Insolvenz einer GmbH – Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen, da sie die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dennoch kann es vorkommen, dass eine GmbH in finanzielle Schwierigkeiten gerät und zahlungsunfähig oder überschuldet ist. In solchen Fällen ist die Geschäftsführung gesetzlich verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Unterlässt sie dies, droht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, was sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ablauf der Insolvenz einer GmbH
Das Insolvenzverfahren für eine GmbH beginnt mit der Stellung des Insolvenzantrags beim zuständigen Insolvenzgericht. Dieser Antrag kann sowohl von der Geschäftsführung als auch von Gläubigern gestellt werden. Nach Prüfung des Antrags entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Verfahrens und bestellt einen Insolvenzverwalter. Mit Eröffnung des Verfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Gesellschaftsvermögen auf den Insolvenzverwalter über. Dieser ist dafür verantwortlich, die Insolvenzmasse zu sichern, Forderungen der Gläubiger zu prüfen und das Vermögen bestmöglich zu verwerten. Ziel kann entweder die Sanierung des Unternehmens oder dessen Liquidation sein.
Haftung der Geschäftsführung
Obwohl die Haftung bei einer GmbH grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags. Bei einer verspäteten Antragstellung haften sie für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden und die Insolvenzmasse schmälern. Zudem sind sie verpflichtet, die Gesellschafter unverzüglich zu informieren, wenn ein Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals eingetreten ist. Unterlassen sie dies, können sie ebenfalls persönlich in die Haftung genommen werden.
Insolvenz einer GmbH – Fazit
Die Insolvenz einer GmbH ist ein komplexer Prozess, der sowohl Chancen für eine Sanierung als auch Risiken für die Beteiligten birgt. Eine frühzeitige und professionelle Beratung ist daher unerlässlich, um die bestmöglichen Ergebnisse für alle Beteiligten zu erzielen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns und vereinbaren einen Termin unter 03 82 03 / 74 50 0 oder senden uns eine Anfrage zu.