Eine Erbschaft ist für viele Menschen ein einmaliges Ereignis – sei es der geerbte Geldbetrag von den Eltern, das Eigenheim der Großeltern oder der wertvolle Familienschmuck. Doch neben der emotionalen Bedeutung einer Erbschaft stellt sich schnell die Frage: Warum muss ich auf mein Erbe überhaupt Erbschaftssteuer zahlen? Und vor allem: Wie hoch ist mein steuerfreier Freibetrag?
In diesem Beitrag klären wir, wer wie viel steuerfrei erben darf, welche Freibeträge für Eltern, Großeltern oder entfernte Verwandte gelten und warum eine professionelle Beratung bares Geld sparen kann.
Warum fällt auf eine Erbschaft überhaupt Steuer an?
Die Erbschaftssteuer ist in Deutschland im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Sie wird vom Staat erhoben, sobald Vermögen – in Form von Geld, Immobilien, Wertpapieren oder Sachwerten – auf eine andere Person übergeht. Der Grundgedanke: Der Staat möchte an diesem Vermögensübergang beteiligt werden.
Doch keine Sorge: Nicht jede Erbschaft wird sofort besteuert. Entscheidend ist, wie hoch das Erbe ist und in welcher verwandtschaftlichen Beziehung Sie zum Erblasser stehen – denn daraus ergeben sich die individuellen Freibeträge.
Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?
Die Höhe Ihres steuerlichen Freibetrags hängt davon ab, wer Ihnen etwas vererbt hat. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher fällt Ihr Freibetrag aus. Erst wenn der Wert der Erbschaft über diesem Freibetrag liegt, wird der übersteigende Betrag besteuert.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:
Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag pro Person |
---|---|
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder, Stief- und Adoptivkinder | 400.000 € |
Enkel (wenn Kinder des Erblassers verstorben) | 400.000 € |
Enkel (bei lebenden Kindern) | 200.000 € |
Eltern / Großeltern (bei Erbschaft!) | 100.000 € |
Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € |
Freunde, Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft | 20.000 € |
Wichtig: Bei Schenkungen zu Lebzeiten gelten zum Teil andere Voraussetzungen, auch wenn die Freibeträge ähnlich sind. Wenn Sie dazu bereits Informationen suchen, finden Sie auf unserer Website einen separaten Beitrag zur Schenkungssteuer und Freibeträgen.
Beispiel: Wie wirkt sich der Freibetrag aus?
Angenommen, Sie erben von Ihrem Vater 350.000 € in Form eines Hauses. Als Kind haben Sie einen Freibetrag von 400.000 €. Da der Wert der Erbschaft unter dem Freibetrag liegt, müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen.
Erben Sie hingegen 500.000 € von einem Onkel, beträgt Ihr Freibetrag nur 20.000 €. In diesem Fall wären 480.000 € steuerpflichtig – und je nach Steuerklasse kann dies eine hohe Steuerlast bedeuten.
Steuerklassen: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse) und dem steuerpflichtigen Anteil der Erbschaft.
Steuerklasse | Verwandtschaft | Steuersatz (je nach Wert) |
---|---|---|
I | Ehegatten, Kinder, Enkel | 7 – 30 % |
II | Geschwister, Nichten usw. | 15 – 43 % |
III | Nicht-Verwandte | 30 – 50 % |
Warum lohnt sich eine rechtliche Beratung bei Erbschaften?
Gerade bei größeren Erbschaften oder komplexen Vermögensverhältnissen kann ein Steuerfehler teuer werden. Häufig gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu senken – z. B. durch frühzeitige Schenkungen, Nutzung von Versorgungsfreibeträgen oder die optimale Aufteilung der Erbschaft.
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Erbrecht und Vermögensschutz helfen wir Ihnen dabei, Ihre Erbschaft rechtssicher zu regeln – und dabei das Beste für Ihre finanzielle Zukunft herauszuholen.
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