Kanzlei Brandt bei der 50. Spitzentagung für Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Das Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich ständig wandelt. Neue Gesetze, wegweisende Gerichtsentscheidungen und veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen können den Weg aus den Schulden maßgeblich beeinflussen. Ihn verkürzen und erleichtern oder durch unbemerkte Fallstricke erschweren. Für uns als Ihre Kanzlei des Vertrauens in Mecklenburg-Vorpommern gibt es daher nur einen Anspruch: Immer auf dem absolut neuesten Stand des Wissens zu sein, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Aus diesem Grund haben Fachanwältin für Insolvenzrecht Caroline Brandt und unser Team der Schuldnerberatung an der 50. Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein teilgenommen. Dies ist nicht irgendeine Fortbildung – es ist das führende Gipfeltreffen der renommiertesten Insolvenzrechtsexperten Deutschlands.
Warum diese Fortbildung für Sie als Mandant entscheidend ist
Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist für uns keine Formsache, sondern ein zentraler Baustein unserer Beratungsqualität. Die Themen, die von Richtern des Bundesgerichtshofs, führenden Anwälten und Verwaltern diskutiert wurden, sind direkt auf die Fragen und Sorgen unserer Mandanten anwendbar:
- Aktuelle Rechtsprechung zur Restschuldbefreiung: Wir kennen die neuesten Entscheidungen, die darüber bestimmen, wie Sie schnell und sicher von Ihren Schulden befreit werden können. Das schützt Sie vor Fehlern, die den Neustart verzögern könnten.
- Praxis der Unternehmenssanierung (ESUG): Gerade für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer in M-V ist dieser Punkt entscheidend. Wir sind auf dem letzten Stand, wie ein Unternehmen durch eine Krise gesteuert und eine drohende Insolvenz vielleicht sogar noch abgewendet werden kann.
- Haftungsfallen für Geschäftsführer und Privatpersonen: Die Diskussionen über aktuelle Haftungsrisiken schärfen unseren Blick dafür, wie wir Sie nicht nur aus bestehenden Schulden führen, sondern auch vor neuen, unerwarteten Verbindlichkeiten schützen können.
- Neueste Entwicklungen im Pfändungsschutz: Ihr Existenzminimum zu sichern, hat für uns oberste Priorität. Durch den direkten Austausch mit den Experten kennen wir die effektivsten Wege, um Ihr Konto (P-Konto) und Ihr Einkommen maximal zu schützen.
Von der Theorie direkt in die Praxis – für Sie in Mecklenburg-Vorpommern
Das Wissen von einer solchen Tagung bringen wir direkt zurück nach Bad Doberan, Rostock, Güstrow und in die gesamte Region. Es fließt unmittelbar in unsere tägliche Arbeit ein – sei es in der strategischen Beratung durch unsere Fachanwältin oder in der praktischen Umsetzung durch unser erfahrenes Team der Schuldnerberatung.
Diese Kombination aus hochspezialisierter anwaltlicher Expertise und engagierter, menschlicher Schuldnerberatung ist Ihr entscheidender Vorteil. Wir sprechen nicht nur über Paragraphen, wir schaffen Lösungen, die auf dem aktuellsten und sichersten Fundament stehen.
Ihr Neuanfang sollte auf bestem Wissen basieren
Wenn Sie mit Schulden kämpfen, sei es privat oder als Unternehmer, verdienen Sie eine Beratung, die keine Fragen offenlässt und alle aktuellen Möglichkeiten für Sie ausschöpft. Das ist unser Versprechen an Sie – und unser kontinuierliches Engagement für Fortbildung auf höchstem Niveau ist der Beweis dafür.
Warten Sie nicht länger und riskieren Sie keine veralteten Ratschläge. Machen Sie jetzt den ersten Schritt.
Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, die auf dem neuesten Stand des Insolvenzrechts basiert. Rufen Sie uns an unter 038203 / 74 50 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind bereit, Ihnen den besten Weg aufzuzeigen.

