung auch für deutsche Steuerschulden, insbesondere für solche aus Steuerhinterziehung?
Hierzu gibt es zwei gegensätzliche Gerichtsentscheidungen:
- Die optimistische Sicht (z.B. FG Düsseldorf): Dieses Gericht entschied, dass ein EU-Insolvenzverfahren anzuerkennen ist. Die irische Restschuldbefreiung führe zum Erlöschen der Steuerschuld, eine weitere Vollstreckung in Deutschland sei unzulässig.
- Die realistische Warnung (z.B. FG Berlin-Brandenburg): Dieses Gericht blockierte die Anerkennung. Die Begründung: Eine Restschuldbefreiung für Schulden aus einer vorsätzlichen Straftat wie der Steuerhinterziehung verstoße gegen grundlegende Prinzipien der deutschen Rechtsordnung (den „ordre public“). Das deutsche Gesetz (§ 302 InsO) schließe solche Schulden klar von der Restschuldbefreiung aus.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs steht noch aus – Ein Spiel mit dem Feuer
Die widersprüchlichen Urteile zeigen: Es gibt derzeit keine Rechtssicherheit. Die oberste Instanz, der Bundesfinanzhof (BFH), hat in dieser Frage noch nicht entschieden. Jeder, der den Weg über Irland wählt, begibt sich auf juristisch unsicheres Terrain und riskiert, dass die erhoffte Schuldenbefreiung in Deutschland am Ende wertlos ist.
Unsere Expertise: Sicherer Neuanfang nach deutschem Recht
Diese Entwicklungen bestärken uns in unserem Ansatz. Wir sind Experten für das Insolvenzrecht in Deutschland. Unsere Aufgabe ist es, Sie sicher und verlässlich auf dem hier geltenden Rechtsweg zu begleiten.
Wir können und wollen Sie daher ausschließlich im deutschen Insolvenzrecht beraten. Riskante und unkalkulierbare Abenteuer im Ausland, die am Ende mehr kosten als nutzen, sind nicht Teil unserer Strategie. Der deutsche Weg zur Restschuldbefreiung dauert zwar drei Jahre, bietet Ihnen aber eine garantierte und anerkannte Rechtssicherheit in Deutschland.
Fazit: Setzen Sie auf Sicherheit statt auf riskante Experimente
Der vermeintlich schnelle Weg über Irland kann sich als teure Falle entpuppen. Solange die Rechtslage nicht höchstrichterlich geklärt ist, raten wir dringend von solchen Schritten ab.
Bevor Sie einen unsicheren Weg ins Ausland erwägen, sprechen Sie mit uns. Wir zeigen Ihnen, wie Sie nach deutschem Recht sicher, planbar und erfolgreich einen wirtschaftlichen Neuanfang schaffen.
Ihr Team der Kanzlei Brandt
Telefon: 038203 / 7450 20
Kontaktformular: Hier klicken


