GEZ-Befreiung – Wie Sie sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen können

Die Rundfunkgebühren (oft als „GEZ“ bezeichnet) sind für viele Haushalte eine finanzielle Belastung. Insbesondere Personen mit geringen Einkommen, Bezieher von Sozialleistungen oder Menschen in einer schwierigen finanziellen Situation können Schwierigkeiten haben, diese Gebühr zu bezahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, sich eine GEZ-Befreiung zu erhalten.

Wer hat Anspruch auf eine GEZ-Befreiung?

Grundsätzlich können Personen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, eine GEZ-Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen. Zu den Sozialleistungen, die zur Befreiung berechtigen, gehören unter anderem:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG (unter bestimmten Bedingungen)

Wenn Sie eine dieser Leistungen erhalten, haben Sie das Recht, einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Warum ist die GEZ-Befreiung für Schuldner relevant?

Viele Schuldner sind durch ihre finanzielle Situation bereits stark belastet. GEZ-Schulden können hier zusätzlichen Druck erzeugen. Bei Nichtzahlung drohen Mahnungen, Zwangsvollstreckungen und im schlimmsten Fall sogar Lohnpfändungen. Daher ist es ratsam, rechtzeitig eine Befreiung zu beantragen, um solche finanziellen Risiken zu vermeiden.

Unsere Schuldnerberatung und Kanzlei Schuldnerberatung Brandt hilft Ihnen dabei, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und unnötige Kosten wie die Rundfunkgebühr zu vermeiden, sofern Sie Anspruch auf eine Befreiung haben.

Wie beantrage ich die GEZ-Befreiung?

Um eine Befreiung von der Rundfunkgebühr zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen. Dem Antrag müssen Sie Nachweise beifügen, die belegen, dass Sie eine der oben genannten Sozialleistungen beziehen.

Hilfe bei GEZ-Schulden durch die Schuldnerberatung Brandt

Sollten Sie bereits Schulden durch unbezahlte Rundfunkbeiträge angehäuft haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte können für Sie Verhandlungen mit dem Beitragsservice führen, um eine Einigung zu erzielen oder sogar eine Schuldenreduzierung zu erwirken. In einigen Fällen kann auch die vollständige Befreiung von zukünftigen Gebühren erreicht werden.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung

Wenn Sie Fragen zu GEZ-Schulden haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Schuldnerberatung Brandt bietet Ihnen professionelle Unterstützung und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Wichtiger Hinweis: Eine Befreiung von der GEZ können Sie nur DIREKT bei der GEZ beantragen. Nicht bei uns. Wenden Sie sich daher bitte direkt an die GEZ. Bitte nutzen ggfs. den Link: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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