Insolvenz bei einer GmbH & Co.KG – Die GmbH & Co. KG ist eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) fungiert. Diese Rechtsform kombiniert die Vorteile der Haftungsbeschränkung einer GmbH mit den flexiblen Strukturen einer Personengesellschaft.
Haftungsstruktur und Geschäftsführung
In einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Rolle des Komplementärs und ist somit für die Geschäftsführung verantwortlich. Sie haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Kommanditisten hingegen sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen und haften lediglich bis zur Höhe ihrer Einlagen.
Insolvenzfähigkeit und Antragstellung
Obwohl die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, unterliegt sie der Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO. Das bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Wichtig ist, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG und das der Komplementär-GmbH separat behandelt werden. Es bedarf also für beide Gesellschaften eigener Insolvenzanträge.
Haftung der Gesellschafter im Insolvenzfall
Die Haftung der GmbH ist auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter der GmbH haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH & Co. KG. Allerdings kann eine persönliche Haftung der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH entstehen, wenn private und gesellschaftliche Vermögenswerte vermischt werden und dadurch für Gläubiger nicht klar erkennbar ist, ob ein Konto dem Privat- oder Gesellschaftsvermögen zuzuordnen ist.
Pflichten der Geschäftsführung bei Insolvenz
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Unterlassen sie dies, droht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Insolvenz bei einer GmbH & Co.KG – Fazit
Die GmbH & Co. KG bietet durch ihre Struktur Vorteile in Bezug auf Haftungsbeschränkung und Flexibilität. Im Insolvenzfall ist jedoch besondere Sorgfalt geboten, insbesondere hinsichtlich der getrennten Behandlung von KG und Komplementär-GmbH sowie der Einhaltung der Insolvenzantragspflichten. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht kann helfen, Risiken zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
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