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Insolvenz anmelden – Schritt für Schritt erklärt

So starten Sie Ihre Privatinsolvenz richtig

Insolvenz anmelden – Schritt für Schritt erklärt – Schulden können jeden treffen. Wenn die monatlichen Raten zur Belastung werden und kein Ausweg mehr in Sicht ist, kann die Insolvenz eine Chance auf einen echten Neuanfang sein. Doch viele Betroffene wissen nicht, wie man ein Insolvenzverfahren überhaupt startet oder welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Insolvenz anmelden, welche Unterlagen erforderlich sind, wie der gerichtliche Ablauf aussieht – und wie Sie sich rechtlich absichern können.


1. Wann ist es sinnvoll, Insolvenz anzumelden?

Eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist sinnvoll, wenn:

  • Ihre Schulden dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft beglichen werden können.
  • Ihre Gläubiger keine Vergleichsangebote annehmen.
  • Lohnpfändungen oder Kontopfändungen drohen oder bereits laufen.
  • Sie dauerhaft unter der finanziellen Belastung leiden.

Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange. Je früher Sie handeln, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.


2. Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

Bevor Sie die Insolvenz anmelden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Keine selbstständige Tätigkeit mehr: Privatinsolvenz ist nur für Privatpersonen bzw. ehemals Selbstständige mit überschaubaren Verbindlichkeiten (weniger als 20 Gläubiger, keine offenen Sozialabgaben).
  • Keine Aussicht auf außergerichtliche Einigung: Ein Schuldenbereinigungsversuch muss zuvor gescheitert sein (z. B. Vergleich mit Gläubigern).
  • Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit: Es muss klar sein, dass Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer seriösen Schuldnerberatung begleiten – z. B. von uns, der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt. So vermeiden Sie teure Fehler.


3. Schritt-für-Schritt-Anleitung: So melden Sie Insolvenz an

Schritt 1: Finanzielle Situation prüfen

Erstellen Sie eine vollständige Übersicht Ihrer Einnahmen, Ausgaben, Schulden und Gläubiger.

Schritt 2: Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor Sie Insolvenz anmelden dürfen, verlangt das Gesetz einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Dieser muss von einer anerkannten Stelle begleitet werden – z. B. durch uns.

Schritt 3: Bescheinigung über das Scheitern

Lehnen die Gläubiger Ihren Vorschlag ab, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs – diese ist zwingend notwendig für den Insolvenzantrag.

Schritt 4: Insolvenzformular ausfüllen

Nun stellen Sie den eigentlichen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht. Dafür benötigen Sie:

  • Das amtliche Formular für die Privatinsolvenz
  • Die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Eine vollständige Gläubigerliste
  • Angaben zu Ihrem Vermögen, Einkommen und Ausgaben

Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen und Zusammenstellen aller Unterlagen.

Schritt 5: Abgabe beim Insolvenzgericht

Die Unterlagen reichen Sie beim Insolvenzgericht ein. Dieses prüft Ihre Angaben und entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens.


4. Gerichtlicher Ablauf: Was passiert nach dem Antrag?

Sobald das Gericht Ihre Insolvenz eröffnet hat, beginnt der eigentliche gerichtliche Ablauf:

  1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt.
  2. Vermögensverwertung: Falls verwertbares Vermögen vorhanden ist, wird es an die Gläubiger verteilt.
  3. Wohlverhaltensphase: In der Regel dauert diese 3 Jahre. Währenddessen müssen Sie pfändbares Einkommen an den Verwalter abführen.
  4. Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden Ihnen alle verbliebenen Schulden erlassen – das Ziel der Privatinsolvenz.


5. Welche Unterlagen brauche ich für die Insolvenz?

Für die korrekte Antragstellung benötigen Sie:

  • Aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Bescheide vom Jobcenter)
  • Vollständige Liste aller Gläubiger
  • Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate
  • Mietvertrag und Nachweise zu Fixkosten
  • Nachweis über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
  • ggf. vorhandene Vollstreckungsbescheide, Mahnungen oder Gerichtsurteile

Unser Service: Wir übernehmen die komplette Zusammenstellung und prüfen alle Dokumente auf Vollständigkeit und Korrektheit.


6. Häufige Fragen – kurz beantwortet

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Kurz gesagt: Antragstellung, gerichtliche Prüfung, Verwertung des Vermögens, Wohlverhaltensphase und am Ende die Restschuldbefreiung.

Kann ich die Privatinsolvenz alleine starten?
Theoretisch ja – aber ohne rechtliche Unterstützung drohen Fehler, die das Verfahren gefährden oder verzögern können.

Wie lange dauert das Verfahren?
Meist drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung – bei fehlerhaften Anträgen kann sich der Zeitraum verlängern.


Fazit: Insolvenz ist kein Scheitern – sondern ein Neuanfang

Viele Menschen schämen sich, den Schritt zur Insolvenz zu gehen. Dabei ist sie ein gesetzlich vorgesehener Weg aus der Überschuldung – und kein moralisches Versagen. Entscheidend ist, den Prozess richtig zu starten und professionell zu begleiten.

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt helfen wir Ihnen dabei – schnell, diskret und rechtssicher.


Jetzt Hilfe holen – Ihre Ansprechpartner bei Insolvenzfragen

Sie möchten Ihre Privatinsolvenz starten oder benötigen eine Individuelle Anleitung zur Insolvenzanmeldung?

📞 Rufen Sie uns an unter: 03 82 03 / 74 50 20
🌐 Oder besuchen Sie unsere Website: www.rain-brandt.de

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir helfen Ihnen auf dem Weg in ein schuldenfreies Leben.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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