Stellen Sie sich vor: Sie planen einen Urlaub oder ziehen nach Deutschland, doch bei der Einreise taucht ein Haftbefehl gegen Sie auf. Keine Sorge – ein Haftbefehl wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) ist kein strafrechtlicher Haftbefehl. Im Kontext der Einreise spielt er eher eine Rolle im Zwangsvollstreckungssystem, nicht im Strafrecht.
🧾 Unterschied zu einem Haftbefehl wegen Straftat
| Haftbefehl bei Straftat | Haftbefehl wegen EV |
|---|---|
| Wird von Staatsanwaltschaft/Kriminalbehörde erlassen | Wird zivilrechtlich per Amtsgericht beantragt (§ 802g ZPO) |
| Polizeiliche Fahndung und Festnahme bundesweit möglich | Nur Vollstreckung vor Ort durch Gerichtsvollzieher, keine bundesweite Fahndung |
| Führt meist zur Untersuchungshaft oder Untersuchungsgemäß | Dient ausschließlich Erzwingung der Vermögensauskunft, keine strafrechtliche Verfolgung |
Wer erlässt und vollstreckt den Haftbefehl?
Der Haftbefehl wird vom Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) auf Antrag des Gläubigers erlassen (§ 802g ZPO). Zuständig ist hierbei oft ein Rechtspfleger, der den Antrag prüft und weiterleitet
Die Vollstreckung erfolgt ausschließlich durch den Gerichtsvollzieher – nicht durch Polizei oder Bundespolizei. Nur dieser darf Sie verhaften oder vorführen, sofern Sie die Vermögensauskunft verweigern oder unentschuldigt fehlen.
Wie lange ist der Haftbefehl gültig?
Gesetzlich ist die Erzwingungshaft auf maximal 6 Monate beschränkt (§ 802j Abs. 1 ZPO). Sobald Sie Ihre Vermögensauskunft vollständig abgeben, endet die Haft sofort (§ 802i Abs. 2 ZPO).
Allerdings existiert keine rechtliche Höchstfrist, bis wann ein Haftbefehl beantragt werden muss – der Antrag ist theoretisch zeitlich unbegrenzt möglich. In der Praxis orientieren Gerichte sich an einem Zeitraum von sechs Monaten nach dem Ladungstermin – verzögert sich das Verfahren, kann ein Antrag als unverhältnismäßig betrachtet werden und abgelehnt werden.
Was bedeutet das bei Einreise nach Deutschland?
Wenn Sie bei der Einreise kontrolliert werden, erscheint ein Haftbefehl wegen EV nicht automatisch im Fahndungssystem der Polizei. Dennoch kann das Amtsgericht oder Gerichtsvollzieher informiert werden – insbesondere, wenn ermittelt wurde, wo Sie sich aufhalten.
Das Risiko: Der Gerichtsvollzieher kann Sie auch außerhalb der Wohnung verhaften, z. B. am Arbeitsplatz – und Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft vorführen lassen. Eine Verhaftung wegen Nichtabgabe der EV kann somit auch ohne Reiseverbindung geschehen – wenn der Haftbefehl nicht erledigt ist.
Was können Sie tun – und wie lässt sich der Haftbefehl regeln?
✅ 1. Kontakt sofort aufnehmen
Wenn ein Termin zur EV abgegeben wurde, aber Sie den Termin nicht wahrnehmen können (z. B. wegen Krankheit), kontaktieren Sie unbedingt den Gerichtsvollzieher oder das Amtsgericht, um eine Terminverlegung zu erreichen – z. B. durch ärztliches Attest. So lässt sich der Haftbefehl oft vermeiden.
✅ 2. EV abgeben – Freiheitsentzug vermeiden
Mit Abgabe der Vermögensauskunft wird die Haft unverzüglich beendet (§ 802i Abs. 2 ZPO). Legen Sie vollständige Angaben vor und erfüllen Sie die Verpflichtung – so bleibt die Haftbrief veraltet und der Haftbefehl erledigt.
✅ 3. Schulden regulieren – dauerhaft Sicherheit gewinnen
Oft besteht das Grundproblem darin, dass offene Schulden bestehen und kein Vergleich vorliegt. Eine außergerichtliche Schuldenregulierung oder Insolvenzberatung kann die Grundlage für die Abgabe der Vermögensauskunft schaffen – ohne Haftdruck, aber mit Wirkung.
Warum Sie jetzt Fehler vermeiden sollten
- Die Erzwingungshaft ist kein Strafvollzug – sie soll Sie nur zur Abgabe der EV bewegen. Sie dient nicht zur Tilgung Ihrer Schulden.
- Sich nicht zu verstecken, sondern aktiv und rechtzeitig zu handeln, kann eine Inhaftierung verhindern und gleichzeitig Ihre Schulden regeln.
- Ein Haftbefehl wegen EV kann die Grundlage für weitere Nachteile bilden: z. B. Eintrag ins Schuldnerverzeichnis (§ 802j Abs. 2, § 882c ZPO) – mit Bonitätseinbußen und öffentlicher Einsichtsmöglichkeit für 3 Jahre.
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✅ Handeln Sie jetzt – bevor der Haftbefehl Sie erreicht!
Ein Haftbefehl wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung ist kein Strafbefehl – aber ein starkes Warnsignal. Die Zeit für eine Lösung läuft, sobald Sie eine Ladung erhalten haben.
Unser Angebot für Sie:
- Kostenfreie Erstberatung
- Klare Bewertung Ihrer Situation
- Erstellung eines regulierten Schuldenplans
- Begleitung bei Gesprächen mit Gerichtsvollzieher oder Amtsgericht
- Dokumentierte Abgabe Ihrer EV – rechtssicher und vertrauenswürdig
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