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Gläubigerversammlung: Weichenstellung im Insolvenzverfahren

Die Gläubigerversammlung ist ein entscheidendes Gremium in einem Insolvenzverfahren. Hier kommen die Gläubiger zusammen, um über den weiteren Verlauf der Insolvenz zu entscheiden und über Vorschläge des Insolvenzverwalters abzustimmen.

Aufgaben der Gläubigerversammlung

In der Versammlung werden wichtige Entscheidungen getroffen, darunter:

  • Wahl des Insolvenzverwalters
  • Zustimmung oder Ablehnung eines Insolvenzplans
  • Bestimmung der weiteren Vorgehensweise bei der Verwertung des Vermögens

Die Versammlung kann maßgeblich beeinflussen, ob ein Unternehmen fortgeführt oder liquidiert wird und wie die vorhandenen Mittel verteilt werden.

Gläubigerversammlungen gibt es üblicherweise nur bei Unternehmensinsolvenzen. Auch wenn diese den Insolvenzverwalter wählen können, erfolgt diese Entscheidung üblicherweise durch das Insolvenzgericht und nicht durch die Gläubigerversammlung. Gleichwohl hat die Versammlung weitreichende Rechte und kann damit das Insolvenzverfahren und seinen Ausgang beeinflussen.

Bedeutung für Schuldner und Gläubiger

Für Schuldner kann die Gläubigerversammlung eine Möglichkeit sein, Unterstützung für einen Insolvenzplan zu gewinnen und so eine geordnete Entschuldung zu erreichen. Für Gläubiger ist es eine Gelegenheit, Einfluss auf die Verwertung der Insolvenzmasse zu nehmen und ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Bereiten Sie sich gut vor

Da die Gläubigerversammlung weitreichende Entscheidungen trifft, ist eine sorgfältige Vorbereitung essenziell. Unsere Kanzlei berät sowohl Schuldner als auch Gläubiger in allen Fragen rund um das Insolvenzverfahren. Lassen Sie sich jetzt von uns unterstützen!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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