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Hilfe – Ein Haftbefehl!

Was passiert, wenn ich die eidesstattliche Versicherung nicht abgebe?

Ein Brief vom Amtsgericht. Ein Anruf vom Gerichtsvollzieher. Ein Haftbefehl – nur weil Sie Ihre Schulden nicht bezahlt haben? Für viele Schuldner ist das ein Schockmoment. Doch was steckt hinter einem solchen Haftbefehl wirklich? Und was können Sie tun, wenn Sie die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben wollen oder können?

Wir klären auf – verständlich, rechtssicher und mit echten Lösungen.


Was ist die eidesstattliche Versicherung?

Die eidesstattliche Versicherung (auch Vermögensauskunft oder früher Offenbarungseid) ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung. Wird sie vom Gerichtsvollzieher verlangt, müssen Schuldner eine vollständige Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse abgeben – unter Eid.

Sie müssen angeben:

  • Einkommen & Konten
  • Wertgegenstände
  • Schulden & Verbindlichkeiten
  • laufende Verträge (z. B. Leasing, Versicherungen)

Ziel: Gläubiger sollen wissen, ob eine Zwangsvollstreckung erfolgversprechend ist.


Was passiert, wenn ich die eidesstattliche Versicherung nicht abgebe?

💥 Dann kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen!

Aber: Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Verhaftung, sondern um Zivilhaft zur Erzwingung der Auskunft.

Ablauf:

  1. Sie erhalten eine Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  2. Reagieren Sie nicht oder erscheinen nicht → Zwangshaftbefehl
  3. Der Gerichtsvollzieher darf Sie dann verhaften lassen
  4. Sie können bis zu 6 Monate in Erzwingungshaft genommen werden

⚠️ Wichtig: Die Schulden bleiben dadurch bestehen! Die Haft ersetzt nicht die Zahlung – sie dient nur der Durchsetzung der Auskunftspflicht.


Wie lässt sich die Haft verhindern?

✅ 1. Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen

Sie können einen neuen Termin vereinbaren, die Auskunft abgeben oder eine Ratenzahlung vorschlagen. Viele Gerichtsvollzieher sind bereit zu einer Einigung – aber nur, wenn Sie aktiv werden.

✅ 2. Schulden regulieren – mit unserer Hilfe

Wenn Sie überfordert sind, übernehmen wir für Sie:

  • die Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher
  • die Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • ggf. die Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens

Wir sorgen dafür, dass die Auskunft korrekt und rechtlich abgesichert erfolgt – und keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen nötig sind.


Was Sie nicht tun sollten

  • Nicht reagieren oder verstecken – das führt direkt zur Haft
  • Unvollständige oder falsche Angaben machen – das kann strafrechtlich verfolgt werden (§ 156 StGB, falsche Versicherung an Eides statt)
  • Beratungsangebote mit dubiosen Vollmachts Modellen nutzen, die nur Zeit verzögern, aber das Problem nicht lösen


Ihre Rechte als Schuldner

  • Sie haben das Recht auf eine rechtliche Begleitung beim Ausfüllen der Vermögensauskunft
  • Sie können jederzeit eine nachträgliche Schuldenregulierung einleiten – auch nach Erlass des Haftbefehls
  • Mit einem gültigen Schuldenbereinigungsplan kann die Zwangsvollstreckung ausgesetzt werden


Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

📘 Offenbarungseid leisten – Was bedeutet das für Schuldner?
📘 Eidesstattliche Versicherung abgeben – So funktioniert es rechtssicher
📘 Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher – Ihre Rechte und Pflichten
📘 Gerichtsvollzieher – Was darf er und was nicht?
📘 Schuldnerberatung auf Provisionsbasis – Wann Sie besser zweimal hinschauen sollten


Jetzt handeln – bevor es zu spät ist!

Ein Haftbefehl ist kein Urteil über Sie als Mensch – aber ein klares Zeichen, dass sofortiger Handlungsbedarf besteht. Wir helfen Ihnen diskret, schnell und rechtlich fundiert, Ihre Schulden zu regulieren, Haftbefehle zu vermeiden oder aufzuheben – und wieder Kontrolle über Ihr Leben zu gewinnen.

📞 Kostenlose Erstberatung unter:
03 82 03 / 74 50 20

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