Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan – Viele Schuldner hoffen auf einen Weg aus der finanziellen Krise, ohne ein langes Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan bietet hier eine echte Chance – im Verbraucher- wie im Regelinsolvenzverfahren. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Instrument? Und wie kann man es effektiv nutzen, um schneller schuldenfrei zu werden?
Was ist ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan?
Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist ein Instrument zur Entschuldung, das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens – insbesondere bei der Verbraucherinsolvenz – genutzt werden kann. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern unter gerichtlicher Mitwirkung herbeizuführen. Dabei handelt es sich um einen Plan, der den Gläubigern ein konkretes Zahlungsangebot unterbreitet. Stimmen die Gläubiger zu, wird das Verfahren abgeschlossen, ohne dass es zur vollständigen Insolvenz kommt.
Die Vorteile:
- Schnellere Schuldenfreiheit
- Keine oder deutlich geringere Kosten als im regulären Verfahren
- Schutz vor Zwangsvollstreckungen ab Einleitung des gerichtlichen Plans
- Wahrung der Würde des Schuldners
Unterschied zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz
Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist insbesondere im Verbraucherinsolvenzverfahren von Bedeutung. Hier ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung gesetzlich vorgeschrieben, bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden darf. Scheitert dieser Versuch, folgt der gerichtliche Plan, den das Insolvenzgericht den Gläubigern zur Abstimmung vorlegt.
Im Regelinsolvenzverfahren – etwa bei Selbstständigen oder Unternehmen – wird ein solcher Plan eher im Rahmen des sogenannten Insolvenzplans genutzt. Auch hier ist es möglich, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, um die Insolvenz abzukürzen oder wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.
Wie läuft die gerichtliche Schuldenbereinigung ab?
- Erstellung des Plans: Gemeinsam mit einem erfahrenen Anwalt oder einer Schuldnerberatung wird ein realisierbarer Zahlungsplan erstellt.
- Einreichung beim Insolvenzgericht: Der Plan wird dem Gericht vorgelegt, das diesen an alle Gläubiger versendet.
- Gläubigerabstimmung: Die Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzten Frist zuzustimmen oder abzulehnen.
- Ersatz der Zustimmung (Mehrheitsprinzip): Wenn die Mehrheit der Gläubiger (nach Kopf- und Summenmehrheit) zustimmt, kann das Gericht die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger ersetzen – und der Plan wird verbindlich!
Warum professionelle Hilfe entscheidend ist
Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan muss rechtssicher, klar und überzeugend formuliert sein. Schon kleinste formale Fehler können zur Ablehnung führen. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an eine kompetente Begleitung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht oder eine erfahrene Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:
- Der realistischen Bewertung Ihrer finanziellen Lage
- Der professionellen Erstellung des Schuldenbereinigungsplans
- Der Kommunikation mit dem Insolvenzgericht und den Gläubigern
- Der Wahrung Ihrer Rechte im gesamten Verfahren
Fazit: Eine zweite Chance durch gerichtliche Schuldenbereinigung
Die gerichtliche Schuldenbereinigung bietet Ihnen eine echte zweite Chance, Ihre Schulden geregelt und möglichst schnell hinter sich zu lassen. Wer gut vorbereitet ist und den richtigen Partner an seiner Seite hat, kann diesen Weg erfolgreich gehen – und dabei viele Nachteile eines klassischen Insolvenzverfahrens vermeiden.
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